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Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt

Rehabilitierungsverfahren

Justizministerin Karin Schubert: Anträge sind in der Mehrzahl begründet

16.03.2000, Magdeburg – 013/2000

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

Magdeburg. (MJ) Die Anzahl der strafrechtlichen Rehabilitierungsverfahren ist im vergangenen Jahr wieder gestiegen. 1999 sind 734 Anträge bei der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt eingegangen, das sind 154 Anträge mehr als im Vorjahr. Insgesamt sind in den vergangenen zehn Jahren rund 26.000 Verfahren nach dem strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz erledigt worden. „Erfreulich ist, dass die Bürgerinnen und Bürger, die zu DDR-Zeiten politisch verfolgt waren und in Haft saßen, in 80 Prozent aller Fälle entsprechende Entschädigungen erhalten haben, weil die Mehrzahl der bislang gestellten Anträge berechtigt war “, so die Justizministerin des Landes, Karin Schubert (SPD).

In Sachsen-Anhalt sind an den Landgerichten Halle und Magdeburg fünf Kammern eingerichtet, die strafrechtliche Rehabilitierungsverfahren bearbeiten. Sie entscheiden darüber, ob die fraglichen Urteile für rechtstaatswidrig zu erklären und aufzuheben sind (Grundverfahren). Für das anschließende, so genannte Betragsverfahren ist das Landesamt für Versorgung und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt zuständig, das dem Ministerium für Arbeit, Frauen, Gesundheit und Soziales untersteht. Bislang wurden in Sachsen-Anhalt rund 87 Millionen Mark Kapitalenschädigungen an Betroffene gezahlt.

Bei Verfahren nach dem verwaltungsrechtlichen oder beruflichen Rehabilitierungsgesetz sind die Regierungspräsidien Dessau, Halle und Magdeburg zuständig. Bei ihnen sind bis Ende des vergangenen Jahres 14.077 Anträge eingegangen. 5.143 der Anträge waren begründet, 345 zumindest teilweise begründet.

Zu Ihrer Information: Mit Beginn des Jahres 2000 ist das „Zweite Gesetz zur Verbesserung rehabilitierunsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR“ in Kraft getreten. Damit haben sich die Antragsfristen für alle Rehabilitierunsverfahren um zwei Jahre bis zum 31. Dezember 2001 verlängert.

Kernpunkt des Gesetzes ist die Anhebung der Katitalentschädigung für alle politischen Gefangenen auf einheitlich 600 Mark pro Haftmonat. Für die Bürgerinnen und Bürger, die bereits nach dem alten Gesetz je nach ihrem Wohnsitz zum Zeitpunkt der Maueröffnung eine Entschädigung in Höhe von 300 Mark bzw. 550 Mark pro Haftmonat erhalten haben, bedeutet dies, dass sie eine Nachzahlung beantragen können. Entsprechende Anträge werden in Sachsen-Anhalt von den Ämtern für Versorgung und Soziales in Halle (Maxim-Gorki-Str. 4-7, 06114 Halle) und Magdeburg (Halberstädter Str. 39 a, 39112 Magdeburg) entgegengenommen. Es empfiehlt sich, Nachzahlungen bei derselben Stelle zu beantragen, die seinerzeit die Kapitalentschädigung bewilligt hat.

Personen mit Wohnsitz in Sachsen-Anhalt, die ihre erstmalige Kapitalentschädigung aufgrund einer Bescheinigung über die Anerkennung als ehemaliger politischer Häftling bekommen haben, wenden sich zwecks Nachzahlungen an das Regierungspräsidium Halle (Dezernat 27, Dessauer Str. 70, 06118 Halle).

Mit dem neuen Gesetz hat sich aber auch die Situation für Angehörige von Maueropfern, Hingerichteten oder Menschen, die in Folge der erlittenen Haft verstorben sind, verbessert: Sie erhalten von der Stiftung für ehemalige politische Häftlinge generell Unterstützungen. Bislang waren die Leistungen von der wirtschaftlichen Lage der Personen abhängig. Anträge nimmt die Stiftung für ehemalige politische Häftlinge, Wurzer Str. 106, 53175 Bonn entgegen.

Wer bislang noch kein Rehabilitierungsverfahren bzw. keine Kapitalentschädigung beantragt hat, sollte im Bundesjustzministerium (Ref. IV B 4), 11015 Berlin, Merkblätter anfordern.

Rufen Sie mich bei Nachfragen bitte an: Marion van der Kraats, Telefon: 0391 567-4134

Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Wilhelm-Höpfner-Ring 6
39116 Magdeburg
Tel.: 0391 567-4134
Fax: 0391 567-4226
Mail: presse(at)mj.sachsen-anhalt.de
Web: www.mj.sachsen-anhalt.de

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