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Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt

Verkehrsminister Daehre: Kfz-Neuzulassung
nur, wenn frühere Gebühren bezahlt sind

11.10.2006, Magdeburg – 96

  • Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr - Pressemitteilung Nr.:

096/06

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Landesentwicklung

und Verkehr - Pressemitteilung Nr.: 096/06

 

 

 

Magdeburg, den 11. Oktober 2006

 

 

 

 

 

Verkehrsminister Daehre: Kfz-Neuzulassung

nur, wenn frühere Gebühren bezahlt sind

 

 

 

Wer künftig ein

Kraftfahrzeug neu anmelden will, muss damit rechnen, dass die dafür zuständige

Behörde eine Zulassung von der Zahlung rückständiger Gebühren und damit

verbundener Auslagen aus früheren Zulassungsvorgängen abhängig macht. So

zumindest sieht es ein Gesetzentwurf vor, dem das Kabinett heute zugestimmt hat

und das nun dem Landtag zur Beschlussfassung vorgelegt wird.

 

 

 

Nach den Worten

von Sachsen-Anhalts Verkehrsminister Dr. Karl-Heinz Daehre soll die vorgesehene

Regelung dazu beitragen, die gegenwärtig auf rund vier Millionen Euro

geschätzten Gebührenrückstände bei Landkreisen und kreisfreien Städten deutlich

zu verringern. ¿In Zukunft würde dann wieder der sinnvolle Grundsatz gelten,

dass neue Leistungen erst in Anspruch genommen werden können, wenn die alten

bezahlt sind¿, sagte der Minister.

 

 

 

Das Gesetz schafft

u.a. die rechtliche Voraussetzung dafür, dass Daten aus früheren

Zulassungsverfahren bei der beabsichtigten Neuanmeldung eines Kraftfahrzeugs

verwendet und Gebührenrückstände somit leichter aufgespürt werden können. Die

Einforderung von Rückständen vor der Neuzulassung eines Fahrzeugs soll dabei

rückwirkend, also auch für den Zeitraum vor Inkrafttreten des Gesetzes möglich

sein.

 

 

 

Die Ummeldung oder

die freiwillige, antragsgebundene Stilllegung eines Fahrzeugs dagegen wird auch

in Zukunft nicht vom Begleichen ausstehender Gebühren und Auslagen abhängig

gemacht. Das Ummelden ist gesetzlich vorgeschrieben und muss daher vollzogen

werden. Eine Stilllegung kann auch für verkehrsunsichere Fahrzeuge erforderlich

sein.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr

Pressestelle

Turmschanzenstraße 30

39114 Magdeburg

Tel: (0391) 567-7504

Fax: (0391) 567-7509

Mail: presse@mbv.lsa-net.de

 

 

 

 

 

 

 

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Mail:

presse@mlv.sachsen-anhalt.de