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Verkehrsminister Daehre: Kfz-Neuzulassung
nur, wenn frühere Gebühren bezahlt sind
11.10.2006, Magdeburg – 96
- Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr
Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr - Pressemitteilung Nr.:
096/06
Ministerium für Landesentwicklung
und Verkehr - Pressemitteilung Nr.: 096/06
Magdeburg, den 11. Oktober 2006
Verkehrsminister Daehre: Kfz-Neuzulassung
nur, wenn frühere Gebühren bezahlt sind
Wer künftig ein
Kraftfahrzeug neu anmelden will, muss damit rechnen, dass die dafür zuständige
Behörde eine Zulassung von der Zahlung rückständiger Gebühren und damit
verbundener Auslagen aus früheren Zulassungsvorgängen abhängig macht. So
zumindest sieht es ein Gesetzentwurf vor, dem das Kabinett heute zugestimmt hat
und das nun dem Landtag zur Beschlussfassung vorgelegt wird.
Nach den Worten
von Sachsen-Anhalts Verkehrsminister Dr. Karl-Heinz Daehre soll die vorgesehene
Regelung dazu beitragen, die gegenwärtig auf rund vier Millionen Euro
geschätzten Gebührenrückstände bei Landkreisen und kreisfreien Städten deutlich
zu verringern. ¿In Zukunft würde dann wieder der sinnvolle Grundsatz gelten,
dass neue Leistungen erst in Anspruch genommen werden können, wenn die alten
bezahlt sind¿, sagte der Minister.
Das Gesetz schafft
u.a. die rechtliche Voraussetzung dafür, dass Daten aus früheren
Zulassungsverfahren bei der beabsichtigten Neuanmeldung eines Kraftfahrzeugs
verwendet und Gebührenrückstände somit leichter aufgespürt werden können. Die
Einforderung von Rückständen vor der Neuzulassung eines Fahrzeugs soll dabei
rückwirkend, also auch für den Zeitraum vor Inkrafttreten des Gesetzes möglich
sein.
Die Ummeldung oder
die freiwillige, antragsgebundene Stilllegung eines Fahrzeugs dagegen wird auch
in Zukunft nicht vom Begleichen ausstehender Gebühren und Auslagen abhängig
gemacht. Das Ummelden ist gesetzlich vorgeschrieben und muss daher vollzogen
werden. Eine Stilllegung kann auch für verkehrsunsichere Fahrzeuge erforderlich
sein.
Impressum:
Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr
Pressestelle
Turmschanzenstraße 30
39114 Magdeburg
Tel: (0391) 567-7504
Fax: (0391) 567-7509
Mail: presse@mbv.lsa-net.de
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