Menu
menu

Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt

Bedenken von Seiten der Kirchen und
Gewerkschaften
Anhörung zu Ladenöffnungszeiten beendet: Gesetzentwurf wird dem Landtag
zugeleitet

10.10.2006, Magdeburg – 489

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 489/06

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 489/06

 

 

 

Magdeburg, den 10. Oktober 2006

 

 

 

 

 

Bedenken von Seiten der Kirchen und

Gewerkschaften

Anhörung zu Ladenöffnungszeiten beendet: Gesetzentwurf wird dem Landtag

zugeleitet

 

Das Kabinett hat heute beschlossen, den Gesetzentwurf des Ministeriums

für Wirtschaft und Arbeit zur Neuord­nung des Ladenschlusses an den Landtag

weiterzuleiten. Am 22. September 2006 endete die Anhörungsfrist für den

Gesetzentwurf, den die Landesregierung am 5. September 2006 beschlossen hatte.

Angehört wurden die Vertretungen der Evangelischen und Katholischen Kirche, des

Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), der Vereinigten

Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), der Handelsverbände, der Industrie- und

Handels­kammern, der Handwerkskammern sowie der kommu­nalen Spitzenverbände.

 

Die Kirchen gaben zu bedenken, dass die neuen Ladenöffnungszeiten eine

Beein­trächtigung der Lebensqualität, insbesondere in Familien, zur Folge haben

könnten. Bedenken äußerten sie auch gegen die Öffnung bestimmter

Verkaufsstellen (z.B. Bahnhofsgeschäfte, Apotheken, Tankstellen), die Öffnung

zum Verkauf bestimmter Waren (z.B. Zeitungen, Blumen) und die Öffnung in Kur-

und Erholungsorten an Sonn- und Feiertagen. Auch die Gewerkschaften sprachen

sich gegen eine Ausweitung der Ladenöffnungszeiten aus. Diese sei

volkswirtschaftlich und familienpolitisch nicht sinnvoll und führe zu einer

stärkeren Belastung der Beschäftigten im Einzelhandel. Die Handelsverbände und die

Kammern begrüßten grundsätzlich den Gesetzentwurf, äußerten jedoch in Einzelpunkten

Änderungsvorschläge. So wird eine genauere Definition des Reisebedarfs, der in

Tankstellen verkauft werden darf, gewünscht.

 

Wirtschafts-

und Arbeitsminister Dr. Reiner Haseloff unterstrich, es werde durch die Deregulierung

von Öffnungszeiten an den Werk­tagen nicht zu einer Öffnung der Läden rund um

die Uhr kommen. Die Landesregierung gehe davon aus, dass die Läden in Zukunft

in verkaufs­schwachen Tageszeiten weniger geöffnet sind. Man rechne damit, dass die Öffnungszeiten

den Kundenwünschen angepasst und sich nicht unbe­dingt verlängern, sondern eher

individuell und regional gestaltet werden. Davon könnten Familien als Kunden

auch profitieren. Die Sonderöffnungszeiten, die von den Kirchen moniert worden

waren, seien auch schon bisherige Praxis. Auf eine Definition des Reisebedarfs,

wie von den Handelsverbänden und Kammern gefordert, müsse verzichtet werden, da

diese immer unscharf bleiben müsse.

 

Dem Handel sei daran gelegen, bereits für das Weihnachtsgeschäft 2006

über die Möglichkeit längerer Öffnungszeiten verfügen zu können.

 

Zum Gesetzentwurf

 

Der vorgelegte Entwurf zum Ladenöffnungsgesetz Sachsen-Anhalt regelt

ausschließlich die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen sowie am

Heiligabend. Eine Regulierung der Öffnungszeit von Verkaufsstellen an Werktagen

findet nicht statt. Das heißt, über den Zeitpunkt der Ladenöffnung an Werktagen

entscheiden allein die Händler.

 

Sonn- und Feiertage stehen unter einem besonderen Schutz. Im Gesetzentwurf

heißt es, Gemeinden können erlauben, dass Verkaufsstellen aus besonderem Anlass

an höchstens vier Sonn- und Feiertagen für maximal fünf Stunden zwischen 11 und

20 Uhr geöffnet werden.

 

Mit Ausnahme des 1. Advent dürfen Sonn- und Feiertage im Dezember nicht

frei gegeben werden.

 

Sonn- und Feiertags öffnen dürfen Apotheken, Tankstellen und Verkaufsstellen

auf Bahnhöfen, Flugplätzen und Schiffsanlegestellen.

 

An Sonn- und Feiertagen dürfen zudem für fünf zusammenhängende Stunden

angeboten werden: Bäcker- oder Konditoreiwaren vom Herstellungsbetrieb, Blumen

vom Blumengeschäft sowie Zeitungen und Zeitschriften.

 

In anerkannten Kur- und Erholungsorten mit besonders starkem Fremdenverkehr

gelten besondere Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen. Die

Verkaufsstelleninhaber können selbst entscheiden, ob sie an 40 Tagen im Jahr

jeweils 8 Stunden oder an allen Sonn- und Feiertagen für jeweils 6 Stunden

zwischen 11 und 20 Uhr öffnen. Dabei ist auf die Zeit des Hauptgottesdienstes

Rücksicht zu nehmen. Von einer Öffnung ausgenommen sind der Karfreitag, der

Volkstrauertag und der Totensonntag.

 

In Einzelfällen kann das Landesverwaltungsamt im Einvernehmen mit dem

zuständigen Ministerium erlauben, dass Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen

geöffnet werden, wenn dies im öffentlich Interesse notwendig ist.

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de