Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt
Bedenken von Seiten der Kirchen und
Gewerkschaften
Anhörung zu Ladenöffnungszeiten beendet: Gesetzentwurf wird dem Landtag
zugeleitet
10.10.2006, Magdeburg – 489
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 489/06
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 489/06
Magdeburg, den 10. Oktober 2006
Bedenken von Seiten der Kirchen und
Gewerkschaften
Anhörung zu Ladenöffnungszeiten beendet: Gesetzentwurf wird dem Landtag
zugeleitet
Das Kabinett hat heute beschlossen, den Gesetzentwurf des Ministeriums
für Wirtschaft und Arbeit zur Neuordnung des Ladenschlusses an den Landtag
weiterzuleiten. Am 22. September 2006 endete die Anhörungsfrist für den
Gesetzentwurf, den die Landesregierung am 5. September 2006 beschlossen hatte.
Angehört wurden die Vertretungen der Evangelischen und Katholischen Kirche, des
Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), der Vereinigten
Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), der Handelsverbände, der Industrie- und
Handelskammern, der Handwerkskammern sowie der kommunalen Spitzenverbände.
Die Kirchen gaben zu bedenken, dass die neuen Ladenöffnungszeiten eine
Beeinträchtigung der Lebensqualität, insbesondere in Familien, zur Folge haben
könnten. Bedenken äußerten sie auch gegen die Öffnung bestimmter
Verkaufsstellen (z.B. Bahnhofsgeschäfte, Apotheken, Tankstellen), die Öffnung
zum Verkauf bestimmter Waren (z.B. Zeitungen, Blumen) und die Öffnung in Kur-
und Erholungsorten an Sonn- und Feiertagen. Auch die Gewerkschaften sprachen
sich gegen eine Ausweitung der Ladenöffnungszeiten aus. Diese sei
volkswirtschaftlich und familienpolitisch nicht sinnvoll und führe zu einer
stärkeren Belastung der Beschäftigten im Einzelhandel. Die Handelsverbände und die
Kammern begrüßten grundsätzlich den Gesetzentwurf, äußerten jedoch in Einzelpunkten
Änderungsvorschläge. So wird eine genauere Definition des Reisebedarfs, der in
Tankstellen verkauft werden darf, gewünscht.
Wirtschafts-
und Arbeitsminister Dr. Reiner Haseloff unterstrich, es werde durch die Deregulierung
von Öffnungszeiten an den Werktagen nicht zu einer Öffnung der Läden rund um
die Uhr kommen. Die Landesregierung gehe davon aus, dass die Läden in Zukunft
in verkaufsschwachen Tageszeiten weniger geöffnet sind. Man rechne damit, dass die Öffnungszeiten
den Kundenwünschen angepasst und sich nicht unbedingt verlängern, sondern eher
individuell und regional gestaltet werden. Davon könnten Familien als Kunden
auch profitieren. Die Sonderöffnungszeiten, die von den Kirchen moniert worden
waren, seien auch schon bisherige Praxis. Auf eine Definition des Reisebedarfs,
wie von den Handelsverbänden und Kammern gefordert, müsse verzichtet werden, da
diese immer unscharf bleiben müsse.
Dem Handel sei daran gelegen, bereits für das Weihnachtsgeschäft 2006
über die Möglichkeit längerer Öffnungszeiten verfügen zu können.
Zum Gesetzentwurf
Der vorgelegte Entwurf zum Ladenöffnungsgesetz Sachsen-Anhalt regelt
ausschließlich die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen sowie am
Heiligabend. Eine Regulierung der Öffnungszeit von Verkaufsstellen an Werktagen
findet nicht statt. Das heißt, über den Zeitpunkt der Ladenöffnung an Werktagen
entscheiden allein die Händler.
Sonn- und Feiertage stehen unter einem besonderen Schutz. Im Gesetzentwurf
heißt es, Gemeinden können erlauben, dass Verkaufsstellen aus besonderem Anlass
an höchstens vier Sonn- und Feiertagen für maximal fünf Stunden zwischen 11 und
20 Uhr geöffnet werden.
Mit Ausnahme des 1. Advent dürfen Sonn- und Feiertage im Dezember nicht
frei gegeben werden.
Sonn- und Feiertags öffnen dürfen Apotheken, Tankstellen und Verkaufsstellen
auf Bahnhöfen, Flugplätzen und Schiffsanlegestellen.
An Sonn- und Feiertagen dürfen zudem für fünf zusammenhängende Stunden
angeboten werden: Bäcker- oder Konditoreiwaren vom Herstellungsbetrieb, Blumen
vom Blumengeschäft sowie Zeitungen und Zeitschriften.
In anerkannten Kur- und Erholungsorten mit besonders starkem Fremdenverkehr
gelten besondere Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen. Die
Verkaufsstelleninhaber können selbst entscheiden, ob sie an 40 Tagen im Jahr
jeweils 8 Stunden oder an allen Sonn- und Feiertagen für jeweils 6 Stunden
zwischen 11 und 20 Uhr öffnen. Dabei ist auf die Zeit des Hauptgottesdienstes
Rücksicht zu nehmen. Von einer Öffnung ausgenommen sind der Karfreitag, der
Volkstrauertag und der Totensonntag.
In Einzelfällen kann das Landesverwaltungsamt im Einvernehmen mit dem
zuständigen Ministerium erlauben, dass Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen
geöffnet werden, wenn dies im öffentlich Interesse notwendig ist.
Impressum:
Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Hegelstraße 42
39104 Magdeburg
Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
Mail:
staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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