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Verkehrsminister Daehre: Kfz-Neuzulassung
nur, wenn frühere Gebühren bezahlt sind
10.10.2006, Magdeburg – 488
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 488/06
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 488/06
Magdeburg, den 10. Oktober 2006
Verkehrsminister Daehre: Kfz-Neuzulassung
nur, wenn frühere Gebühren bezahlt sind
Wer künftig ein Kraftfahrzeug neu anmelden will, muss damit rechnen, dass
die dafür zuständige Behörde eine Zulassung von der Zahlung rückständiger
Gebühren und damit verbundener Auslagen aus früheren Zulassungsvorgängen abhängig
macht. So zumindest sieht es ein Gesetzentwurf vor, dem das Kabinett heute
zugestimmt hat und der nun dem Landtag zur Beschlussfassung vorgelegt wird.
Nach den Worten von Sachsen-Anhalts Verkehrsminister Dr. Karl-Heinz
Daehre soll die vorgesehene Regelung dazu beitragen, die gegenwärtig auf rund
vier Millionen Euro geschätzten Gebührenrückstände bei Landkreisen und kreisfreien
Städten deutlich zu verringern. ¿In Zukunft würde dann wieder der sinnvolle
Grundsatz gelten, dass neue Leistungen erst in Anspruch genommen werden können,
wenn die alten bezahlt sind¿, sagte der Minister.
Das Gesetz schafft u.a. die rechtliche Voraussetzung dafür, dass Daten
aus früheren Zulassungsverfahren bei der beabsichtigten Neuanmeldung eines
Kraftfahrzeugs verwendet und Gebührenrückstände somit leichter aufgespürt
werden können. Die Einforderung von Rückständen vor der Neuzulassung eines
Fahrzeugs soll dabei rückwirkend, also auch für den Zeitraum vor Inkrafttreten
des Gesetzes möglich sein.
Die Ummeldung oder die freiwillige, antragsgebundene Stilllegung eines
Fahrzeugs dagegen wird auch in Zukunft nicht vom Begleichen ausstehender
Gebühren und Auslagen abhängig gemacht. Das Ummelden ist gesetzlich vorgeschrieben
und muss daher vollzogen werden. Eine Stilllegung kann auch für verkehrsunsichere
Fahrzeuge erforderlich sein.
Impressum:
Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Hegelstraße 42
39104 Magdeburg
Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
Mail:
staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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