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Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt

Verkehrsminister Daehre: Kfz-Neuzulassung
nur, wenn frühere Gebühren bezahlt sind

10.10.2006, Magdeburg – 488

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 488/06

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 488/06

 

 

 

Magdeburg, den 10. Oktober 2006

 

 

 

Verkehrsminister Daehre: Kfz-Neuzulassung

nur, wenn frühere Gebühren bezahlt sind

 

Wer künftig ein Kraftfahrzeug neu anmelden will, muss damit rechnen, dass

die dafür zuständige Behörde eine Zulassung von der Zahlung rückständiger

Gebühren und damit verbundener Auslagen aus früheren Zulassungsvorgängen abhängig

macht. So zumindest sieht es ein Gesetzentwurf vor, dem das Kabinett heute

zugestimmt hat und der nun dem Landtag zur Beschlussfassung vorgelegt wird.

 

Nach den Worten von Sachsen-Anhalts Verkehrsminister Dr. Karl-Heinz

Daehre soll die vorgesehene Regelung dazu beitragen, die gegenwärtig auf rund

vier Millionen Euro geschätzten Gebührenrückstände bei Landkreisen und kreisfreien

Städten deutlich zu verringern. ¿In Zukunft würde dann wieder der sinnvolle

Grundsatz gelten, dass neue Leistungen erst in Anspruch genommen werden können,

wenn die alten bezahlt sind¿, sagte der Minister.

 

Das Gesetz schafft u.a. die rechtliche Voraussetzung dafür, dass Daten

aus früheren Zulassungsverfahren bei der beabsichtigten Neuanmeldung eines

Kraftfahrzeugs verwendet und Gebührenrückstände somit leichter aufgespürt

werden können. Die Einforderung von Rückständen vor der Neuzulassung eines

Fahrzeugs soll dabei rückwirkend, also auch für den Zeitraum vor Inkrafttreten

des Gesetzes möglich sein.

 

Die Ummeldung oder die freiwillige, antragsgebundene Stilllegung eines

Fahrzeugs dagegen wird auch in Zukunft nicht vom Begleichen ausstehender

Gebühren und Auslagen abhängig gemacht. Das Ummelden ist gesetzlich vorgeschrieben

und muss daher vollzogen werden. Eine Stilllegung kann auch für verkehrsunsichere

Fahrzeuge erforderlich sein.

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de