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Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt

Landschaftsplan für Thießen
erstellt

09.10.2006, Halle (Saale) – 153

  • Landesverwaltungsamt

 

 

 

 

 

Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 153/06

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landesverwaltungsamt -

Pressemitteilung Nr.: 153/06

 

 

 

Halle (Saale), den 9. Oktober

2006

 

 

 

Landschaftsplan für Thießen

erstellt

 

 

 

 

 

Die

Verwaltungsgemeinschaft Coswig (Anhalt) hat zur Aufstellung eines

Landschaftsplanes für das Gemeindegebiet Thießen (Landkreis Anhalt-Zerbst)

Fördermittel beantragt.

 

Dem

Antrag wurde entsprochen und Fördermittel in Höhe von 22.930 Euro bewilligt.

Das sind 80 % der tatsächlichen Ausgaben.

 

 

 

Diese Förderung der ländlichen Entwicklung wird im Rahmen

des Operationellen Programms des Landes Sachsen-Anhalt gewährt, das gemeinsam

von der Europäischen Union, dem Bund und dem Land Sachsen-Anhalt finanziert

wird.

 

 

 

Die

Landschaftsplanung hat laut Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt die

Aufgabe, die Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der

Landschaftspflege für den jeweiligen Planungsraum darzustellen und zu

begründen. Die Inhalte der Landschaftsplanung werden bei Planungen und

Verwaltungsverfahren, wie der Aufstellung von Flächennutzungsplänen, berücksichtigt.

Auch bei der Festlegung von Kompensationsmaßnahmen für genehmigte Eingriffe in

die Natur sind sie wichtige Instrumente. Die erstmalige Aufstellung eines

Landschaftsplanes kann durch das Land bis zum 31. Dezember 2006 gefördert

werden.

 

 

 

 

 

Hintergrund:

 

 

 

Das

Plangebiet Thießen befindet sich im Naturpark Fläming/Sachsen-Anhalt. Im

Naturpark besteht u. a. die Zielsetzung, das Gebiet so zu entwickeln, dass die

nachhaltige, standortgerechte Nutzung der Naturressourcen, die

entwicklungsbezogene Landschaftspflege und die natürliche Entwicklung von

Ökosystemen sowie die Schaffung und Verbesserung der Grundlagen für eine

nachhaltige und Ressourcen schonende Regionalentwicklung beispielhaft

gewährleistet sind. Der Naturpark ist in Zonen untergliedert. Im Plangebiet, zu

dem die Gemarkungen Thießen und Luko gehören, ist die Zone III (Puffer- und

Entwicklungszone) vorherrschend. Aber es sind auch Teilräume der Zone II

(Landschaftsschutz- und Erholungszone) zugeordnet, da Teilflächen des Gemeindegebietes

Bestandteil des Landschaftsschutzgebietes (LSG) ¿Roßlauer Vorfläming¿ sind. Im

Plangebiet befinden sich keine bestehenden Naturschutzgebiete (NSG). Das an der

südöstlichen Gemeindegebietsgrenze befindliche Olbitzbachtal ist langfristig

für die Unterschutzstellung als NSG vorgesehen. Der ca. 4 km lange

Fließgewässerabschnitt der Rossel bei Thießen ist inklusive angrenzender

Niederungsflächen Bestandteil des FFH-Gebiets ¿Rossel, Buchholz, Streetzer

Busch nordöstlich Roßlau¿. Die Bachtäler des Olbitzbaches sowie des Faulen

Grabens im südlichen Gemeindegebiet sind dem FFH-Gebiet ¿Olbitzbach-Niederung

nordöstlich Roßlau¿ zugeordnet (etwa 7 km lange Fließgewässerstrecke). Folglich

weist das Gemeindegebiet Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse auf, die

für den Aufbau und zum Schutz des Europäischen ökologischen Netzes besonderer

Schutzgebiete mit der Bezeichnung ¿Natura 2000¿ von Bedeutung sind.

 

 

 

Das

Plangebiet besteht hauptsächlich aus Wald- und Ackerflächen. Entlang der

weitgehend in naturnaher Ausprägung vorkommenden Vorflämingbäche befinden sich

mitunter sehr wertvolle Gehölzbestände (Erlenbruch- und Eichenmischwälder)

sowie Grünlandgesellschaften (Feuchtwiesen). Die Bäche weisen eine

bemerkenswerte Fischfauna auf. Insbesondere findet hier das in Sachsen-Anhalt

als stark gefährdet eingestuftes Bachneunauge (besonders geschützte Art) seinen

Lebensraum. Die Bachniederungen sind in der für den Landkreis Anhalt-Zerbst

vorliegenden ökologischen Biotopverbundplanung wegen ihrer kurzen Fließgewässerlaufstrecke

als regional bedeutsame Biotopverbundeinheiten aufgeführt  (¿Rosselniederung¿,

Olbitzgraben¿). Diese Bachtäler fungieren insbesondere auch als Verbundachsen

zwischen den überregional bedeutsamen Biotopverbundeinheiten ¿Elbaue¿ und ¿Traubeneichen-Rotbuchenwäler

des Flämings¿. Während im Bereich der Biotopverbundeinheit ¿Olbitzgraben¿ fast

ausschließlich der Erhalt der wertbestimmenden Strukturen im Vordergrund steht

(sog. Kernzonen), sind im Bereich der Biotopverbundeinheit ¿Rosselniederung¿

neben den Kernzonen vor allem auch Entwicklungsflächen vorhanden. Die Rossel

als Fließgewässer, aber auch die gesamte Niederung hat einen relativ hohen

Entwicklungsbedarf.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

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