Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt
Landschaftsplan für Thießen
erstellt
09.10.2006, Halle (Saale) – 153
- Landesverwaltungsamt
Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 153/06
Landesverwaltungsamt -
Pressemitteilung Nr.: 153/06
Halle (Saale), den 9. Oktober
2006
Landschaftsplan für Thießen
erstellt
Die
Verwaltungsgemeinschaft Coswig (Anhalt) hat zur Aufstellung eines
Landschaftsplanes für das Gemeindegebiet Thießen (Landkreis Anhalt-Zerbst)
Fördermittel beantragt.
Dem
Antrag wurde entsprochen und Fördermittel in Höhe von 22.930 Euro bewilligt.
Das sind 80 % der tatsächlichen Ausgaben.
Diese Förderung der ländlichen Entwicklung wird im Rahmen
des Operationellen Programms des Landes Sachsen-Anhalt gewährt, das gemeinsam
von der Europäischen Union, dem Bund und dem Land Sachsen-Anhalt finanziert
wird.
Die
Landschaftsplanung hat laut Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt die
Aufgabe, die Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der
Landschaftspflege für den jeweiligen Planungsraum darzustellen und zu
begründen. Die Inhalte der Landschaftsplanung werden bei Planungen und
Verwaltungsverfahren, wie der Aufstellung von Flächennutzungsplänen, berücksichtigt.
Auch bei der Festlegung von Kompensationsmaßnahmen für genehmigte Eingriffe in
die Natur sind sie wichtige Instrumente. Die erstmalige Aufstellung eines
Landschaftsplanes kann durch das Land bis zum 31. Dezember 2006 gefördert
werden.
Hintergrund:
Das
Plangebiet Thießen befindet sich im Naturpark Fläming/Sachsen-Anhalt. Im
Naturpark besteht u. a. die Zielsetzung, das Gebiet so zu entwickeln, dass die
nachhaltige, standortgerechte Nutzung der Naturressourcen, die
entwicklungsbezogene Landschaftspflege und die natürliche Entwicklung von
Ökosystemen sowie die Schaffung und Verbesserung der Grundlagen für eine
nachhaltige und Ressourcen schonende Regionalentwicklung beispielhaft
gewährleistet sind. Der Naturpark ist in Zonen untergliedert. Im Plangebiet, zu
dem die Gemarkungen Thießen und Luko gehören, ist die Zone III (Puffer- und
Entwicklungszone) vorherrschend. Aber es sind auch Teilräume der Zone II
(Landschaftsschutz- und Erholungszone) zugeordnet, da Teilflächen des Gemeindegebietes
Bestandteil des Landschaftsschutzgebietes (LSG) ¿Roßlauer Vorfläming¿ sind. Im
Plangebiet befinden sich keine bestehenden Naturschutzgebiete (NSG). Das an der
südöstlichen Gemeindegebietsgrenze befindliche Olbitzbachtal ist langfristig
für die Unterschutzstellung als NSG vorgesehen. Der ca. 4 km lange
Fließgewässerabschnitt der Rossel bei Thießen ist inklusive angrenzender
Niederungsflächen Bestandteil des FFH-Gebiets ¿Rossel, Buchholz, Streetzer
Busch nordöstlich Roßlau¿. Die Bachtäler des Olbitzbaches sowie des Faulen
Grabens im südlichen Gemeindegebiet sind dem FFH-Gebiet ¿Olbitzbach-Niederung
nordöstlich Roßlau¿ zugeordnet (etwa 7 km lange Fließgewässerstrecke). Folglich
weist das Gemeindegebiet Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse auf, die
für den Aufbau und zum Schutz des Europäischen ökologischen Netzes besonderer
Schutzgebiete mit der Bezeichnung ¿Natura 2000¿ von Bedeutung sind.
Das
Plangebiet besteht hauptsächlich aus Wald- und Ackerflächen. Entlang der
weitgehend in naturnaher Ausprägung vorkommenden Vorflämingbäche befinden sich
mitunter sehr wertvolle Gehölzbestände (Erlenbruch- und Eichenmischwälder)
sowie Grünlandgesellschaften (Feuchtwiesen). Die Bäche weisen eine
bemerkenswerte Fischfauna auf. Insbesondere findet hier das in Sachsen-Anhalt
als stark gefährdet eingestuftes Bachneunauge (besonders geschützte Art) seinen
Lebensraum. Die Bachniederungen sind in der für den Landkreis Anhalt-Zerbst
vorliegenden ökologischen Biotopverbundplanung wegen ihrer kurzen Fließgewässerlaufstrecke
als regional bedeutsame Biotopverbundeinheiten aufgeführt (¿Rosselniederung¿,
Olbitzgraben¿). Diese Bachtäler fungieren insbesondere auch als Verbundachsen
zwischen den überregional bedeutsamen Biotopverbundeinheiten ¿Elbaue¿ und ¿Traubeneichen-Rotbuchenwäler
des Flämings¿. Während im Bereich der Biotopverbundeinheit ¿Olbitzgraben¿ fast
ausschließlich der Erhalt der wertbestimmenden Strukturen im Vordergrund steht
(sog. Kernzonen), sind im Bereich der Biotopverbundeinheit ¿Rosselniederung¿
neben den Kernzonen vor allem auch Entwicklungsflächen vorhanden. Die Rossel
als Fließgewässer, aber auch die gesamte Niederung hat einen relativ hohen
Entwicklungsbedarf.
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