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Freie Grundschule Bindfelde kann zum nächsten
Schuljahr genehmigt werden
05.10.2006, Magdeburg – 217
- Bildungsministerium
Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 217/06
Kultusministerium
- Pressemitteilung Nr.: 217/06
Magdeburg, den 5. Oktober 2006
Freie Grundschule Bindfelde kann zum nächsten
Schuljahr genehmigt werden
Dem Kultusministerium liegt seit dem 17. August 2006 ein
erneuter Antrag der Schulz/Völz GgmbH zur Errichtung einer freien Grundschule
in Bindfelde zur Prüfung vor. Eine Sichtung und Bewertung der Unterlagen, die
bis zum 28. September 2006 durch den Antragsteller noch nachgebessert wurden,
hat ergeben, dass die Schule nun den rechtlichen Anforderungen im Wesentlichen
entspricht und eine Genehmigung zum neuen Schuljahr 2007/2008 ausgesprochen
werden kann.
Zum Hintergrund:
Nach Art. 7 Abs. 5 des Grundgesetzes ist eine private
Grundschule u.a. nur zuzulassen, wenn ein besonderes pädagogisches Interesse
anerkannt werden kann. Dafür muss der Schulträger sein Konzept substantiiert darlegen,
damit ein Vergleich mit bestehenden pädagogischen Konzeptionen und eine
prognostische Beurteilung seiner Erfolgschancen und der mit dem Konzept
verbundenen Risiken und Gefahren für die Entwicklung der Schülerinnen und
Schüler möglich ist. Es muss sich um eine sinnvolle Alternative zum bestehenden
Schulwesen handeln, die die pädagogische Erfahrung bereichert und der
Entwicklung des Schulsystems insgesamt zu Gute kommt.
Die weiteren Genehmigungsvoraussetzungen sind in § 16 Abs
3 des Schulgesetzes geregelt. Danach ist eine Genehmigung für den Betrieb einer
Ersatzschule dann zu erteilen, wenn die Schule in ihren Lernzielen und
Einrichtungen sowie in der wissenschaftlichen Ausbildung ihrer Lehrerinnen und
Lehrer hinter den staatlichen Schulen nicht zurücksteht. Daneben muss
sichergestellt sein, dass eine Sonderung der Schülerinnen und Schüler nach den
Besitzverhältnissen der Eltern nicht gefördert wird und die wirtschaftliche und
rechtliche Stellung der Lehrkräfte genügend gesichert ist.
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