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Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt

Freie Grundschule Bindfelde kann zum nächsten
Schuljahr genehmigt werden

05.10.2006, Magdeburg – 217

  • Bildungsministerium

 

 

 

 

 

 

 

 

Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 217/06

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kultusministerium

- Pressemitteilung Nr.: 217/06

 

 

 

Magdeburg, den 5. Oktober 2006

 

 

 

 

 

Freie Grundschule Bindfelde kann zum nächsten

Schuljahr genehmigt werden

 

 

 

Dem Kultusministerium liegt seit dem 17. August 2006 ein

erneuter Antrag der Schulz/Völz GgmbH zur Errichtung einer freien Grundschule

in Bindfelde zur Prüfung vor. Eine Sichtung und Bewertung der Unterlagen, die

bis zum 28. September 2006 durch den Antragsteller noch nachgebessert wurden,

hat ergeben, dass die Schule nun den rechtlichen Anforderungen im Wesentlichen

entspricht und eine Genehmigung zum neuen Schuljahr 2007/2008 ausgesprochen

werden kann.

 

 

 

 

 

Zum Hintergrund:

 

 

 

Nach Art. 7 Abs. 5 des Grundgesetzes ist eine private

Grundschule u.a. nur zuzulassen, wenn ein besonderes pädagogisches Interesse

anerkannt werden kann. Dafür muss der Schulträger sein Konzept substantiiert darlegen,

damit ein Vergleich mit bestehenden pädagogischen Konzeptionen und eine

prognostische Beurteilung seiner Erfolgschancen und der mit dem Konzept

verbundenen Risiken und Gefahren für die Entwicklung der Schülerinnen und

Schüler möglich ist. Es muss sich um eine sinnvolle Alternative zum bestehenden

Schulwesen handeln, die die pädagogische Erfahrung bereichert und der

Entwicklung des Schulsystems insgesamt zu Gute kommt.

 

Die weiteren Genehmigungsvoraussetzungen sind in § 16 Abs

3 des Schulgesetzes geregelt. Danach ist eine Genehmigung für den Betrieb einer

Ersatzschule dann zu erteilen, wenn die Schule in ihren Lernzielen und

Einrichtungen sowie in der wissenschaftlichen Ausbildung ihrer Lehrerinnen und

Lehrer hinter den staatlichen Schulen nicht zurücksteht. Daneben muss

sichergestellt sein, dass eine Sonderung der Schülerinnen und Schüler nach den

Besitzverhältnissen der Eltern nicht gefördert wird und die wirtschaftliche und

rechtliche Stellung der Lehrkräfte genügend gesichert ist.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt

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