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Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt

Einbringungsrede von Herrn Minister
Bullerjahn für die Regierungsentwürfe des Haushaltsplans 2007 sowie des
Nachtragshaushaltsplans 2006

15.09.2006, Magdeburg – 28

  • Ministerium der Finanzen

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 28/06

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium der Finanzen -

Pressemitteilung Nr.: 28/06

 

 

 

Magdeburg, den 14. September 2006

 

 

 

Einbringungsrede von Herrn Minister

Bullerjahn für die Regierungsentwürfe des Haushaltsplans 2007 sowie des

Nachtragshaushaltsplans 2006

 

 

 

Landtag von Sachsen-Anhalt, 14. September 2006

 

Herr Präsident,

 

meine Damen und Herren Abgeordneten,

 

 

heute stehe ich vor Ihnen und werbe das

erste Mal als Finanzminister für die Zustimmung zu den Haushaltsentwürfen einer

Landesregierung. Ich möchte daher die Gelegenheit nutzen und etwas

ausführlicher die haushaltspolitische Konzeption dieser Landesregierung

darlegen. Damit meine ich nicht nur die Ihnen vorliegenden Gesetzentwürfe,

sondern auch, dass ich sie in einen weiter gefassten Kontext stellen möchte. Mir

geht es darum, die Rahmenbedingungen unserer Finanzpolitik und die sich daraus

ergebenden Perspektiven und Handlungsoptionen der Politik in den nächsten

Jahren aufzuzeigen. Ich möchte eine Strategiediskussion über die Finanzpolitik

dieses Landes und Sie alle zu dieser einladen.

 

Anrede,

 

die Landesregierung hat sich das ehrgeizige

Ziel gesetzt, noch über den Koalitionsvertrag hinaus bereits im Jahr 2010 die

Neuverschuldung auf Null zurückzuführen. 2011 soll mit der Tilgung der

aufgelaufenen Gesamtverschuldung des Landes begonnen werden. Jahresmäßig untergliedert

ergibt sich folgendes Bild: Für das kommende Jahr ist eine Neuverschuldung von

550 Mio. ¿ geplant. Sie soll in den Jahren 2008 und 2009 auf 350 bzw. 150 Mio.

¿ beschränkt werden. Im Jahr 2010 brauchen wir dann keine weitere

Neuverschuldung mehr. Im Jahr 2011 planen wir erstmals eine

Nettotilgungsleistung in Höhe von 100 Mio. ¿.

 

Die Landesfinanzen sollen also konsolidiert

und die Ausgabenstruktur auf ein langfristig tragbares Niveau, das ungefähr dem

Ausgabenniveau der Geberländer entspricht, angepasst werden. Nachhaltige

Finanzpolitik ist für uns eine entscheidende Voraussetzung dafür, die

Wirtschaftskraft des Landes zu stärken, Bildung und Forschung voranzubringen

und Arbeitsplätze zu schaffen. Dies sind keine leeren Worte, sondern handfeste politische

Absichten, die den Menschen in Sachsen-Anhalt immer bessere Entwicklungschancen

bieten sollen.

 

Es heißt bekanntlich: Wer sein Ziel nicht

kennt, wird den Weg nicht finden. Mit den Ihnen vorliegenden

Regierungsentwürfen für den Nachtragshaushalt 2006 und den Haushaltplan 2007

wird das Ziel einer verantwortlichen Finanzpolitik definiert. Allerdings legen

wir damit nur einen Teil des Weges zurück. Uns ist bewusst, dass mit den für

die nächsten vier Jahre geplanten Doppelhaushalten 2008/2009 und 2010/2011

weitere Schritte folgen müssen, um unsere zugegebenermaßen anspruchsvolle

Zielsetzung zu erreichen. Auch darüber hinaus werden erhebliche Anstrengungen

notwendig sein, um das Land finanziell auf eigene Beine zu stellen und

langfristig von Zuweisungen Dritter dauerhaft unabhängig zu machen. Kein

gesellschaftlicher Bereich kann sich dieser Diskussion entziehen.

 

Mit der Ihnen ebenfalls vorgelegten

Mittelfristigen Finanzplanung 2006 bis 2010 haben wir einen Teil dieses Weges

in seinen Grundzügen auszugestalten versucht und dabei erstmals den Blick des

Regierungshandelns bis ins Jahr 2020 gerichtet.

 

¿Die laufende Legislaturperiode ist die

letzte, in der wir umsteuern können.¿ So hat der Ministerpräsident in seiner

jüngsten Regierungserklärung die Lage des Landes schonungslos umschrieben. Ich

stimme in dieser Situationsanalyse mit ihm überein. Der Handlungsdruck für das

Land ist enorm.

 

Ich möchte hier nur einige Eckwerte benennen,

die die Lage anschaulich machen: Sachsen-Anhalt weist mit 7.740 ¿ die höchste

Gesamtverschuldung je Einwohner im Vergleich aller Flächenländer auf. Nahezu

jeder zehnte Euro muss für Zinszahlungen aufgewendet werden.  Dieses Geld steht nicht zur Finanzierung

anderer Aufgaben zur Verfügung ¿ trotz des bisher historisch niedrigen

Zinsniveaus an den Kapitalmärkten. Unsere Ausgaben finanzieren wir noch nicht

einmal zur Hälfte aus eigenen Einnahmen.

 

Ein Umsteuern in der Finanzpolitik ist also

dringend geboten. Nicht zuletzt muss Sachsen-Anhalt als Teil Deutschlands und

Europas seinen Beitrag zur Einhaltung des Vertrags von Maastricht und der

Vorgaben des Finanzplanungsrates leisten. Darin wird eine Beschränkung der

Neuverschuldung und des Ausgabenwachstums vorgegeben.

 

Zugleich müssen wir aber vor allem das

Problem der regional nach wie vor extrem hohen Arbeitslosigkeit bewältigen, die

Wirtschaftskraft des Landes stärken und durch Investitionen in die Bildung

sowie Forschung und Entwicklung die Zukunftschancen des Landes weiterentwickeln

und sichern. Wirtschaft, Arbeit und Bildung als Zukunftsherausforderungen sind

nur gestaltbar, wenn die Finanzpolitik die Spielräume hierzu offen hält.

 

Dass in diesem Bereich noch Verbesserungen

möglich und notwendig sind, zeigt der aktuelle Fortschrittsbericht des Landes.

Dort wird auf Grundlage eines Rechenschemas, das auch die Höhe der

Neuverschuldung berücksichtigt, über die Verwendung der Solidarpaktmittel

Rechenschaft abgelegt. Die bisher unbefriedigenden Nachweisquoten belegen, dass

es bei einem relativ konstanten Investitionsniveau entscheidend auf eine Reduzierung

der konsumtiven Ausgaben ankommt, um die Neuverschuldung zurückzuführen.

Hierbei müssen wir berücksichtigen, dass sich die Personalausgaben als

wichtigster konsumtiver Ausgabeblock nicht von heute auf morgen reduzieren

lassen. Wir müssen allerdings auch im Auge behalten, dass insbesondere im

Bereich Bildung und Forschung einige Ausgabepositionen, die haushaltstechnisch

als Konsum zu deklarieren sind, durchaus als Investition in die Zukunft des

Landes gewertet werden können.

 

Eine solide Finanzpolitik, ein konsolidierter

Landeshaushalt sind also nicht Selbstzweck, sondern vielmehr Grundbedingung

dafür, sich erfolgreich den Herausforderungen der Zukunft stellen zu können.

 

Anrede,

 

mir ist es auch aus diesem Grund wichtig, die

Finanzpolitik verstärkt längerfristig auszurichten und sie damit den Belangen

der Tagespolitik zu entziehen. Dieser Blickwinkel scheint mir auch in anderer

Hinsicht notwendig zu sein:

 

Die künftige Einnahmeentwicklung zwingt uns

dazu, schon jetzt den Blick in die Zukunft zu richten. In den kommenden Jahren

wird das Land mit einem starken und kontinuierlichen Rückgang der Zuweisungen

von dritter Seite konfrontiert werden. In der neuen EU-Förderperiode 2007 bis

2013 wird rund ein Drittel weniger Fördermittel bereitstehen, als dies bisher

der Fall war. Die Zuweisungen im Rahmen des Solidarpakts II laufen bis 2019

vollständig aus ¿ schon mittelfristig ist der Rückgang um jährlich über 100

Mio. ¿ deutlich spürbar. Diese Einnahmeentwicklung, die im Prinzip durch das

Land nicht beeinflusst werden kann, schafft zusätzlichen Druck auf die

Ausgabenseite und erhöht den Konsolidierungsbedarf.

 

Die demographische Entwicklung, die in ihren

Folgen auf die Landesfinanzen durch Abwanderung von Arbeitskräften in

wirtschaftlich stärkere Regionen Deutschlands noch verschärft wird, steigert

den Handlungsbedarf weiter. Darüber hinaus hat das Land ein

Zuwanderungsproblem. Wir können die statistisch betrachtet geringeren Wegzüge

im Vergleich zu anderen Bundesländern nicht durch Zuzüge kompensieren. Hierin liegt

eine Herausforderung für uns als Landespolitiker, die Grundlagen dafür zu

schaffen, dass im Land weiterhin Arbeitsplätze entstehen und sich damit

einhergehend weiche Standortfaktoren weiterentwickeln. Ziel soll es sein, dass

immer mehr Menschen Anlass haben, nach Sachsen-Anhalt zu kommen.

 

Die aktuelle dritte Bevölkerungsprognose wird

im März nächsten Jahres durch die vierte ersetzt. Danach zeichnet sich für das

Land eine günstigere Entwicklung ab, als bisher angenommen wurde. Natürlich ¿

dies wird nicht zu unrecht gegen Projektionen der Bevölkerungsentwicklung

eingewandt - lässt sich die künftige Einwohnerzahl Sachsen-Anhalts nicht exakt

vorausberechnen. Fakt ist aber, dass die Geburtenrate sich kurzfristig nicht

grundsätzlich verändern wird. Mit einem schlagartigen Rückgang der Abwanderung

von Arbeitskräften kann ebenfalls nicht gerechnet werden. Wir streben aber für

diese Legislaturperiode einen ausgeglichenen Wanderungssaldo an. Solide

Finanzpolitik muss diese Entwicklungen berücksichtigen. All dies wird ¿

weitgehend ohne Einflussmöglichkeiten der Landespolitik ¿ die Einnahmesituation

des Landes dauerhaft verändern.

 

Richtig ist, dass die Umsatzsteuererhöhung

und das Steuerrechtsänderungsgesetz 2007 zu Einnahmesteigerungen auch im Land

führen. Umgekehrt wird die geplante Unternehmenssteuerreform  - sollte sie nicht aufkommensneutral

ausgestaltet werden -  Mindereinnahmen

verursachen. Zugleich können wir erfreulicherweise feststellen, dass sich die

eigene Finanzkraft des Landes positiv entwickelt.

Wir müssen aber immer berücksichtigen, dass das Land über den Bundesrat an

derartigen Entscheidungen nur mitwirken kann - wir allein können die

Einnahmebasis nicht verändern. Auch eine gesteigerte Finanzkraft des Landes

wird unsere Einnahmesituation nicht maßgeblich verändern - sinken doch mit

zunehmender eigener Leistungsfähigkeit die Zuweisungen aus dem

Länderfinanzausgleich entsprechend. Ich möchte hier keineswegs den Eindruck

erwecken, als seien die Steuerpolitik und die Entwicklung der eigenen

Finanzkraft für uns ohne Bedeutung. Worauf es mir ankommt, ist vielmehr die

Erkenntnis, dass für uns als Land beim Thema Haushaltskonsolidierung zunächst

und unmittelbar nur die Ausgabenseite in ihrem gestaltbaren Teil die

entscheidende Steuerungsgröße der Finanzpolitik sein kann.

 

Deren mittel- bis langfristige Ausrichtung

ist Voraussetzung dafür, die skizzierten Entwicklungstendenzen besser in den

Griff zu bekommen, als dies bei rein kurzfristigen Betrachtungen möglich wäre.

In einer Projektion der wichtigsten Einnahme- und Ausgabeblöcke bis in das Jahr

2020 ¿ das ist das Jahr, in dem das Land erstmals ohne die Zuweisungen aus dem

Solidarpakt auskommen muss ¿ haben wir in der Mittelfristigen Finanzplanung

versucht, unter Berücksichtigung der Einnahmeentwicklung zunächst die

finanziellen Spielräume der nächsten Jahre zu ermitteln. Ausgehend hiervon

wurde festgestellt, welche finanziellen Möglichkeiten für die einzelnen

gestaltbaren Aufgaben und Politikbereiche bestehen. Auf diese Weise wird der

Landeshaushalt auf ein Grundgerüst nicht veränderbarer Grundausgaben

zurückgeführt, das um gestaltbare Ausgaben ergänzt werden kann. Dieses

Verfahren muss unzweifelhaft noch verfeinert werden ¿ Finanzplanung ist ein

immer laufender Prozess.

 

Diese Projektion möchte ich aber künftig immer

mehr zu einer Richtschnur für die Aufstellung der nächsten Haushalte, der

Mittelfristigen Finanzplanung und nicht zuletzt zur Definition des finanziellen

Rahmens der Sachpolitik ausbauen. Denn diese Betrachtung erlaubt, künftigen

Handlungs- und Umgestaltungsbedarf für die Politik zu ermitteln und frühzeitig

die notwendigen Maßnahmen zur Umsteuerung einzuleiten. Die nun eingebrachten

Entwürfe sind von den Ergebnissen der Projektion noch mäßig geprägt. Aber ¿ ich

sagte es ja bereits ¿ wir stehen am Anfang des Weges, den wir in den kommenden

Jahren konsequent fortsetzen müssen und wollen.

 

Anrede,

 

die Rahmenbedingungen für eine auf

Konsolidierung ausgerichtete Finanzpolitik sind gut. Die Steuereinnahmen haben

sich stabilisiert und werden in diesem und im kommenden Jahr stärker zulegen

als noch vor einigen Monaten zu erwarten war. Die konjunkturelle Entwicklung

verläuft ebenfalls besser, als noch am Anfang des Jahres angenommen wurde.

Lassen Sie uns diese günstigen Voraussetzungen nutzen und ¿ wie wir es mit dem

Entwurf für den Nachtragshaushalt 2006 und den Haushalt 2007 geplant haben -

einen deutlichen Schritt in Richtung eines Verzichts auf eine weitere

Nettoneuverschuldung machen.

 

Lassen Sie mich nun, liebe Kolleginnen und

Kollegen, auf die wesentlichen Aspekte der Gesetzentwürfe des

Nachtragshaushaltsplans 2006 und des Haushaltsplans 2007 eingehen.

 

Zum Entwurf des Nachtragshaushalts 2006

 

Mit dem Nachtragshaushaltsplan erhöht sich

das Volumen der Einnahmen und Ausgaben von 9,93 Mrd. ¿ auf 10,02 Mrd. ¿. Im Wesentlichen

werden am bisherigen Haushaltsplan 2006 vier Veränderungen vorgenommen:

 

Der Haushaltsplan wird, soweit ihm Prognosen

zugrunde lagen, aktualisiert. Dies gilt insbesondere für die Steuereinnahmen.

Inzwischen ist davon auszugehen, dass nach derzeitigen Berechnungen 146 Mio. ¿

mehr Einnahmen eingehen werden, als bei Planaufstellung erwartet werden konnte.

Diese Erwartung bildet die Grundlage für den Nachtragsentwurf.

 

Auch wird das Land aufgrund der günstigen

Entwicklung an den Kapitalmärkten weniger Zinsen zahlen müssen, als bei

Planaufstellung vorhergesagt wurde. Nicht zuletzt kommt es bei den

Personalausgaben zu Minderausgaben. Diese Entlastungsfaktoren ermöglichen es,

die erwarteten Mehrbelastungen ¿ vor allem im Bereich der überörtlichen Sozialhilfe

und der Auslagen in Rechtssachen - zu kompensieren. Zugleich konnte die

Neuverschuldung auf nunmehr 750 Mio. ¿ abgesenkt werden -  die Restkreditermächtigung aus dem Vorjahr

mit einem Volumen von 125 Mio. ¿ stellen wir damit in Abgang.

 

Der Nachtrag folgt also dem Prinzip strikter

Ausgabenbegrenzung. Auch die globalen Minderausgaben werden aufgelöst; sie

wurden keineswegs ¿einfach gestrichen¿. Die globalen Einsparverpflichtungen

wurden in konkrete Ausgabenabsenkungen umgesetzt ¿ und erscheinen aus diesem

Grund nicht mehr im Nachtragshaushalt.

 

Die Beleihung des Sondervermögens

Altlastensanierung des Landes Sachsen-Anhalt in Höhe von 150 Mio. ¿ wird

zurückgeführt. Haushaltstechnisch ist dies eine Umschuldung, die die Höhe der

Neuverschuldung ebenso wenig beeinflusst wie die Summe der Gesamtverschuldung.

Wir leisten damit einen Beitrag zur Haushaltsklarheit und zur Transparenz der

Finanzpolitik ¿ nicht mehr, aber auch nicht weniger.

 

Erstmals mit dem Nachtragshaushalt 2006 wird

dem Pensionsfonds, den wir noch 2006 schaffen wollen, ein Betrag von 20 Mio. ¿

zugeführt. Dieser stellt gleichsam einen Grundstock für den in den kommenden

Jahren geplanten Aufbau eines Kapitalvermögens zur Absicherung der

Pensionsverpflichtungen des Landes dar. In den nächsten Jahren ist von einem

starken Anstieg der Beamtenversorgungsausgaben auszugehen ¿ im Jahr 2020

rechnen wir mit einer jährlichen Belastung von rund 290 Mio. ¿. Gemessen an den

Ausgaben des Jahres 2005 entspricht das einer Versechsfachung. Vorausschauende

Finanzpolitik bedeutet, bereits heute für diese kommenden Belastungen Vorsorge

zu treffen. Im übrigen sehe ich auch hierin einen Beitrag zu größerer

Transparenz der Finanzpolitik, die damit die ¿stillen Lasten¿ der Zukunft offen

legt.

 

Bei dieser Gelegenheit möchte ich einen immer

wieder vorgetragenen Einwand gegen die Bildung derartiger Vorsorgevermögen

ausräumen: Die Geldanlage bei gleichzeitiger Neuverschuldung ist nicht

unwirtschaftlich. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass auf längere Sicht die

Habenzinsen die Sollzinsen immer übertroffen haben. Das beruht auf der im

Verhältnis zu privaten Kreditnehmern weitaus besseren Bonität der Öffentlichen

Hand, Sie profitiert aufgrund eben dieser Bonität von besonders niedrigen

Sollzinssätzen.

 

Mit dem Nachtragshaushalt werden zudem die haushaltsrechtlichen

Voraussetzungen dafür geschaffen, dass eventuelle Minderausgaben im Bereich der

Erstattungen nach AAÜG (Sonder- und Zusatzversorgung) ebenfalls dem

Pensionsfonds zufließen. Um es deutlich zu sagen: Jeder zusätzlich Euro in

diesem Bereich wird für die Vorsorge genutzt.

 

Wir wollen noch in diesem Jahr den rechtlichen Rahmen für den Aufbau

des Vorsorgevermögens schaffen. Teil der gesetzlichen Regelungen soll auch

sein, die Zuführungen an den Fonds der Höhe nach festzuschreiben, um die

Vorsorgeleistungen auch in Zukunft sicherzustellen. Wir werden daher ¿ das

möchte ich schon heute ankündigen ¿ dem Landtag die entsprechenden

Gesetzesentwürfe noch für die Sitzung im Oktober zuleiten. Dies möchte ich mit

der Bitte verknüpfen, selbstverständlich nach ausführlicher Beratung, zügig

bereits im November darüber zu entscheiden, damit noch im Jahr 2006 mit der

ersten Einzahlung begonnen werden kann.

 

Mit dem Nachtrag wird außerdem ein

zusätzlicher Beitrag in Höhe von 10 Mio. ¿ zur Tilgung des sogenannten

Midewa-Kredits geleistet, der derzeit mit rund 98 Mio. ¿ valutiert ist. Es

handelt sich dabei um die letzte ¿verdeckte¿ Verschuldung des Landes. Die

Tilgung dieses Kredits muss das Land übernehmen - über die weiteren Schritte

werden wir in nächster Zeit entscheiden und hierbei natürlich auch die

Kommunalen Spitzenverbände einbinden. Uns muss klar sein: Gelingt es uns in den

nächsten Jahren nicht, die Verbindlichkeit schrittweise zurückzuführen, so muss

das Land spätestens 2009 die gesamte Restschuld auf einmal tilgen - und bis

dahin für die Zinsen aufkommen. Auch dies sehe ich als einen Beitrag zur

Transparenz der Finanzpolitik.

 

Zum Haushaltsplanentwurf 2007

 

Anrede,

 

der Entwurf

für den Haushalt 2007 verfolgt das Ziel, einerseits die konsumtiven Ausgaben zu

senken und zugleich die Voraussetzungen für ein weiterhin hohes Maß an

öffentlichen Investitionen zu schaffen. Die Gesamtausgaben und -einnahmen

belaufen sich auf 9,91 Mrd. ¿. Die Neuverschuldung konnte auf 550 Mio. ¿

beschränkt werden ¿ dem niedrigsten Wert seit Bestehen des Landes. Die

Investitionsquote dagegen steigt von 17,4 v. H. 2006 (Stand Nachtragshaushalt)

auf 18,5 v. H. im Jahr 2007. Für 2007 gilt also: Investieren und konsolidieren.

 

Ganz im

Vordergrund stehen hierbei die Personalausgaben. Sachsen-Anhalt beschäftigt

noch immer überproportional viel Personal im öffentlichen Dienst. Die

Personalausgaben sind auch in Zukunft die finanziell bedeutsamste, durch das

Land gestaltbare Ausgabengröße. Wie in den letzten Jahren wollen wir auch in

den nächsten Jahren 2000 Stellen im öffentlichen Dienst durchschnittlich

jährlich abbauen: Wir haben uns darauf verständigt, die Zahl der

Neueinstellungen zugleich auf 250 pro Jahr zu beschränken. Dies sind die

aktuellen Grundannahmen für das Personalentwicklungskonzept, das wir im Moment

erarbeiten. Wir werden dort zunächst eine Ist-Analyse und eine

Überhangbetrachtung vornehmen und dabei die Bevölkerungsentwicklung

berücksichtigen. Darauf aufbauend werden Zielgrößen und Kennziffern für die

Personalausstattung der Landesverwaltung formuliert und Handlungsempfehlungen

zur Umsetzung dieser Zielgrößen ausgesprochen. Noch in diesem Monat liegt ein

erster Entwurf vor, der Grundlage der weiteren Beratungen der Landesregierung

sein wird. Wir werden auch dem Landtag diesen Entwurf vorlegen. Wir planen, die

Beratungen hierüber im Frühjahr nächsten Jahres abzuschließen ¿ so rechtzeitig,

damit das Konzept in die dann anstehenden Planungen für den Doppelhaushalt

2008/2009 und die nächste Mittelfristige Finanzplanung einfließen kann.

 

Ein

reduzierter Stellenbestand eröffnet ¿ wird er mit weiteren Verwaltungs- und

Funktionalreformen verbunden ¿ die Möglichkeit, die sächlichen

Verwaltungsausgaben zu reduzieren. Im Haushalt 2007 beschränken wir uns bei den

Sachausgaben auf das notwendige Minimum.

 

Lassen Sie mich zum Thema Verwaltungsreform

einige Anmerkungen machen. Zur Zeit wird die geplante Polizeistrukturreform in

der Öffentlichkeit diskutiert. Da gibt es verständlicherweise Kritik von Seiten

derer, die vom Wegfall eines Behördenstandortes betroffen sind. Sicherlich

müssen deren Argumente ernst genommen werden, und auf jeden Fall ist es

notwendig, Strukturentscheidungen dieser Art in ein Gesamtkonzept einzubinden

und umfassend abzuwägen.

 

In nächster Zeit steht die Gerichtsreform

sowie die Umstrukturierung der Finanzverwaltung an. Mit der Umgestaltung der

Liegenschaftsverwaltung im Land wird sich die Landesregierung im Oktober

befassen. Schon bald wird sich der Lenkungsausschuss mit den von meinem

Kollegen Dr. Daehre angedachten Grundzügen einer neuen Landesentwicklung

beschäftigen, welche im Sommer nächsten Jahres im Entwurf vorliegen soll. All

diese Schritte und Einzelmaßnahmen müssen kombiniert und aufeinander abgestimmt

werden. Ich sage aber auch ganz klar: An einer weiteren Verwaltungsstraffung

auch in Bezug auf die Zahl der Behörden führt kein Weg vorbei. Ich bitte Sie,

immer zu berücksichtigen, dass mehr Geld für die Aufgaben der Zukunft

bereitsteht, wenn an den Kosten der Verwaltung und der Bürokratie gespart wird.

 

Anrede,

 

im Haushalt 2007 findet erstmals die neue

Förderperiode der EU ihren Niederschlag. Der Entwurf des neuen Operationellen

Programms 2007 bis 2013 verfolgt in haushalterischer Hinsicht zwei

Zielsetzungen. Die EU-Mittel sollen so eingesetzt werden, dass der

Kofinanzierungsaufwand für das Land so gering wie möglich ausfällt. Zugleich

ist es Ziel, alle bereitstehenden EU-Mittel zu binden und im Land zu nutzen.

 

In der neuen Förderperiode steht bei weitem

weniger Geld zur Verfügung, als dies bisher der Fall war. Mit dem neuen

Operationellen Programm soll versucht werden, durch flexibler gestaltete

Fördermöglichkeiten und den verstärkten Einsatz von Darlehen statt verlorener

Zuschüsse das quantitativ geringere Fördervolumen zu kompensieren. Der

Haushaltsplan 2007 bildet diese Konzeption des Operationellen Programms ab und

schafft die Voraussetzungen für seine Umsetzung. Sobald das Operationelle

Programm von der EU genehmigt wurde, kann mit seinem Vollzug begonnen werden.

 

Anrede,

 

der Haushaltsplan 2007 sieht als ersten

Schritt einer Konsolidierungspartnerschaft zwischen Land und Kommunen auch eine

Änderung der Finanzbeziehungen vor. Ich spreche hier bewusst von Änderung und

nicht nur von Kürzung der Kommunalzuweisungen, weil diese Bewertung nach meiner

Einschätzung zu kurz greift. Sie erfasst nur einen Teilaspekt der

vorgeschlagenen Änderungen. Richtig ist zwar, dass die Verbundquote auf nun

22,7 v. H. abgesenkt wird und auch die finanzielle Beteiligung der Kommunen an

den Kosten der überörtlichen Sozialhilfe zu Mehrbelastungen der Kommunen führen

wird. Nach meiner Überzeugung muss von kommunaler Seite, mit der das Land eine

Solidargemeinschaft bildet, auch weiterhin ein erheblicher

Konsolidierungsbeitrag erbracht werden. Das Land hat ebenfalls seinen deutlich

erkennbaren Beitrag zu leisten.

 

Eine Ausgabenrückführung in der auf

Landesebene erforderlichen Größenordnung ist ohne Eingriffe in die kommunalen

Finanzbeziehungen weder sachgerecht noch leistbar. Bis zum Jahr 2020 wird die

Sonderförderung der neuen Bundesländer schrittweise zurückgefahren. Sie  wird gleichsam - was die Einnahmeentwicklung

angeht - auf westdeutsches Normalniveau zurückgeführt. Damit entfällt die

Begründung und die finanzielle Möglichkeit überproportionaler Finanzzuweisungen

der neuen Länder an ihre Kommunen. Mit der Veränderung der Verbundquote

übertragen wir diesen Prozess der Angleichung auch auf die Finanzbeziehungen

zwischen Land und Kommunen ¿ die Verbundquote nähert sich so westdeutschem

Niveau. Dieser Prozess muss und wird sich auch in den nächsten Jahren

fortsetzen. Denken Sie daran, bis zum Jahr 2020 beraten wir gerade noch 6

Doppelhaushalte.

 

Die Einschnitte stellen aber nur den einen

Teil der nun geplanten Maßnahmen dar. Auf der anderen Seite arbeiten wir im

Moment daran, Aufgaben und Ausgaben der Kommunen zu reduzieren. Wir sehen darin

eine wichtige Aufgabe der Landesregierung. Zudem wird die kommunale

Gebietsreform, die wir nun zügig vorantreiben müssen, neue und kostengünstigere

Strukturen schaffen, die die Rückführung der Landeszuweisungen weiter

kompensieren können.

 

Teilweise wird mit der nun vorgesehenen

Absenkung auch eine Überkompensation kommunaler Aufwendungen korrigiert. Vor

drei Jahren wurden die Kosten des Aufnahmegesetzes in die Verbundmasse

einbezogen und die Verbundquote erhöht. 2005 entsprach diese Verbundquotenerhöhung

einem Betrag von rund 54 Mio. ¿ - die tatsächlichen Ausgaben der Kommunen für

diese Aufgabe beliefen sich aber nur auf rund 33 Mio. ¿. In Höhe der Differenz

von 21 Mio. ¿ sind die nun geplanten Eingriffe ins FAG also nur als Korrektur

einer ungerechtfertigten Besserstellung ¿ aber nicht als echte Kürzung zu

bewerten.

 

Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch die

Entwicklung der Steuereinnahmen des Landes, die die Bemessungsgrundlage für die

Kommunalzuweisungen bilden. Diese steigen im Vergleich zu den Jahren 2005 und

2006, so dass den Kommunen 2007 trotz Änderung des FAG effektiv nicht weniger

Geld zur Verfügung gestellt wird, als ihnen im Jahr 2005 zugewiesen wurde. Ich

hatte es vorhin bereits angedeutet ¿ die Steuereinnahmeentwicklung wird sich auch

weiterhin positiv gestalten. Wir werden in den nächsten Wochen sehen ¿

spätestens zur Steuerschätzung im November-, dass die Kommunalzuweisungen

betragsmäßig nur unwesentlich von den bisher gezahlten Summen abweichen werden.

Dies nimmt den Gesetzesänderungen nach meiner Einschätzung einen guten Teil

ihres befürchteten Ausmaßes.  Im übrigen

steigen die eigenen Einnahmen der Kommunen in den letzten Jahren deutlich ¿

hier wurden Wachstumsraten verzeichnet, die deutlich über denen der

Landessteuereinnahmen lagen.

 

Nicht zuletzt wird auch die Kostenbeteiligung

der Kommunen an der überörtlichen Sozialhilfe mittel- bis längerfristig zu

Ausgabensenkungen führen. Die Kommunen müssen ein größeres eigenes Interesse an

einer wirtschaftlicheren und kostengünstigeren Organisation der überörtlichen

Sozialhilfe haben . Hiervon wird in erster Linie natürlich das Land

profitieren, Einsparungen werden aber auch den 

Kommunen zugute kommen.

 

Anrede,

 

ich möchte abschließend noch einmal mein Bild

vom begonnenen Weg aufgreifen und kurz skizzieren, welche Schritte in der

Finanzpolitik in der nächsten Zukunft erfolgen, welche Aufgaben bewältigt

werden müssen. Wir haben ganz bewusst nach der Wahl und der Regierungsbildung

uns dazu entschlossen, zunächst einmal zügig mit der Aufstellung des Nachtrags

und des Haushaltsplanentwurfes für 2007 zu beginnen. Basis hierfür war allein

ein Eckwertebeschluss der Landesregierung. Die grundlegenden, strategischen

Überlegungen können wir nun in der notwendigen Ruhe und der erforderlichen

Ausführlichkeit in der zweiten Jahreshälfte angehen ¿ dies wäre vor Erarbeitung

der Planentwürfe so nicht möglich gewesen.

 

Was ist weiter zu tun?

 

Ein wichtiger Punkt im Sinne einer

effizienteren Verwaltungsorganisation wird die Neuordnung der

Beteiligungsverwaltung im Land sein. Unser Ziel ist es, noch im Haushalt 2007

die hierzu notwendigen haushalterischen Veränderungen einzuleiten. Das

Personalentwicklungskonzept als weitere die Konsolidierung begleitende Maßnahme

sowie die Umstrukturierung der Immobilienverwaltung hatte ich eingangs bereits

angesprochen. Für den Herbst ist außerdem ¿ gleichsam als Einstieg in die

Strategiediskussion - eine Klausur der Landesregierung geplant. Diese wollen

wir mit einer weiteren Klausur im März nächsten Jahres zuende führen und sie

als Basis für die dann anstehende Vorbereitung des Doppelhaushaltes 2008/2009

und der nächsten Mittelfristigen Finanzplanung, die künftig verbindlicheren

Charakter haben soll, nutzen.

 

Das Benchmark-Gutachten, das die Einnahmen-

und Ausgabenstruktur des Landes und seiner Kommunen mit der anderer Länder und

Kommunen vergleichen soll, wird zur Zeit von fachkundigen Wissenschaftlern

erarbeitet und liegt Ende des Jahres vor. Es wird für den Prozess der

Haushaltskonsolidierung wertvolle Informationen liefern. Diese können bereits

im Aufstellungsverfahren für den Doppelhaushalt 2008/2009 genutzt werden. Ein

weiteres Projekt wird die Gründung des Zukunftsfonds sein, in dem die Erlöse

aus der Veräußerung von Landesvermögen vereinnahmt werden, um damit Zukunftsinvestitionen

zu finanzieren. Damit wollen wir sicherstellen, dass das Landesvermögen nicht

zur Haushaltssanierung genutzt wird, sondern durch Investitionen in

Zukunftsprojekte dem Aufbau neuen Vermögens dient.

 

Auch für die kommenden Jahre wird also

gelten: Konsolidieren, um Spielräume für Wirtschaft und Arbeit, Forschung,

Entwicklung und Bildung zu erhalten und neu zu schaffen.

 

Anrede,

 

Sie sehen, vor uns ¿ vor der Landesregierung

und dem Parlament gleichermaßen - liegen große Aufgaben. Eine sich momentan

stetig verbessernde Einnahmesituation und die geplanten Strukturveränderungen

werden Anpassungen an den nun vorliegenden Entwürfen möglich machen. Für uns

ist derzeit klar, wir werden zum Haushaltsplan 2007 und dem Nachtragsentwurf

2006 spätestens nach der Steuerschätzung im November eine Ergänzungsvorlage

vorlegen. Wir werden mit der Ergänzungsvorlage die entstehenden Spielräume

nutzen und Voraussetzungen dafür schaffen, unseren Pensionsfonds, die

Investitionen in Arbeit und Bildung sowie die Beendigung der Neuverschuldung

voranbringen. Ebenso werden wir den Zinsausgabeansatz angesichts des in

jüngster Zeit steigenden Zinsniveaus aktualisieren. Wir werden außerdem prüfen,

ob Möglichkeiten zur verstärkten Bindung angebotener Drittmittel  bestehen. Schon hier zeigt sich im übrigen,

wie wichtig und vorteilhaft langfristige Zielsetzungen sind und wie sie zur

Steuerung der konkreten Haushaltsplanung nutzbringend eingesetzt werden können.

 

Anrede,

 

im Sinne einer zusammenfassenden Bewertung

möchte ich feststellen: Die finanzpolitische Gesamtausrichtung stimmt.

Natürlich kann ich mir vorstellen, die Neuverschuldung noch stärker zu

reduzieren ¿ wie von einigen in den letzten Tagen gefordert wurde. Zur Wahrheit

gehört aber auch, dass eine Rückführung der Neuverschuldung nur möglich ist,

wenn zugleich die Ausgaben gesenkt werden. Ausgabensenkungen werden

üblicherweise als Einsparungen bezeichnet ¿ Einsparvorschläge aber hat bei

seiner Forderung nach weniger Verschuldung keiner vorgelegt. Insofern liegen

schlüssige Alternativvorschläge zu unserer Planung nicht vor.

 

Meine Damen und Herren, ich bin ¿ wie gesagt

- überzeugt, dass wir auf dem richtigen Weg sind. Sein Ziel es ist, ab dem Jahr

2020 finanziell vollständig auf eigenen Beinen zu stehen, Chancen für die

Menschen zu eröffnen und damit als Land 

auch in der Lage zu sein, öffentliche Daseinsvorsorge zu betreiben.

 

Meine Damen und Herren, wie ich bereits

eingangs sagte, möchte ich Sie einladen ¿ und ich habe dabei ausdrücklich alle

Fraktionen dieses Hauses im Blick ¿, konstruktiv an der Ausgestaltung dieses

Weges mitzuwirken und sich an der Gestaltung der Zukunft unseres Landes zu

beteiligen. Aus meiner langjährigen Erfahrung als Parlamentarier weiß ich um

die Bedeutung und den Wert einer aktiven Teilhabe aller politischen Kräfte. Wir

jedenfalls sind offen und dankbar für allen guten Argumente in dieser

Strategiediskussion. Ich möchte Sie nochmals auffordern, diesen Kurs zu

unterstützen, diesen Weg gemeinsam zu gehen und sowohl dem Nachtragshaushalt

2006 als auch dem Haushaltsplan 2007 nach ausgiebigen Beratungen und Gesprächen

im Dezember die größtmögliche Zustimmung zu erteilen.

 

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

 

 

 

 

 

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