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Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt

Gesundheitsministerin Kuppe: Gesundheitsfonds
startet komplett oder gar nicht / Gleiche Startbedingungen für alle
Krankenkassen

15.09.2006, Magdeburg – 125

  • Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Gesundheit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.:

125/06

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Gesundheit und

Soziales - Pressemitteilung Nr.: 125/06

 

 

 

Magdeburg, den 14. September 2006

 

 

 

Gesundheitsministerin Kuppe: Gesundheitsfonds

startet komplett oder gar nicht / Gleiche Startbedingungen für alle

Krankenkassen

 

Sozialministerin

Dr. Gerlinde Kuppe hat am Donnerstag im Landtag auf Antrag der Fraktion der FDP

eine Rede zu den Auswirkungen der beschlossenen Eckpunkte zur Gesundheitsreform

auf das Land Sachsen-Anhalt gehalten.

 

In der Folge veröffentlichen

wir das Redemanuskript:

 

Selbstverständlich

ist die Landesregierung bereit, dem Sozialausschuss die möglichen Auswirkungen

der von der Bundesregierung geplanten Gesundheitsreform auf die Verhältnisse in

Sachsen-Anhalt darzulegen. Das ist doch ein ganz normales Vorgehen.

 

Es

macht aber wenig Sinn, diesen Bericht allein auf Grundlage der Eckpunkte

vorzulegen. Auch Sie, meine Damen und Herren von der FDP, wissen doch: Die von

der Koalition in Berlin beschlossenen Eckpunkte selbst haben doch naturgemäß

noch gar keine unmittelbaren Auswirkungen. Diese Eckpunkte müssen noch  in Gesetzesform gegossen werden.

 

Erst

dann können die möglichen Folgen für unser Land in konkreter Form abgeschätzt

und eventuell notwendige Änderungen im Rahmen des Bundesratsverfahrens

eingefordert werden.

 

Und:

Welch schwierige Geburt dies derzeit in Berlin ist, aus den Eckpunkten ein

Gesetz zu machen, erleben wir ja tagtäglich.

 

Ich

schlage daher vor, ich lege Ihnen einen Bericht vor, sobald wir einen von der

Bundesregierung oder den Berliner Koalitionsfraktionen beschlossenen

Gesetzentwurf in den Händen halten.

 

Die

Zeit ist dann auch genau richtig, um die Position Sachsen-Anhalts für den

Bundesrat abzuklopfen.

 

Denn

eines bleibt richtig: Mit der Gesundheitsreform werden entscheidende Weichen

gestellt. Es geht um die Zukunft der medizinischen Versorgung. Und es geht um

den Erhalt und die Stärkung des Solidarprinzips in der Finanzierung der

Gesundheitsversorgung.

 

Die

Eckpunkte zur Reform stellen dafür in wesentlichen Punkten eine gute Grundlage

dar. Ich will nicht verhehlen, ich hätte mir mehr Tatkraft gewünscht ¿

insbesondere bei der Frage der Steuermitfinanzierung oder der Einbeziehung der

Privaten Krankenversicherung. Aber ein Kompromiss ist nun einmal nicht die

vollständige Erfüllung aller Vorstellungen.

 

Die

Eckpunkte zur Reform sind dennoch richtig, weil wir erstens endlich wieder

einen Versicherungsschutz für alle Menschen im Land herstellen - also auch für

ehemals Selbständige, die nach Insolvenz 

nicht nur ihre wirtschaftliche Grundlage, sondern auch den

Versicherungsschutz bei der Privaten Krankenversicherung verloren haben.

 

Die

Eckpunkte weisen zweitens in die richtige Richtung, weil wir wichtige

medizinische Leistungen neu in den Leistungskatalog der Kassen aufgenommen

haben - wie die Erweiterung des Impfkataloges, die Verbesserungen für die

Palliativmedizin oder die Mutter/Vater-Kind-Kuren.

 

Das

sind alles Leistungen, die den Versicherten direkt zugute kommen. Das wird

leider kaum erwähnt!

 

Nach

meiner Ansicht wird es für die Umsetzung der Gesundheitsreform darauf ankommen,

dass alle Krankenkassen ¿auf gleicher Augenhöhe¿ an den Start gehen können. Was

heißt das?

 

Der

Gesundheitsfonds startet komplett oder gar nicht. Komplett heißt für mich:

 

 

Neben der

Grundpauschale gibt es auch von Anbeginn an die vereinbarte

risikoadjustierte Pauschale und den 100 %igen Einkommensausgleich. Das

heißt, Kassen wie etwa unsere AOK, die eine Vielzahl von chronisch

Kranken, von älteren Menschen sowie Beschäftigten mit geringerem Einkommen

versichert, werden damit nicht länger gegenüber jenen Kassen

benachteiligt, die mehr junge, gesunde, gut Verdienende auf der

Beitragsliste haben.

Die Rufe aus Bayern und Baden-Württemberg habe ich sehr wohl vernommen,

die diesen Risikoausgleich kippen wollen. Das darf nicht passieren!

Wir haben darauf zu

achten, dass die Entschuldung der Kassen abgeschlossen ist, ehe der

Gesundheitsfonds startet.

 

 

Und

meine Damen und Herren, ich gehe davon aus, dass der Gesetzgeber dafür sorgen

wird, dass der Gesundheitsfonds kein bürokratisches Monster wird. Es ist

sicherzustellen, dass dieser Fonds kein Mehr an Bürokratie bringt, sondern ein

Weniger.

 

Die

Arbeitsweise muss einfach, transparent und effizient gestaltet werden. Modelle

dafür gibt es ja ¿ nicht zuletzt hat die AOK Sachsen-Anhalt ihr

Beitragseinzugssystem beispielhaft zentralisiert. Wir müssen das Fahrrad also

nicht  neu erfinden.

 

Wenn

wir die Finanzierung der Gesundheitsversorgung gerechter als bisher

organisieren, schaffen wir es auch, die Bezahlung der Leistungserbringer

gerechter zu gestalten. Wir schaffen beispielsweise im ambulanten Bereich die

Voraussetzung für eine vergleichbare Vergütung von vergleichbaren Leistungen ¿

und das in Ost und West, in Nord und Süd.

 

Das

Problem drängt, wenn man die Alterspyramide vor allem im Bereich unserer

Hausärzte und Hausärztinnen  betrachtet.

 

 

Lassen

Sie mich zusammenfassen:

 

Wenn

die zahlreichen, in der Tat noch offenen Detailfragen geklärt sind und der

Regierungsentwurf vorliegt, bin ich gern bereit, im Sozialausschuss des

Landtages zu berichten.  Ich werde aber

auch weiterhin das intensive Gespräch mit den Kostenträgern und

Leistungserbringern im Land suchen. Ich möchte, dass wir als

Sachsen-Anhalt  mit entschlossener

Stimme im Bundesrat auftreten können ¿ und zwar insbesondere im Interesse der

Versicherten.

 

 

 

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