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Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt

Pocket - Bikes

14.09.2006, Stendal – 150

  • Polizeidirektion Stendal

 

 

 

 

 

Polizeidirektion Stendal - Pressemitteilung Nr.: 150/06

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Polizeidirektion Stendal -

Pressemitteilung Nr.: 150/06

 

 

 

Stendal, den 14. September 2006

 

 

 

Pocket - Bikes

 

 

 

Pressemitteilung - Pocket-Bikes

 

 

 

In den letzten Wochen ist es im Landkreis Stendal vermehrt

zu Verkehrsstraftaten mit so genannten Pocket-Bikes gekommen. Das sind

Motorräder in Miniaturausgabe, die nicht für den öffentlichen

Straßenverkehr zugelassen sind. Sie haben weder amtliche Kennzeichen noch

Versicherungskennzeichen.

 

Wer ein solches Bike im öffentlichen Verkehrsraum nutzt,

macht sich nicht nur strafbar, sondern gefährdet sich und andere

Verkehrsteilnehmer.

 

Die Sitzhöhe eines Pocket-Bikes beträgt höchstens 50 cm.

Die Höchstgeschwindigkeiten liegen teilweise über 70 km/h. Die Größe macht es

sehr  schwierig diese Bikes zu beherrschen. Außerdem besteht die Gefahr, von

anderen Verkehrsteilnehmern übersehen zu werden.

 

Je nach bauartbestimmter Höchstgeschwindigkeit (bbH) der

Bikes werden gegen den Fahrer Ermittlungsverfahren nach dem Fahrerlaubnis-, 

Zulassungs-, Versicherungs- und Steuerrecht eingeleitet.

 

Im Klartext heißt das:

 

Wenn z.B. das Mini-Bike eine bbH von mehr als 45km/h und

einen Hubraum von mehr als 50 Kubik hat, muss der Fahrer die

Fahrerlaubnisklasse A besitzen. Für Krafträder der Klasse A mit einem

Hubraum bis 125 Kubik und bis zu 11 KW Nennleistung müsste der Fahrer die

Fahrerlaubnisklasse A1 besitzen.

 

Hat er dies nicht, hat er mit einer Strafanzeige wegen Fahrens

ohne Fahrerlaubnis zu rechnen.

 

Des Weiteren macht sich jemand nach dem

Pflichtversicherungsgesetz strafbar, da Kraftfahrzeuge mit einer bbH von über 6

km/h versicherungspflichtig sind.

 

Die Polizei Stendal rät vom Erwerb solcher Pocket-Bikes dringend

ab. Technische Mängel an diesen Fahrzeugen sind keine Seltenheit. Nicht umsonst

werden sie in der Szene als ¿Bonsai-Bike¿ oder ¿Chinakracher¿ bezeichnet.

 

Bei Unfällen haftet der Eigentümer des Bikes mit seinem

Privatvermögen.

 

 

 

Franziska Hain

 

Polizeihauptkommissarin

 

Polizeirevier Stendal

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Polizeidirektion Stendal

Pressestelle

Uchtewall 5

39576 Stendal

Tel: (03931) 682 204

Fax: (03931) 682 202

Mail:

pressestelle@sdl.pol.lsa-net.de

 

 

 

 

 

 

 

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