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Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt

Dienstvereinbarungen für Nichtraucherschutz
und Familienfreundlichkeit unterzeichnet

11.09.2006, Magdeburg – 162

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 162/06

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 162/06

 

 

 

Magdeburg, den 11. September 2006

 

 

 

Gemeinsame

Pressemitteilung des Ministeriums des Innern und des Hauptpersonalrats der

Polizei

 

 

 

Dienstvereinbarungen für Nichtraucherschutz

und Familienfreundlichkeit unterzeichnet

 

-

Hövelmann: Eine neue Kultur der Zusammenarbeit

 

-

Naatz: Polizei kann Vorbild sein

 

Innenminister Holger Hövelmann

und der Vorsitzende des Haupt­personalrats der Polizei, Jürgen Naatz,

unterzeichneten am heutigen Montag zwei Dienstvereinbarungen zum

Nichtraucherschutz und für familienfreundliche Arbeitszeiten in den

Dienststellen der Polizei in Sachsen-Anhalt. Bereits zu Beginn seiner Amtszeit

hatte Hövelmann angekündigt, künftig alle Fragen, die durch

Dienstvereinbarungen mit den Vertretern der Beschäftigten geregelt werden

können, auf diese kooperative Weise zu regeln und nicht durch Erlass ¿von

oben¿. Hövelmann: ¿Die heute unterzeichneten Vereinbarungen sind Pilot­projekte

für eine neue Kultur der Zusammenarbeit zwischen der Leitung des Ministeriums

und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aller Behörden unseres

Geschäftsbereiches.¿

 

Zufrieden über das Zustandekommen

der Dienstvereinbarungen zeigte sich auch Jürgen Naatz: ¿Es ist uns als

Personalrat besonders wichtig, dass diese Dienstvereinbarungen für alle

Beschäftigten der Landespolizei gelten und klare Regelungen für alle Behörden

und Einrichtungen der Polizei des Landes Sachsen-Anhalt treffen.¿

 

Die Dienstvereinbarung zum Nichtraucherschutz soll entsprechend der

Arbeitsstättenverordnung helfen, gesundheitliche Gefährdungen durch Tabakrauch

an Arbeitsplätzen in der Polizei des Landes Sachsen-Anhalts zu vermeiden. ¿Wir

brauchen leistungsstarke und motivierte Mitarbeiter in der Polizei des Landes

Sachsen-Anhalts, um den ständig wachsenden Anforderungen an den Beruf gerecht

zu werden. Dafür sind die physische und psychische Unversehrtheit der

Beschäftigten die Grundvoraussetzungen¿, erklärte Hövelmann, der selbst Raucher

ist. Mit der Vereinbarung werden Beschäftigte vor ungewolltem Passivrauchen und

damit einhergehenden Gesundheits­gefahren geschützt und Konflikte zwischen

Rauchern und Nicht­rauchern werden vermieden. Des Weiteren soll ein umfassendes

In­formationsangebot rauchende Beschäftigte dazu animieren, mit dem Rauchen

aufzuhören.

 

Das grundsätzliche Rauchverbot

wird sich nicht nur auf Dienstgebäude, sondern auch auf alle Dienstfahrzeuge der

Polizei Sachsen-Anhalts erstrecken. Ausnahmen können für Räume erlassen werden,

in denen ausschließlich Raucher beschäftigt sind und kein Publi­kumsverkehr

besteht. Da der Schutz der Nichtraucher im Vordergrund steht, sollen die Türen

solcher Bereiche möglichst geschlossen gehalten werden. Für eine ausreichende

Belüftung ist zu sorgen. Bei Anwesenheit von Nichtrauchern ist das Rauchen

einzustellen. Bei einma­liger Feststellung eines Verstoßes wird der

Beschäftigte ermahnt. Wird das Rauchverbot aber trotz wiederholter Ermahnung

durch den Vorgesetzten nicht beachtet, wird die jeweilige Dienststelle

angemessene dienst- oder arbeitsrechtliche Schritte einleiten.

 

Jürgen Naatz: ¿Da wir in Deutschland vielen europäischen Ländern

hinterherhängen, ist es uns wichtig, als Polizei Zeichen zu setzen und eine

gewisse Vorbildwirkung zu übernehmen.¿

 

Die Dienstvereinbarung ¿Familienfreundliche

Arbeitszeiten¿ soll die Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter fördern.

¿Wir wollen flexibel auf die Probleme von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit

familiären Verpflichtungen eingehen¿, so Jürgen Naatz. Die Dienstver­einbarung

soll die Planbarkeit und Verlässlichkeit von Dienstzeiten im Interesse der

Dienst­stelle einerseits und der Beschäftigten andererseits ermöglichen.

Innenminister Hövelmann erläuterte: ¿Diese Dienstvereinbarung gilt insbesondere

für Beschäftigte mit Kindern, die das achte Lebensjahr noch nicht vollendet

haben. Es gibt aber auch viele Fälle, in denen Be­schäftigte nahe Angehörige

pflegen oder ältere Kinder mit schulischen Problemen haben.¿ Im Rahmen der

gesetzlichen und tarifvertraglichen Regelung der Arbeitszeit und der dienst­lichen

Möglichkeiten sollen die täglichen und wöchentliche Arbeitszeiten der

individuellen Situation angepasst werden. ¿Es wird immer eine

Einzelfallentscheidung bleiben¿, erläuterte der Minister.

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Verantwortlich: Martin Krems

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Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517

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