Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt
Dienstvereinbarungen für Nichtraucherschutz
und Familienfreundlichkeit unterzeichnet
11.09.2006, Magdeburg – 162
- Ministerium für Inneres und Sport
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 162/06
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 162/06
Magdeburg, den 11. September 2006
Gemeinsame
Pressemitteilung des Ministeriums des Innern und des Hauptpersonalrats der
Polizei
Dienstvereinbarungen für Nichtraucherschutz
und Familienfreundlichkeit unterzeichnet
-
Hövelmann: Eine neue Kultur der Zusammenarbeit
-
Naatz: Polizei kann Vorbild sein
Innenminister Holger Hövelmann
und der Vorsitzende des Hauptpersonalrats der Polizei, Jürgen Naatz,
unterzeichneten am heutigen Montag zwei Dienstvereinbarungen zum
Nichtraucherschutz und für familienfreundliche Arbeitszeiten in den
Dienststellen der Polizei in Sachsen-Anhalt. Bereits zu Beginn seiner Amtszeit
hatte Hövelmann angekündigt, künftig alle Fragen, die durch
Dienstvereinbarungen mit den Vertretern der Beschäftigten geregelt werden
können, auf diese kooperative Weise zu regeln und nicht durch Erlass ¿von
oben¿. Hövelmann: ¿Die heute unterzeichneten Vereinbarungen sind Pilotprojekte
für eine neue Kultur der Zusammenarbeit zwischen der Leitung des Ministeriums
und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aller Behörden unseres
Geschäftsbereiches.¿
Zufrieden über das Zustandekommen
der Dienstvereinbarungen zeigte sich auch Jürgen Naatz: ¿Es ist uns als
Personalrat besonders wichtig, dass diese Dienstvereinbarungen für alle
Beschäftigten der Landespolizei gelten und klare Regelungen für alle Behörden
und Einrichtungen der Polizei des Landes Sachsen-Anhalt treffen.¿
Die Dienstvereinbarung zum Nichtraucherschutz soll entsprechend der
Arbeitsstättenverordnung helfen, gesundheitliche Gefährdungen durch Tabakrauch
an Arbeitsplätzen in der Polizei des Landes Sachsen-Anhalts zu vermeiden. ¿Wir
brauchen leistungsstarke und motivierte Mitarbeiter in der Polizei des Landes
Sachsen-Anhalts, um den ständig wachsenden Anforderungen an den Beruf gerecht
zu werden. Dafür sind die physische und psychische Unversehrtheit der
Beschäftigten die Grundvoraussetzungen¿, erklärte Hövelmann, der selbst Raucher
ist. Mit der Vereinbarung werden Beschäftigte vor ungewolltem Passivrauchen und
damit einhergehenden Gesundheitsgefahren geschützt und Konflikte zwischen
Rauchern und Nichtrauchern werden vermieden. Des Weiteren soll ein umfassendes
Informationsangebot rauchende Beschäftigte dazu animieren, mit dem Rauchen
aufzuhören.
Das grundsätzliche Rauchverbot
wird sich nicht nur auf Dienstgebäude, sondern auch auf alle Dienstfahrzeuge der
Polizei Sachsen-Anhalts erstrecken. Ausnahmen können für Räume erlassen werden,
in denen ausschließlich Raucher beschäftigt sind und kein Publikumsverkehr
besteht. Da der Schutz der Nichtraucher im Vordergrund steht, sollen die Türen
solcher Bereiche möglichst geschlossen gehalten werden. Für eine ausreichende
Belüftung ist zu sorgen. Bei Anwesenheit von Nichtrauchern ist das Rauchen
einzustellen. Bei einmaliger Feststellung eines Verstoßes wird der
Beschäftigte ermahnt. Wird das Rauchverbot aber trotz wiederholter Ermahnung
durch den Vorgesetzten nicht beachtet, wird die jeweilige Dienststelle
angemessene dienst- oder arbeitsrechtliche Schritte einleiten.
Jürgen Naatz: ¿Da wir in Deutschland vielen europäischen Ländern
hinterherhängen, ist es uns wichtig, als Polizei Zeichen zu setzen und eine
gewisse Vorbildwirkung zu übernehmen.¿
Die Dienstvereinbarung ¿Familienfreundliche
Arbeitszeiten¿ soll die Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter fördern.
¿Wir wollen flexibel auf die Probleme von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit
familiären Verpflichtungen eingehen¿, so Jürgen Naatz. Die Dienstvereinbarung
soll die Planbarkeit und Verlässlichkeit von Dienstzeiten im Interesse der
Dienststelle einerseits und der Beschäftigten andererseits ermöglichen.
Innenminister Hövelmann erläuterte: ¿Diese Dienstvereinbarung gilt insbesondere
für Beschäftigte mit Kindern, die das achte Lebensjahr noch nicht vollendet
haben. Es gibt aber auch viele Fälle, in denen Beschäftigte nahe Angehörige
pflegen oder ältere Kinder mit schulischen Problemen haben.¿ Im Rahmen der
gesetzlichen und tarifvertraglichen Regelung der Arbeitszeit und der dienstlichen
Möglichkeiten sollen die täglichen und wöchentliche Arbeitszeiten der
individuellen Situation angepasst werden. ¿Es wird immer eine
Einzelfallentscheidung bleiben¿, erläuterte der Minister.
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