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Erneute Initiative für
Vereinfachung der EU-Chemikalienrichtlinie geplant/Land und Wirtschaft
verständigen sich auf "Gemeinsame Erklärung"
06.09.2006, Magdeburg – 136
- Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.:
136/06
Ministerium für Landwirtschaft und
Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 136/06
Magdeburg, den 6. September 2006
Erneute Initiative für
Vereinfachung der EU-Chemikalienrichtlinie geplant/Land und Wirtschaft
verständigen sich auf "Gemeinsame Erklärung"
Unmittelbar bevor das Europäische Parlaments über
den Wortlaut der EU- Chemikalienrichtlinie REACH entscheidet, plant
Sachsen-Anhalt eine erneute Initiative. Am 19. September soll in Brüssel eine
gemeinsame ¿Erklärung zur neuen europäischen Chemikalienpolitik¿ von
Landesregierung und Wirtschaft Sachsen-Anhalts an den Vizepräsidenten der
Europäischen Kommission Günter Verheugen übergeben werden. Das gemeinsame
Papier wurde gestern vom Kabinett bestätigt. Es hat zum Ziel, den aktuellen
Verordnungsentwurf der EU weiter zu vereinfachen.
Umweltministerin Petra Wernicke und der
Hauptgeschäftsführer des Verbandes der chemischen Industrie, Landesverband
Nordost, Dr. Paul Kriegelsteiner zeigten sich optimistisch. Die hartnäckige,
konstruktive Kritik aus dem Land habe sich bereits positiv in dem vorliegenden
Entwurf niedergeschlagen. Deshalb gelte es jetzt dran zu bleiben, so Wernicke:
¿Die Vorschriften müssen praktikabel sein, sonst verspielt die Politik
Akzeptanz¿. Kriegelsteiner betonte: ¿Es gilt, die Wettbewerbsfähigkeit der
Wirtschaft in Sachsen-Anhalt zu sichern¿.
In der gemeinsamen Erklärung von Landesregierung
und Wirtschaft Sachsen-Anhalts wird das Ziel der Europäischen Kommission, durch
eine umfassende Neuordnung des Chemikalienrechts den Schutz der menschlichen
Gesundheit und der Umwelt sicherzustellen, unterstützt. Zugleich beinhaltet die
Position mehrere Vorschläge für eine weitere Vereinfachung des REACH-Systems.
So soll für die Registrierung das tatsächliche Risiko entscheidend sein und nicht
allein die produzierten bzw. importierten Mengen eines chemischen Stoffes.
Außerdem sollen die Registrierungsanforderungen für Stoffe, die nur in geringen
Mengen verwendet werden, vereinfacht sowie die durch die besonderen
Anforderungen an Tests und Analysen verursachten erheblichen finanziellen
Belastungen für die Unternehmen, gemindert werden.
Nach einer Studie des Umweltministeriums über die
Auswirkungen der Registrierung nach der REACH-Verordnung in Sachsen-Anhalt
kommen vor allem auf kleine und mittlere Unternehmen erhebliche Belastungen zu.
Die Studie ¿Modellvorhaben REACH in Sachsen-Anhalt¿ kann von der Homepage des
Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt herunter geladen werden.
Durch REACH sollen das europäische Chemikalienrecht
vereinheitlicht und rund 30.000 Chemikalien systematisch erfasst und bewertet
werden. Hersteller und Importeure müssen ab 2008 ihre chemischen Stoffe bei der
Europäischen Agentur für chemische Stoffe in Helsinki registrieren. Nach dem
Motto ¿Keine Daten, kein Markt¿ dürfen künftig nur noch Stoffe in Verkehr
gebracht werden, die registriert wurden.
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