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Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt

Landesregelung soll möglichst vor Weihnachten
in Kraft treten
Kabinett gibt Gesetzentwurf zu Ladenöffnungszeiten zur Anhörung frei

05.09.2006, Magdeburg – 399

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 399/06

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 399/06

 

 

 

Magdeburg, den 5. September 2006

 

 

 

Landesregelung soll möglichst vor Weihnachten

in Kraft treten

Kabinett gibt Gesetzentwurf zu Ladenöffnungszeiten zur Anhörung frei

 

Nach der Änderung der bundesgesetzlichen

Rahmenbedingungen steht in Kürze  den

Ländern die Gesetzgebungskompetenz für den Bereich des Ladenschlusses zu.

 

Das Land Sachsen-Anhalt will diese Chance nutzen.

Dazu hat das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit eine landesrechtliche

Regelung vorgelegt, die heute vom Kabinett gebilligt wurde. Danach würde dem Einzelhändler

in sehr viel größerem Umfang als bisher die Möglichkeit der eigenverantwortlichen

Bestimmung der Öffnungszeiten seines Geschäfts gegeben.

 

Mit dem Kabinettsbeschluss ist der

Gesetzentwurf zur Anhörung von Kirchen, Industrie- und Handelskammern,

Einzelhandelsverbänden, Gewerkschaften und kommunalen Spitzenverbänden freigegeben.

Die Frist der Anhörung soll am 15. September 2006 enden. Die zweite Kabinettsbefassung

soll am 26. September 2006 erfolgen. Danach könnte das Gesetz dem Landtag

vorgelegt werden.

 

Dem Handel ist daran gelegen, bereits für das

Weihnachtsgeschäft 2006 über die Möglichkeit längerer Öffnungszeiten verfügen

zu können. Die Landesregierung setzt alles daran, dass das Gesetz

schnellstmöglich in Kraft treten kann.

 

Zum Gesetzentwurf

 

Der

vorgelegte Entwurf zum Ladenöffnungsgesetz Sachsen-Anhalt regelt ausschließlich

die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen sowie am Heiligabend. Eine Regulierung der Öffnungszeit von Verkaufsstellen

an Werktagen findet nicht mehr statt. Das heißt, über den Zeitpunkt

der Ladenöffnung an Werktagen entscheiden künftig allein die Händler.

 

Sonn- und

Feiertage stehen unter einem besonderen Schutz. Im Gesetzentwurf heißt es,

Gemeinden können erlauben, dass Verkaufsstellen aus besonderem Anlass an höchstens vier Sonn- und Feiertagen für maximal fünf

Stunden zwischen 11 und 20 Uhr geöffnet werden.

 

Mit

Ausnahme des 1. Advent dürfen Sonn- und Feiertage im Dezember nicht frei

gegeben werden.

 

Sonn-

und Feiertags öffnen dürfen Apotheken, Tankstellen und Verkaufsstellen auf

Bahnhöfen, Flugplätzen und Schiffsanlegestellen.

 

An Sonn- und Feiertagen dürfen zudem für fünf

zusammenhängende Stunden angeboten werden: Bäcker- oder Konditoreiwaren vom

Herstellungsbetrieb, Blumen vom Blumengeschäft sowie Zeitungen und Zeitschriften.

 

In anerkannten Kur- und Erholungsorten mit besonders starkem Fremdenverkehr

gelten besondere Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen. Die

Verkaufsstelleninhaber können selbst entscheiden, ob sie an 40 Tagen im Jahr

jeweils 8 Stunden oder an allen Sonn- und Feiertagen für jeweils 6 Stunden

zwischen 11 und 20 Uhr öffnen. Dabei ist auf die Zeit des Hauptgottesdienstes

Rücksicht zu nehmen. Von einer Öffnung ausgenommen sind der Karfreitag, der

Volkstrauertag und der Totensonntag.

 

In Einzelfällen kann

das Landesverwaltungsamt im Einvernehmen mit dem zuständigen Ministerium

erlauben, dass Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen geöffnet werden, wenn

dies im öffentlich Interesse notwendig ist.

 

Anmerkungen

 

Die Steigerung des Umsatzes und der Zuwachs

von Beschäftigung im Einzelhandel werden mit dem Gesetzentwurf nicht verfolgt.

Es geht lediglich darum, dem Einzelhändler mehr Freiraum zu geben. Sofern es

infolge der Neuordnung der Ladenöffnung zu Umsatzsteigerungen und zu einem

Beschäftigungszuwachs kommen sollte, wäre dies angesichts der Entwicklung der

Zahlen der vergangenen Jahre ein erfreulicher Nebeneffekt.

 

Mit dem Gesetzentwurf wird den

sowohl aus dem Grundgesetz als auch aus der Landesverfassung Sachsen-Anhalts

folgenden Anforderungen des Sonn- und Feiertagsschutzes Rechnung getragen.

Darüber hinaus wurden Arbeitnehmerschutzgesichtspunkte berücksichtigt und den

Erfordernissen und Wünschen nach Entbürokratisierung und Verwaltungsvereinfachung

Rechnung getragen.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de