Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt
Landesregelung soll möglichst vor Weihnachten
in Kraft treten
Kabinett gibt Gesetzentwurf zu Ladenöffnungszeiten zur Anhörung frei
05.09.2006, Magdeburg – 399
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 399/06
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 399/06
Magdeburg, den 5. September 2006
Landesregelung soll möglichst vor Weihnachten
in Kraft treten
Kabinett gibt Gesetzentwurf zu Ladenöffnungszeiten zur Anhörung frei
Nach der Änderung der bundesgesetzlichen
Rahmenbedingungen steht in Kürze den
Ländern die Gesetzgebungskompetenz für den Bereich des Ladenschlusses zu.
Das Land Sachsen-Anhalt will diese Chance nutzen.
Dazu hat das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit eine landesrechtliche
Regelung vorgelegt, die heute vom Kabinett gebilligt wurde. Danach würde dem Einzelhändler
in sehr viel größerem Umfang als bisher die Möglichkeit der eigenverantwortlichen
Bestimmung der Öffnungszeiten seines Geschäfts gegeben.
Mit dem Kabinettsbeschluss ist der
Gesetzentwurf zur Anhörung von Kirchen, Industrie- und Handelskammern,
Einzelhandelsverbänden, Gewerkschaften und kommunalen Spitzenverbänden freigegeben.
Die Frist der Anhörung soll am 15. September 2006 enden. Die zweite Kabinettsbefassung
soll am 26. September 2006 erfolgen. Danach könnte das Gesetz dem Landtag
vorgelegt werden.
Dem Handel ist daran gelegen, bereits für das
Weihnachtsgeschäft 2006 über die Möglichkeit längerer Öffnungszeiten verfügen
zu können. Die Landesregierung setzt alles daran, dass das Gesetz
schnellstmöglich in Kraft treten kann.
Zum Gesetzentwurf
Der
vorgelegte Entwurf zum Ladenöffnungsgesetz Sachsen-Anhalt regelt ausschließlich
die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen sowie am Heiligabend. Eine Regulierung der Öffnungszeit von Verkaufsstellen
an Werktagen findet nicht mehr statt. Das heißt, über den Zeitpunkt
der Ladenöffnung an Werktagen entscheiden künftig allein die Händler.
Sonn- und
Feiertage stehen unter einem besonderen Schutz. Im Gesetzentwurf heißt es,
Gemeinden können erlauben, dass Verkaufsstellen aus besonderem Anlass an höchstens vier Sonn- und Feiertagen für maximal fünf
Stunden zwischen 11 und 20 Uhr geöffnet werden.
Mit
Ausnahme des 1. Advent dürfen Sonn- und Feiertage im Dezember nicht frei
gegeben werden.
Sonn-
und Feiertags öffnen dürfen Apotheken, Tankstellen und Verkaufsstellen auf
Bahnhöfen, Flugplätzen und Schiffsanlegestellen.
An Sonn- und Feiertagen dürfen zudem für fünf
zusammenhängende Stunden angeboten werden: Bäcker- oder Konditoreiwaren vom
Herstellungsbetrieb, Blumen vom Blumengeschäft sowie Zeitungen und Zeitschriften.
In anerkannten Kur- und Erholungsorten mit besonders starkem Fremdenverkehr
gelten besondere Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen. Die
Verkaufsstelleninhaber können selbst entscheiden, ob sie an 40 Tagen im Jahr
jeweils 8 Stunden oder an allen Sonn- und Feiertagen für jeweils 6 Stunden
zwischen 11 und 20 Uhr öffnen. Dabei ist auf die Zeit des Hauptgottesdienstes
Rücksicht zu nehmen. Von einer Öffnung ausgenommen sind der Karfreitag, der
Volkstrauertag und der Totensonntag.
In Einzelfällen kann
das Landesverwaltungsamt im Einvernehmen mit dem zuständigen Ministerium
erlauben, dass Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen geöffnet werden, wenn
dies im öffentlich Interesse notwendig ist.
Anmerkungen
Die Steigerung des Umsatzes und der Zuwachs
von Beschäftigung im Einzelhandel werden mit dem Gesetzentwurf nicht verfolgt.
Es geht lediglich darum, dem Einzelhändler mehr Freiraum zu geben. Sofern es
infolge der Neuordnung der Ladenöffnung zu Umsatzsteigerungen und zu einem
Beschäftigungszuwachs kommen sollte, wäre dies angesichts der Entwicklung der
Zahlen der vergangenen Jahre ein erfreulicher Nebeneffekt.
Mit dem Gesetzentwurf wird den
sowohl aus dem Grundgesetz als auch aus der Landesverfassung Sachsen-Anhalts
folgenden Anforderungen des Sonn- und Feiertagsschutzes Rechnung getragen.
Darüber hinaus wurden Arbeitnehmerschutzgesichtspunkte berücksichtigt und den
Erfordernissen und Wünschen nach Entbürokratisierung und Verwaltungsvereinfachung
Rechnung getragen.
Impressum:
Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Hegelstraße 42
39104 Magdeburg
Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
Mail:
staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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