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Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt

Verkehrsminister Daehre: Nach Empfehlung von
Expertengremium begleitetes Fahren für Jugendliche ab 17 Jahren im nächsten
Jahr auch in Sachsen-Anhalt

05.09.2006, Magdeburg – 83

  • Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr - Pressemitteilung Nr.:

083/06

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Landesentwicklung

und Verkehr - Pressemitteilung Nr.: 083/06

 

 

 

Magdeburg, den 2. September 2006

 

 

 

 

 

Verkehrsminister Daehre: Nach Empfehlung von

Expertengremium begleitetes Fahren für Jugendliche ab 17 Jahren im nächsten

Jahr auch in Sachsen-Anhalt

 

 

 

Der ¿Führerschein

mit 17¿ soll Anfang des nächsten Jahres auch in Sachsen-Anhalt eingeführt

werden. Die Erfahrungen damit in mehreren anderen Bundesländern seien durchaus

positiv, begründete Verkehrsminister Dr. Karl-Heinz Daehre seinen Vorschlag,

der sich auf die Empfehlung eines Expertengremiums stützt, dem neben Verkehrssicherheitsfachleuten

auch Vertreter von Versicherungen und Automobilverbänden angehören. Den Entwurf

einer Verordnung zum ¿Begleiteten Fahren mit 17¿ wird Daehre voraussichtlich im

nächsten Monat im Kabinett vorstellen.

 

 

 

Nach den Worten

des Verkehrsministers haben Untersuchungen inzwischen gezeigt, dass die

vorgeschriebene Begleitung durch Erwachsene eine hohe erzieherische Wirkung auf

junge Fahranfänger hat, die bis in die Phase des selbständigen Fahrens

hineinreicht. ¿Diesen Effekt wollen wir auch in Sachsen-Anhalt nutzen, um die

Entwicklung des Unfallgeschehens positiv zu beeinflussen¿, sagte der Minister.

Er verwies darauf, dass gerade in der Altersgruppe der jungen Fahranfänger

derzeit noch immer auffallend viele Unfälle zu verzeichnen sind. ¿Damit können

und wollen wir uns nicht abfinden; deshalb werden wir auch neue Wege gehen, um

hier eine Trendwende herbeizuführen¿, betonte Daehre.

 

 

 

In diesem Zusammenhang

verwies der Verkehrsminister auf die Mitverantwortung der Eltern. ¿Die

Erziehungsberechtigten entscheiden schließlich, ob ihre Kinder den Führerschein

mit 17 machen können und wer dann als Begleitperson daneben sitzt¿, sagte er

und appellierte: ¿Ich bitte die Eltern, ihre Kinder selbst zu begleiten.¿

 

 

 

Zu Ihrer

Information:

 

 

 

Nach der Begleitphase von

einem Jahr erhält der Fahranfänger mit Vollendung des 18. Lebensjahres seinen

¿normalen¿ Führerschein. Vorher fährt er mit einer auf seinen Namen ausgestellten

Prüfungsbescheinigung. Der Bewerber hat auf Grund der auszustellenden

Prüfungsbescheinigung und der notwendigen Überprüfung der Begleiter mit

zusätzlichen Kosten in Höhe von rund 13 Euro zu rechnen, wenn sich die Eltern

entscheiden, nur einen Begleiter in der Prüfbescheinigung eintragen zu lassen.

Rechtlich ist der Fahranfänger selbst voll verantwortlich und muss sich  bei einem eigenen Fahrzeug selbst

versichern.

 

 

 

D ie

Begleiter des Fahranfängers müssen mindestens dreißig Jahre alt sein, seit

mindestens fünf Jahren einen Führerschein besitzen und dürfen nicht mehr als

drei Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister haben.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr

Pressestelle

Turmschanzenstraße 30

39114 Magdeburg

Tel: (0391) 567-7504

Fax: (0391) 567-7509

Mail: presse@mbv.lsa-net.de

 

 

 

 

 

 

 

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Fax: (0391) 567-7509

Mail:

presse@mlv.sachsen-anhalt.de