Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt
Verkehrsminister Daehre: Nach Empfehlung von
Expertengremium begleitetes Fahren für Jugendliche ab 17 Jahren im nächsten
Jahr auch in Sachsen-Anhalt
05.09.2006, Magdeburg – 83
- Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr
Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr - Pressemitteilung Nr.:
083/06
Ministerium für Landesentwicklung
und Verkehr - Pressemitteilung Nr.: 083/06
Magdeburg, den 2. September 2006
Verkehrsminister Daehre: Nach Empfehlung von
Expertengremium begleitetes Fahren für Jugendliche ab 17 Jahren im nächsten
Jahr auch in Sachsen-Anhalt
Der ¿Führerschein
mit 17¿ soll Anfang des nächsten Jahres auch in Sachsen-Anhalt eingeführt
werden. Die Erfahrungen damit in mehreren anderen Bundesländern seien durchaus
positiv, begründete Verkehrsminister Dr. Karl-Heinz Daehre seinen Vorschlag,
der sich auf die Empfehlung eines Expertengremiums stützt, dem neben Verkehrssicherheitsfachleuten
auch Vertreter von Versicherungen und Automobilverbänden angehören. Den Entwurf
einer Verordnung zum ¿Begleiteten Fahren mit 17¿ wird Daehre voraussichtlich im
nächsten Monat im Kabinett vorstellen.
Nach den Worten
des Verkehrsministers haben Untersuchungen inzwischen gezeigt, dass die
vorgeschriebene Begleitung durch Erwachsene eine hohe erzieherische Wirkung auf
junge Fahranfänger hat, die bis in die Phase des selbständigen Fahrens
hineinreicht. ¿Diesen Effekt wollen wir auch in Sachsen-Anhalt nutzen, um die
Entwicklung des Unfallgeschehens positiv zu beeinflussen¿, sagte der Minister.
Er verwies darauf, dass gerade in der Altersgruppe der jungen Fahranfänger
derzeit noch immer auffallend viele Unfälle zu verzeichnen sind. ¿Damit können
und wollen wir uns nicht abfinden; deshalb werden wir auch neue Wege gehen, um
hier eine Trendwende herbeizuführen¿, betonte Daehre.
In diesem Zusammenhang
verwies der Verkehrsminister auf die Mitverantwortung der Eltern. ¿Die
Erziehungsberechtigten entscheiden schließlich, ob ihre Kinder den Führerschein
mit 17 machen können und wer dann als Begleitperson daneben sitzt¿, sagte er
und appellierte: ¿Ich bitte die Eltern, ihre Kinder selbst zu begleiten.¿
Zu Ihrer
Information:
Nach der Begleitphase von
einem Jahr erhält der Fahranfänger mit Vollendung des 18. Lebensjahres seinen
¿normalen¿ Führerschein. Vorher fährt er mit einer auf seinen Namen ausgestellten
Prüfungsbescheinigung. Der Bewerber hat auf Grund der auszustellenden
Prüfungsbescheinigung und der notwendigen Überprüfung der Begleiter mit
zusätzlichen Kosten in Höhe von rund 13 Euro zu rechnen, wenn sich die Eltern
entscheiden, nur einen Begleiter in der Prüfbescheinigung eintragen zu lassen.
Rechtlich ist der Fahranfänger selbst voll verantwortlich und muss sich bei einem eigenen Fahrzeug selbst
versichern.
D ie
Begleiter des Fahranfängers müssen mindestens dreißig Jahre alt sein, seit
mindestens fünf Jahren einen Führerschein besitzen und dürfen nicht mehr als
drei Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister haben.
Impressum:
Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr
Pressestelle
Turmschanzenstraße 30
39114 Magdeburg
Tel: (0391) 567-7504
Fax: (0391) 567-7509
Mail: presse@mbv.lsa-net.de
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