Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt
Waffenkriminalität weiter auf
hohem Niveau - Zahl der sichergestellten Waffen und des Waffendiebstahls steigt
04.09.2006, Magdeburg – 13
- Landeskriminalamt
Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 013/06
Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt -
Pressemitteilung Nr.: 013/06
Magdeburg, den 4. September 2006
Waffenkriminalität weiter auf
hohem Niveau - Zahl der sichergestellten Waffen und des Waffendiebstahls steigt
In 401 Fällen gebrauchten Kriminelle im Jahr 2005 in
Sachsen-Anhalt eine Schusswaffe. Neben 148 Fällen des Drohens mit einer
Schusswaffe, ist in 253 Fällen geschossen worden. ¿Glücklicherweise waren das
aber überwiegend Schüsse ohne Folgen¿, so LKA-Direktor Hüttemann. Den Schwerpunkt
des Schusswaffengebrauchs bilden dabei Rohheitsdelikte, wie Raub und
räuberische Erpressung. Zu diesen Fällen kommen 548 aufgeklärte Fälle, in denen
Personen unberechtigt eine Schusswaffe bei sich führten. Legale Schusswaffen
waren dabei die absolute Ausnahme.
Die meisten dieser Fälle betreffen so genannte
erlaubnisfreie Waffen, also hauptsächlich Schreckschusswaffen und
Druckluftwaffen. Teilweise finden sogar Spielzeug¿waffen¿ Eingang in diese
Statistik, da diese von echten Schusswaffen oft nur schwer zu unterscheiden sind.
¿Die Herstellung und der Vertrieb derartiger ¿Spielzeugwaffen¿ ist schlicht
verantwortungslos¿ so LKA-Chef Hüttemann weiter. Von daher sollte jedermann,
dem eine Waffe vorgehalten wird, im Interesse seiner eigenen Sicherheit stets
davon ausgehen, dass es sich um eine ¿echte¿ Waffe handelt und auf eine
Auseinandersetzung mit dem Täter verzichten. Wie gering die Hemmschwelle der
Täter zum Schusswaffengebrauch sein kann zeigt ein Fall, bei dem Beamte einer
Zivilstreife einen als gestohlen gemeldeten Pkw anhalten wollten. Noch bevor
sie dazu kamen, gaben die Täter aus dem PKW Schüsse mit einer Kalaschnikow auf
das Fahrzeug der Polizeibeamten ab. Zum Glück trafen sie nur das Fahrzeug und
nicht die Beamten.
Durch die Landespolizei wurden im Jahr 2005 insgesamt 1057
Waffen, Handfeuerwaffen, Kriegswaffen, Hieb- und Stoßwaffen, Munition und
Waffenteile sowie Spreng- und Zündvorrichtungen sichergestellt. Das sind 245
mehr als im Jahr 2004. Des Weiteren konnten bei durchgeführten Durchsuchungen
bei 18 Beschuldigten in Sachsen-Anhalt teilweise größere Mengen an
verschiedenen Sprengstoffen und entsprechende Grundstoffe zur
Sprengstoffherstellung sichergestellt werden, welche die Beschuldigten über das
Internet von einem Anbieter von Chemikalien erworben hatten.
Bei den 171 Fällen, in denen im Jahr 2005 der Diebstahl
von Waffen und Munition zur Anzeige kam, sind im Regelfall nur erlaubnisfreie
Waffen und Munition abhanden gekommen.
Hervorzuheben sind aber 27 Fälle, in denen insgesamt 54
erlaubnispflichtige Waffen entwendet wurden. Hier war eine deutliche Steigerung
gegenüber 2004 zu verzeichnen.
Auch wenn im Vergleich zum Vorjahr 2005 in der
Gesamtwaffenkriminalität mit 998 Fällen (2004: 1031 Fälle) ein leichter
Rückgang zu verzeichnen war, stellen Verstöße gegen das Waffengesetz den
größten Anteil dar. Hervorzuheben sind dabei vor allem der unerlaubte Besitz
von Schusswaffen und Munition, das Führen sonst erlaubnisfreier Schusswaffen
(Schreckschuss- und Druckluftwaffen), der Besitz verbotener Waffen sowie das unerlaubte
Bearbeiten von Schusswaffen (meist Aufbohren von Schreckschusswaffen). Welche Gefahren
das Basteln an Waffen haben kann, zeigt ein Fall aus dem Kreis Quedlinburg. Der
Beschuldigte baute illegal eine Flinte um, lud eine Patrone Kaliber 12 und
drückte ab. Der Lauf riss auf und zerfetzte ihm ein Drittel seiner Hand.
Eine nicht geringe Zahl von Fällen betrifft Gegenstände,
zu denen seit Einführung des neuen Waffengesetzes 2003 veränderte Vorschriften
bestehen. Das betrifft insbesondere das Führen von Schreckschusswaffen. Diese
sind zwar unverändert von Personen ab 18 Jahren erlaubnisfrei zu erwerben, zum
Führen, also Beisichtragen, ist aber der so genannte Kleine Waffenschein
erforderlich. Auch zum Führen der meisten anderen Schusswaffen ist eine
Erlaubnis in Form eines Waffenscheines vorgeschrieben. Das betrifft
beispielsweise Druckluft-, CO2- und Federdruckwaffen, zu denen auch
Paintball- oder Gotchawaffen sowie diejenigen Softairwaffen zählen, die nicht
Spielzeug sind. Seit 2003 sind auch Butterflymesser, Faustmesser und Wurfsterne
verboten.
Gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz und das
Sprengstoffgesetz wurden hingegen nur wenige Verstöße festgestellt.
Positiv ist die Aufklärungsquote in der Waffen- und
Sprengstoffkriminalität. Sie liegt für diesen Deliktsbereich in Sachsen-Anhalt
deutlich über 90% und beruht auf der konstruktiven Zusammenarbeit der Polizei
mit den Waffenbehörden der Kommunen.
Impressum:
Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Postfach 180 165
39028 Magdeburg
Tel: (0391) 250-2020
Fax: (0391) 250-19-2020
Mail:
pressestelle@lka.pol.lsa-net.de
Impressum:Landeskriminalamt Sachsen-AnhaltPressestelleLübecker Str. 53-63 39124 Magdeburg Tel: (0391) 250-2020 Fax: (0391) 250-111-3276Mail: presse.lka@polizei.sachsen-anhalt.de