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Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt

Waffenkriminalität weiter auf
hohem Niveau - Zahl der sichergestellten Waffen und des Waffendiebstahls steigt

04.09.2006, Magdeburg – 13

  • Landeskriminalamt

 

 

 

 

 

Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 013/06

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt -

Pressemitteilung Nr.: 013/06

 

 

 

Magdeburg, den 4. September 2006

 

 

 

Waffenkriminalität weiter auf

hohem Niveau - Zahl der sichergestellten Waffen und des Waffendiebstahls steigt

 

 

 

In 401 Fällen gebrauchten Kriminelle im Jahr 2005 in

Sachsen-Anhalt eine Schusswaffe. Neben 148 Fällen des Drohens mit einer

Schusswaffe, ist in 253 Fällen geschossen worden. ¿Glücklicherweise waren das

aber überwiegend Schüsse ohne Folgen¿, so LKA-Direktor Hüttemann. Den Schwerpunkt

des Schusswaffengebrauchs bilden dabei Rohheitsdelikte, wie Raub und

räuberische Erpressung. Zu diesen Fällen kommen 548 aufgeklärte Fälle, in denen

Personen unberechtigt eine Schusswaffe bei sich führten. Legale Schusswaffen

waren dabei die absolute Ausnahme.

 

 

 

Die meisten dieser Fälle betreffen so genannte

erlaubnisfreie Waffen, also hauptsächlich Schreckschusswaffen und

Druckluftwaffen. Teilweise finden sogar Spielzeug¿waffen¿ Eingang in diese

Statistik, da diese von echten Schusswaffen oft nur schwer zu unterscheiden sind.

¿Die Herstellung und der Vertrieb derartiger ¿Spielzeugwaffen¿ ist schlicht

verantwortungslos¿ so LKA-Chef Hüttemann weiter. Von daher sollte jedermann,

dem eine Waffe vorgehalten wird, im Interesse seiner eigenen Sicherheit stets

davon ausgehen, dass es sich um eine ¿echte¿ Waffe handelt und auf eine

Auseinandersetzung mit dem Täter verzichten. Wie gering die Hemmschwelle der

Täter zum Schusswaffengebrauch sein kann zeigt ein Fall, bei dem Beamte einer

Zivilstreife einen als gestohlen gemeldeten Pkw anhalten wollten. Noch bevor

sie dazu kamen, gaben die Täter aus dem PKW Schüsse mit einer Kalaschnikow auf

das Fahrzeug der Polizeibeamten ab. Zum Glück trafen sie nur das Fahrzeug und

nicht die Beamten.

 

 

 

Durch die Landespolizei wurden im Jahr 2005 insgesamt 1057

Waffen, Handfeuerwaffen, Kriegswaffen, Hieb- und Stoßwaffen, Munition und

Waffenteile sowie Spreng- und Zündvorrichtungen sichergestellt. Das sind 245

mehr als im Jahr 2004. Des Weiteren konnten bei durchgeführten Durchsuchungen

bei 18 Beschuldigten in Sachsen-Anhalt teilweise größere Mengen an

verschiedenen Sprengstoffen und entsprechende Grundstoffe zur

Sprengstoffherstellung sichergestellt werden, welche die Beschuldigten über das

Internet  von einem Anbieter von Chemikalien erworben hatten.

 

 

 

Bei den 171 Fällen, in denen im Jahr 2005 der Diebstahl

von Waffen und Munition zur Anzeige kam, sind im Regelfall nur erlaubnisfreie

Waffen und Munition abhanden gekommen.

 

Hervorzuheben sind aber 27 Fälle, in denen insgesamt 54

erlaubnispflichtige Waffen entwendet wurden. Hier war eine deutliche Steigerung

gegenüber 2004 zu verzeichnen.

 

 

 

Auch wenn im Vergleich zum Vorjahr 2005 in der

Gesamtwaffenkriminalität mit 998 Fällen (2004: 1031 Fälle) ein leichter

Rückgang zu verzeichnen war, stellen Verstöße gegen das Waffengesetz den

größten Anteil dar. Hervorzuheben sind dabei vor allem der unerlaubte Besitz

von Schusswaffen und Munition, das Führen sonst erlaubnisfreier Schusswaffen

(Schreckschuss- und Druckluftwaffen), der Besitz verbotener Waffen sowie das unerlaubte

Bearbeiten von Schusswaffen (meist Aufbohren von Schreckschusswaffen). Welche Gefahren

das Basteln an Waffen haben kann, zeigt ein Fall aus dem Kreis Quedlinburg. Der

Beschuldigte baute illegal eine Flinte um, lud eine Patrone Kaliber 12 und

drückte ab. Der Lauf riss auf und zerfetzte ihm ein Drittel seiner Hand.

 

Eine nicht geringe Zahl von Fällen betrifft Gegenstände,

zu denen seit Einführung des neuen Waffengesetzes 2003 veränderte Vorschriften

bestehen. Das betrifft insbesondere das Führen von Schreckschusswaffen. Diese

sind zwar unverändert von Personen ab 18 Jahren erlaubnisfrei zu erwerben, zum

Führen, also Beisichtragen, ist aber der so genannte Kleine Waffenschein

erforderlich. Auch zum Führen der meisten anderen Schusswaffen ist eine

Erlaubnis in Form eines Waffenscheines vorgeschrieben. Das betrifft

beispielsweise Druckluft-, CO2- und Federdruckwaffen, zu denen auch

Paintball- oder Gotchawaffen sowie diejenigen Softairwaffen zählen, die nicht

Spielzeug sind. Seit 2003 sind auch Butterflymesser, Faustmesser und Wurfsterne

verboten.

 

Gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz und das

Sprengstoffgesetz wurden hingegen nur wenige Verstöße festgestellt.

 

 

 

Positiv ist die Aufklärungsquote in der Waffen- und

Sprengstoffkriminalität. Sie liegt für diesen Deliktsbereich in Sachsen-Anhalt

deutlich über 90% und beruht auf der konstruktiven Zusammenarbeit der Polizei

mit den Waffenbehörden der Kommunen.

 

 

 

 

 

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