Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt
Betriebsfreigabe ab 1. September
Landesverwaltungsamt erteiltSichtflugerlaubnis für Magdeburg/Cochstedt
31.08.2006, Magdeburg – 118
- Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung
Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 118/06
Ministerium für Wirtschaft und
Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 118/06
Magdeburg, den 31. August 2006
Betriebsfreigabe ab 1. September
Landesverwaltungsamt erteiltSichtflugerlaubnis für Magdeburg/Cochstedt
Das
Landesverwaltungsamt hat zum 1. September 2006 für den Flughafen Magdeburg/Cochstedt
die Betriebsfreigabe für den Luftverkehr im Rahmen des Sichtfluges erteilt.
Damit ist der erste Schritt in dem Drei-Stufen-Plan zu der Wiederinbetriebnahme
des Flughafens realisiert.
Der Betriebsfreigabe
waren ein Abschlussgespräch sowie die technische Abnahme durch das
Landesverwaltungsamt vorausgegangen, bei denen die Auflagen festgeschrieben
wurden.
Der Flughafen
Magdeburg/Cochstedt ist damit ab dem 1. September 2006 zunächst für Flugzeuge
bis 14 Tonnen in der Zeit von Montag bis Freitag zwischen12 und 16 Uhr frei
anzufliegen. Bei Anflügen in der übrigen Zeit, an Wochenenden und Feiertagen
ist eine Voranmeldung vorzunehmen. Flugzeuge mit einem Gewicht über 14 Tonnen
können den Flughafen im Rahmen einer Außenstart- und Landegenehmigung nutzen.
Somit ist der Flughafen
auch für die schon am Standort ansässige Firma XtremeAir GmbH ohne langfristige
Anmeldung oder Sondergenehmigung nutzbar.
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