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Neues Versorgungswerk für
Rechtsanwälte
28.07.2006, Magdeburg – 58
- Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz
Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 058/06
Ministerium der Justiz -
Pressemitteilung Nr.: 058/06
Magdeburg, den 28. Juli 2006
Neues Versorgungswerk für
Rechtsanwälte
Magdeburg (MJ). Sachsen-Anhalt hat jetzt ein Versorgungswerk für
Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen. Die konstituierende Sitzung der Vertreterversammlung
des Versorgungswerkes hat am Donnerstag Abend stattgefunden. ¿Für die
Alterssicherung der Anwälte ist das ein wichtiger Schritt¿, so Justizministerin
Prof. Angela Kolb.
Die Rechtsanwaltskammer hatte im April mehrheitlich
beschlossen, das Versorgungswerk einzurichten. Im Juni beschloss dann das
Kabinett die förmliche Einrichtung.
Das Versorgungswerk stellt Altersrenten,
Berufsunfähigkeitsrenten und Hinterbliebenenrenten für Sachsen-Anhalts Anwälte
und Anwältinnen sowie deren Hinterbliebene sicher. Mitglieder der
Rechtsanwaltskammer Sachsen-Anhalt, die das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet
haben, sind im Versorgungswerk pflichtversichert. Darüber hinaus ermöglicht die
von der Vertreterversammlung beschlossene Satzung anderen Kammermitgliedern den
freiwilligen Beitritt. Derzeit gehören der Anwaltskammer rund 1.750
Rechtsanwälte an.
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