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Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt

Arbeitsgerichte wichtig für
sozialen Frieden

10.07.2006, Magdeburg – 54

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 054/06

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium der Justiz -

Pressemitteilung Nr.: 054/06

 

 

 

Magdeburg, den 10. Juli 2006

 

 

 

Arbeitsgerichte wichtig für

sozialen Frieden

 

Magdeburg/Benneckenstein

(MJ). Sachsen-Anhalts

Justizministerin Professor Angela Kolb hat bei einer Fachtagung in

Benneckenstein die große Bedeutung der Arbeitsgerichtsbarkeit für die Sicherung

des sozialen Friedens betont.

 

Der

Stellenwert der Arbeitsgerichtsbarkeit sei für den sozialen Rechtsfrieden

einerseits, aber auch für den Wirtschaftsstandort Sachsen-Anhalt andererseits

nicht hoch genug zu bewerten. Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten seien

Arbeitsgerichte gefordert. Dank ihres Einsatzes könnten die für Arbeitnehmer

wie Arbeitgeber existenziellen Kündigungsschutzprozesse in überschaubarer Zeit

erledigt werden, sagte sie in ihrem Grußwort anlässlich der Tagung der

Richterinnen und Richter der Arbeitsgerichtsbarkeit des Landes Sachsen-Anhalt

in Beneckenstein. Sie verwies darauf, dass mehr als zwei Drittel aller bei den

Arbeitsgerichten abgeschlossenen Verfahren im Jahr 2005 in weniger als drei

Monaten erledigt wurden.

 

Kolb

ging vor den Richtern auch auf die anstehende Reform der Justizstrukturen ein,

in deren Rahmen die Zukunft einzelner Arbeitsgerichts-Standorte ergebnisoffen

geprüft wird. Vor dem Hintergrund der anstehenden Justizstrukturreform und

rückläufiger Eingangszahlen werde die Situation der Arbeitsgerichte in

Halberstadt, Naumburg und Stendal in den Blick genommen. Bis Jahresende werde

es ein konkretes Konzept geben.

 

Die

Ministerin betonte, die rückläufigen Eingangszahlen seien bei den Arbeitsgerichten

genutzt worden, die Bestände kontinuierlich abzubauen, so dass diese

insbesondere bei den Eingangsgerichten auf dem niedrigsten Stand seit Jahren

seien. ¿Dieses Engagement verdient große Anerkennung¿, so Kolb.

 

18.348

Klagen waren 2005 bei den Arbeitsgerichten eingegangen, 19.614 wurden erledigt.

Der Endbestand lag zum Jahresende bei 4.559  ¿ und damit um knapp 2.000 unter

dem Stand zum Jahresende 2003.

 

Die

Ministerin würdigte ausdrücklich, dass sich Richterinnen und Richter der

Arbeitsgerichtsbarkeit seit dem Jahr 2002 durch Abordnungen und Versetzungen in

die Sozialgerichtsbarkeit engagierten, wo die Zahl der Verfahren in den

vergangenen Jahren stark angestiegen ist.

 

Hintergrund:

 

 

In Sachsen-Anhalt

gibt es sechs Arbeitsgerichte sowie ein Landesarbeitsgericht. Im Jahr 2005

gingen bei den erstinstanzlichen Arbeitsgerichten insgesamt 18.348 Klagen ein,

19.614 Verfahren wurden erledigt. Gestritten wurde in den erledigten Verfahren

in der Hauptsache um Arbeitslohn (9.427 Verfahren) und um Kündigungen (8.827).

4.764 Mal gab es mehr als einen Streitgegenstand.

 

 

 

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