Menu
menu

Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt

(KÖT) Haftbefehl wegen gefährlicher Körperverletzung auf dem Schulhof

17.11.2005, Dessau – 89

  • Polizeiinspektion Dessau-Roßlau

 

 

 

Polizeidirektion Dessau - Pressemitteilung Nr.: 089/05

 

Dessau, den 17. November 2005

 

 

(KöT) Haftbefehl wegen gefährlicher Körperverletzung auf dem Schulhof

 

 

Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Dessau

 

Haftbefehl wegen gefährlicher Körperverletzung auf dem Schulhof

 

Nach dem Ergebnis der bisherigen umfassenden Ermittlungen hat die Staatsanwaltschaft Dessau heute beim Amtsgericht Köthen Haftantrag gegen einen 24-jährigen Mann gestellt. Sie hat dem Beschuldigten zur Last gelegt, am Mittwoch-Vormittag einen 12-jährigen türkischstämmigen Mitschüler der Tochter seiner Lebensgefährtin in einem Akt der Selbstjustiz auf dem Schulhof der "Augustenschule" in Köthen ergriffen und unvermittelt ohne jeden rechtfertigenden Grund mit der Faust so heftig ins Gesicht geschlagen zu haben, dass der Junge zu Boden ging. Anschließend soll er den Jungen am Kopf ergriffen und diesen mit voller Wucht gegen eine Mauerkante gestoßen haben. Der Junge erlitt infolge dieser äußerst brutalen Misshandlungen eine großflächige Platzwunde mit Freilegung des Schädelknochens, die im Kreiskrankenhaus Köthen chirurgisch versorgt werden musste. Zur Klärung möglicher weiterer Verletzungen muss der Junge noch 2 Tage im Krankenhaus verbleiben.

 

Der Beschuldigte hatte bereits gegenüber der Polizei angegeben, er habe die Schule aufgesucht, um den 12-Jährigen dort zur Rede zu stellen, weil dieser angeblich die Tochter seiner Lebensgefährtin in der Vergangenheit geschlagen, gewürgt und mit Sachen beworfen habe. Der Junge habe auf seinen Vorhalt nur gelacht, worauf er ihn geschlagen und an die Wand gestoßen habe. An den genauen Verlauf der Tat will der Beschuldigte sich wegen vermeintlicher Entzugserscheinungen nicht erinnern können. Er habe nichts gegen Ausländer und es tue ihm leid, dass er so gehandelt habe, so der Beschuldigte. Auch habe ihn niemand dazu aufgefordert, die Schule aufzusuchen und den Jungen zur Rede zustellen, auch seine Lebensgefährtin nicht.

 

Hintergrund des Vergehens könnten in der Tat auch Entzugserscheinungen bei dem Beschuldigten gewesen sein, weil der Mann seit längerer Zeit verschieden Rauschmittel konsumiert haben will.

Deren Einnahme will er aber auf Druck seiner Lebensgefährtin hin jedoch kurz vor der Tat eingestellt haben.

Seine durch Zeugen überlieferte äußerung auf dem Schulgelände " Wo ist denn der Kanake?" deutet aber auch auf einen ausländerfeindlich Beweggrund des Beschuldigten für seine Tat hin.

 

Die Haftrichterin hat gegen den Beschuldigten Haftbefehl wegen gefährlicher Körperverletzung durch eine das Leben des 12-Jährigen gefährdende Behandlung erlassen.

Angesichts mehrerer Vorstrafen und einiger noch offener Strafsachen, schließlich wegen einer mutmaßlichen Rauschmittelabhängigkeit des Beschuldigten und der wegen dieser neuerlichen sehr erheblichen Straftat zu erwartenden empfindlichen Freiheitsstrafe wurde der Haftbefehl mit Flucht -und Wiederholungsgefahr begründet.

 

 

Preissner

Oberstaatsanwalt

 

 

 

 

Impressum:

Polizeidirektion Dessau

Pressestelle

Kühnauer Straße 161

06846 Dessau

Tel: 0340/ 6000-204

Fax: 0340/ 6000-210

Mail: pressestelle@de.pol.lsa-net.de

 

 

Impressum:

 

Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Ost

Pressestelle

Kühnauer Straße 161

06846 Dessau

Tel: (0340) 6000-204

Fax: (0340) 6000-300

Mail:

pressestelle@de.pol.lsa-net.de