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Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt

Umweltministerin Wernicke bei Altlastensanierungsprojekt im ChemiePark Bitterfeld-Wolfen

16.11.2005, Magdeburg – 180

  • Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie

 

 

 

 

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 180/05

 

 

 

 

 

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt

Pressemitteilung Nr.: 180/05

 

Magdeburg, den 16. November 2005

 

 

Umweltministerin Wernicke bei Altlastensanierungsprojekt im ChemiePark Bitterfeld-Wolfen

 

Eine weitere DDR-Industriealtlast auf dem Gelände des ChemieParks Bitterfeld-Wolfen verschwindet zusehends. Die Beräumung und Säuberung auf dem Areal der einstigen Organotin GmbH steht vor dem Abschluss. Davon konnte sich Umweltministerin Petra Wernicke am Mittwoch bei einem Vor-Ort-Besuch überzeugen.

 

Wernicke erklärte: "Der ChemiePark Bitterfeld-Wolfen ist lebendiges Beispiel für den gelungenen Wandel von Industriestandorten in Sachsen-Anhalt. Das Gelände wird planmäßig von Altlasten befreit, parallel läuft die erfolgreiche Ansiedlung von Unternehmen."

 

Der Organotin-Betrieb wurde Anfang der 90-er Jahre nach mehr als 30 Jahren Produktion aufgegeben. Die technischen Anlagen waren seinerzeit zum Teil noch mit den toxischen Chemikalien befüllt. Restchemikalien wurden entsorgt, alte Gebäude und Anlagen abgerissen sowie der teils schwer kontaminierte Boden abgetragen. Bis Ende des Jahres sollen die Arbeiten abgeschlossen sein. Allein aus dem Altlastensanierungsfonds von Bund und Ländern flossen rund zwei Millionen Euro in das Projekt. Weiteres Geld kam aus dem Wirtschaftsministerium.

 

Bis Ende 2005 werden für die Untersuchung und Sanierung von ökologischen Schäden im Rahmen der Altlastenfreistellung rund 660 Millionen Euro geflossen sein.

 

Hintergrund:

Organo-Zinn-Verbindungen werden seit vielen Jahren im Materialschutz eingesetzt. Sie dienen aber auch als Konservierungsmittel für wasserverdünnbare und schimmelfeste Anstriche. Organo-Zinn-Verbindungen müssen mit Vorsicht gehandhabt werden. Soweit sie als Schiffsanstrichfarben (Antifouling) verwendet werden, können sie eine Belastung für die umliegenden Gewässer darstellen. Für Boote unter 25 Meter Länge ist die Anwendung in Deutschland daher seit 1990 verboten.

 

 

 

 

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