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Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt

Ministerin Wernicke zu Allstedt:
Öffentlichkeit wird bei Genehmigungsverfahren beteiligt

11.11.2005, Magdeburg – 182

  • Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie

 

 

 

 

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 182/05

 

 

 

 

 

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt

Pressemitteilung Nr.: 182/05

 

Magdeburg, den 11. November 2005

 

 

Ministerin Wernicke zu Allstedt:

öffentlichkeit wird bei Genehmigungsverfahren beteiligt

 

Landwirtschafts- und Umweltministerin Petra Wernicke hat in der Diskussion über eine am Standort Allstedt geplante Schweinehaltungsanlage für mehr Sachlichkeit geworben. Wernicke erklärte am Freitag in Magdeburg:

Für das Vorhaben ist ein Raumordnungsverfahren und ein Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz erforderlich. Dies schließt eine Umweltverträglichkeitsprüfung und eine FFH-Verträglichkeitsprüfung ein.

Aktuell gibt es jedoch für das Vorhaben Allstedt noch keinen Antrag des Investors auf Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz.

Ein Genehmigungsverfahren hat somit noch nicht begonnen.

Sowohl im Raumordnungsverfahren als auch im Genehmigungsverfahren ist eine öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen. Diese ist gesetzlich genau geregelt.

Bei Vorliegen vollständiger Antragsunterlagen erfolgt eine öffentliche Bekanntmachung durch die Genehmigungsbehörde in der Tagespresse und im Amtsblatt. In der Bekanntmachung wird angegeben, wo und wann die Antragsunterlagen zur Einsichtnahme ausgelegt werden, bis zu welchem Termin schriftliche Einwendungen eingereicht werden können und wann der öffentliche Erörterungstermin stattfinden wird.

Damit erhält die öffentlichkeit umfassend Gelegenheit, sich anhand der verbindlichen Antragsunterlagen und zugehörigen Gutachten zu informieren, sich mit ihren Bedenken am Verfahren zu beteiligen und am Erörterungstermin teilzunehmen. Die von der Behörde getroffene Entscheidung und die Begründung werden ebenfalls öffentlich bekannt gemacht.

 

 

 

 

 

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