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Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt

Gesetz zur Förderung und Anerkennung von
Musikschulen im Land Sachsen-Anhalt / Rede von Kultusminister Olbertz zum
Gesetzentwurf der Landesregierung

11.11.2005, Magdeburg – 278

  • Bildungsministerium

 

 

 

 

 

 

 

 

Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 278/05

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kultusministerium

- Pressemitteilung Nr.: 278/05

 

 

 

Magdeburg, den 10. November 2005

 

 

 

 

 

Gesetz zur Förderung und Anerkennung von

Musikschulen im Land Sachsen-Anhalt / Rede von Kultusminister Olbertz zum

Gesetzentwurf der Landesregierung

 

 

 

 

 

Der vorliegende Gesetzentwurf ist notwendig, weil die derzeitige

gesetzliche Regelung im Schulgesetz zum 21.12.2006 ausläuft. Gewiss könnte man

sich auch mit einer schlichten Verlängerung der dortigen Paragrafen 85

bescheiden, sofern man in der musikalischen Bildung der jungen Generation nicht

mehr als eine formale und pragmatisch zu handhabende Aufgabe sieht. Fasst man

sie dagegen als Gestaltungsaufgabe auf, dann bietet sich die Gelegenheit, ein

eigenständiges Gesetz für die Musikschulen zu entwickeln, das sie noch klarer

als Bildungseinrichtungen definiert, ihre Aufgaben und qualitativen Ansprüche

genauer bestimmt und vor allem das Landesinteresse qualifiziert formuliert.

Genau dies hat die Landesregierung mit der vorliegenden Gesetzinitiative im

Sinn. Die Hochschulbegabtenförderung und die musische bzw. musikalische Bildung

der Jugend ist eine klassische Domäne christlich-demokratischer

Bildungspolitik.

 

 

 

Es ist übrigens ¿ und das ganz planmäßig ¿ das letzte Gesetz, das ich

in meiner Amtszeit in den Landtag einbringe, seitdem sich das

Studentenwerksgesetz bereits in der parlamentarischen Diskussion befindet. Die

Landesregierung schließt damit praktisch den Reigen wichtiger

bildungspolitischer Initiativen.

 

 

 

Das Land förderte von Anbeginn die Tätigkeit von Musikschulen in

Sachsen-Anhalt. Das anfänglich über Förderrichtlinien ausgestaltete Landesinteresse

wurde 1996 durch ein Musikgesetz einschließlich einer Verordnung zur Förderung

der Musikschulen im Land Sachsen-Anhalt unterstrichen. Schon darin sind die

Musikschulen als Bildungseinrichtungen definiert worden, was zu einer

deutlichen Aufwertung der Musikschulen im öffentlichen Leben geführt hat.

 

 

 

Es ist Anliegen des Landes, alle Anbieter in diesem Bereich

einzubeziehen und au die selben qualitativen Maßstäbe zu verpflichten. Deshalb

sind im Gesetzentwurf auch nicht die Rechtsform oder die Trägerschaft für die

Förderung oder Anerkennung einer Musikschule maßgeblich, sondern die

qualitativ-inhaltlichen Voraussetzungen, die sie erfüllen sollen.

 

 

 

Das bisherige Musikschulgesetz einschließlich Verordnung und Richtlinie

hat die Musikschulen ¿ nicht zuletzt im öffentlichen Bewusstsein und in der

Prioritätenwahrnehmung der Träger, in der Regel der Landkreise ¿ gestärkt. Die

Musikschulverordnung sichert die Qualität der Einrichtungen, und über die

Richtlinien, die bekanntlich im letzten Jahr evaluiert und mit neuem

Förderschwerpunkten versehen wurden, artikuliert das Land sein Interesse an der

Musikschulförderung.

 

 

 

Künftig werden die Trägeraufgaben und das Landesinteresse noch

deutlicher hervorgehoben. Das Land bekennt sich zu seiner Verantwortung, indem

es neben der durch den Träger abzusichernden musikalischen Grundversorgung vor

allem qualitative Schwerpunkte der Musikschulangebote und die

Hochbegabtenförderung ¿ etwa zur Studienvorbereitung ¿ in den Mittelpunkt

seines Interesses stellt. Hier wird es künftig Landesförderschüler geben, die

aus Leistungswettbewerben der Musikschulen hervorgehen und durch Zusatzstunden

gefördert werden.

 

 

 

Damit kommen wir aktuellen bildungspolitischen Erfordernissen und

besonderen Bedürfnissen der Nutzer der Musikschule nach, und zwar so, dass für

die Musikschulträger keine neuen oder zusätzlichen Belastungen über das

bestehende Engagement hinaus entstehen.

 

 

 

Meine Damen und Herren, aus allen diesen Gründen lag es nahe, ein

eigenständiges Gesetz zu formulieren. Die Neufassung des Gesetzes hat das Ziel,

die Musikschulen wesentliche zu stärken und ihre Arbeit weiter zu

qualifizieren. In diesem Zusammenhang wird auch die ¿Staatliche Anerkennung¿

geregelt. Hierzu bestand im bisherigen Gesetz zwar eine

Verordnungsermächtigung, die aber nicht ausgefüllt wurde. Erfahrungen in

anderen Bundesländern, wie z.B. in Brandenburg und Bayern haben gezeigt, dass

diese Anerkennung weiterhin als Qualitätssiegel verstanden wird.

 

 

 

Die Landesregierung hat zu ihrem Gesetzentwurf bereits im Vorfeld die

Fachverbände angehört. Da Echo ist durchweg positiv. Ich würde mich freuen,

wenn es bei dieser Gesetzinitiative eine breiten Konsens in allen Fraktionen

gäbe und empfehle Ihnen die Überweisung des Gesetzentwurfes an die Ausschüsse,

d.h. federführend an den Kulturausschuss und beratend an den Bildungsausschuss.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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