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Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt

Willems: Einigung in den
Vertragsverhandlungen mit der Jüdischen Gemeinschaft möglich

10.11.2005, Magdeburg – 277

  • Bildungsministerium

 

 

 

 

 

 

 

 

Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 277/05

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kultusministerium

- Pressemitteilung Nr.: 277/05

 

 

 

Magdeburg, den 10. November 2005

 

 

 

 

 

Willems: Einigung in den

Vertragsverhandlungen mit der Jüdischen Gemeinschaft möglich

 

 

 

Während eines weiteren Verhandlungstermins

zur Änderung des Vertrages zwischen der Jüdischen Gemeinschaft Sachsen-Anhalt

und dem Land Sachsen-Anhalt vom 23.3.1994 konnte am heutigen Tag nach zähem

Ringen über offen gebliebene Sachfragen grundlegendes Einvernehmen erzielt

werden.

 

 

 

Das gilt zum Beispiel in Bezug auf die Kriterien

für die Zugehörigkeit neu entstehender Gemeinden zur Jüdischen Gemeinschaft im

Sinne dieses Vertrages. Die letzte Entscheidung ist dabei der Deutschen

Rabbinerkonferenz vorbehalten.

 

 

 

Vor dem Hintergrund der Entwicklungen der

letzten Zeit wurde festgelegt, dass die Anzahl der Mitglieder einer Gemeinde maßgeblichen

Einfluss auf die Höhe der Zuwendungen hat, die durch den Landesverband ausgezahlt

werden. Neben einer Pro-Kopf-Verschlüsselung ist auch an einen noch fest zu

legenden Sockelbetrag gedacht, da gewisse fixe Kosten einer Gemeinde unabhängig

von der Höhe ihrer Mitgliederzahl entstehen. Dazu ist eine Abgleichung der

Mitgliederlisten erforderlich. Einzelheiten des Abgleichungsverfahrens der Mitgliederlisten

werden in einer gesonderten Vereinbarung geregelt. Es ist daran gedacht, dass der

Generalsekretär des Zentralrates der Juden in Deutschland hierbei eine Schlüsselrolle

übernehmen wird. Auf ausdrückliches Bitten der Verhandlungspartner des

Landesverbandes und der Synagogengemeinde zu Halle erklärt sich das

Kultusministerium bereit, eine Moderatorenrolle in diesem Verfahren zu übernehmen.

Staatssekretär Willems begrüßt als Verhandlungsführer diese Regelung ausdrücklich,

weil hierdurch die Verteilung der Landesgelder innerhalb der jüdischen Gemeinden

auf eine solide Basis gestellt werden kann.

 

 

 

Grundsätzlich bestand Einigkeit zwischen

allen Gesprächsteilnehmern, dass die Transparenz der Verwendung der Mittel aus

dem Landeszuschuss ¿ nicht zuletzt als vertrauensbildende Maßnahme gegenüber

der Öffentlichkeit ¿ zu gewährleisten ist. Hierzu hat der Landesverband dem

Kultusministerium einen dezidierten Vorschlag mit folgenden Schwerpunkten unterbreitet:

Die jährliche Prüfung der Mittelverwendung wird durch eine vom

Kultusministerium festzulegende, unabhängige Prüfeinrichtung durchgeführt, nach

vorheriger Anhörung des Landesverbandes und der zu prüfenden Gemeinde. Hierbei wurden keine grundsätzlichen Einwände mehr gegen ein Prüfrecht

durch den Landesrechnungshof oder die Rechnungsprüfungskommission des

Zentralrates der Juden in Deutschland erhoben.

 

 

 

Allerdings konnte noch kein Einvernehmen

darüber hergestellt werden, wie weit sich dieses Prüfrecht erstrecken soll. Der

Landesverband Sachsen-Anhalt, insbesondere aber die durch ihren Vorsitzenden Max

Privorozki vertretene Jüdische Gemeinde zu Halle, will dieses Prüfrecht auf den

Landesverband selbst und ihm nicht angehörende Einzelgemeinden beschränken. Diesen

Vorschlag hält Staatssekretär Willems für nicht akzeptabel, da der überwiegende

Teil der Landesmittel den Einzelgemeinden zufließt und fordert deshalb, auch das

Prüfrecht des Landesrechnungshofes auf alle am Landeszuschuss partizipierenden Gemeinden

auszudehnen. Staatssekretär Willems: ¿Eine Einigung über alle wesentlichen

Fragen des Vertrages ist von der Zustimmung zur Prüfmöglichkeit in allen Gemeinden

abhängig.¿

 

 

 

Das gilt auch hinsichtlich der Laufzeit des

Vertrages. Die Landesregierung möchte die Laufzeit des Vertrages parallel zum

Vertrag des Landes Schleswig-Holstein vom 1.1.2005 auf fünf Jahre

festschreiben. Der Landesverband hingegen wünscht eine unbefristete Geltung.

 

 

 

Der Landesverband und die Jüdischen Gemeinden in Sachsen-Anhalt sind

gehalten, sich nunmehr umgehend zum diskutierten Vertragsentwurf abschließend

zu äußern.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

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