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Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt

Redebeitrag von Minister Jeziorsky zu den
Entwürfen von Gesetzen über Kreissitze

10.11.2005, Magdeburg – 159

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 159/05

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 159/05

 

 

 

Magdeburg, den 10. November 2005

 

 

 

Es gilt das gesprochene Wort!!

 

Redebeitrag von Minister Jeziorsky zu den

Entwürfen von Gesetzen über Kreissitze

 

(Gesetzentwürfe der Landesregierung, LT-Drs. 4/2234, 4/2235,

4/2236, 4/2237, 4/2238, 4/2239, 4/2240, 4/2241, 4/2242)

 

TOP 1 der Landtagssitzung am 10. November

2005

 

Anrede,

 

heute

steht mit den Entscheidungen zu den Kreissitzen der Ab­schluss der

Kommunalreformen in dieser Legislaturperiode an. Wir setzen gewissermaßen den

Schlussstein für ein neues Ge­bäude und werden dann für unsere Kommunen den

Rahmen geschaffen haben, der eine hinreichende Leistungsfähigkeit garantiert,

auch für die Übernahme ggfls. weiterer Aufgaben.

 

Ich

möchte an dieser Stelle und zu diesem Tagesordnungs­punkt keine abschließende

Bewertung der Reformen vorneh­men. Lassen Sie mich aber dennoch eine

Feststellung zu den Vorhaben treffen, die uns in den letzten Jahren so

nachhaltig bewegt haben. Wir haben eine Reform beider kommunaler Ebenen

innerhalb einer Legislaturperiode konzipiert und umge­setzt. Dies hat es bisher

in der Geschichte der Kommunalre­formen in Deutschland noch nicht gegeben.

Gleichzeitig ist es gelungen, alle Beteiligten, seien es Kommunen, Verbände

oder Vereinigungen, in den Diskussionsprozess einzubinden. Damit konnte ein

hohes Maß an Akzeptanz erreicht werden, auch wenn nicht alle Wünsche vor Ort

erfüllbar waren. Dies liegt aber in der Natur der Sache.

 

Es

erfüllt mich mit großer Freude, dass insbesondere der zeit- und kräftezehrende

Einsatz vor Ort auch außerhalb des Landes anerkannt und sogar ¿ wie vom

Deutschen Landkreistag ge­schehen ‑ ausdrücklich anderen Ländern als

Muster für den Um­gang mit den Kommunen empfohlen wurde. Dieses Lob gebührt aus

meiner Sicht auch den vielen Akteuren vor Ort und unseren kommunalen

Spitzenverbänden, die sich alle aus einem hohen Maß an Verantwortung für unser

Gemeinwesen in dem notwen­digen Prozess konstruktiv eingebracht haben.

 

Nicht

zuletzt ist der Dank an die Baumeister in diesem Haus zu richten, die die

politische Last eines derartigen Unterfangens so aktiv getragen haben.

 

Anrede,

 

aus verwaltungsmäßiger

Sicht mögen die heute zu treffenden Entscheidungen als eher nachrangige Folge

des Gesetzesbeschlusses über die neue Kreisgebietsreform erscheinen. Doch wir

alle wissen, dass die Entscheidungen zu den Kreissitzen in einem weit höheren Maße

als das Gebietsreformgesetz selbst in der Öffentlichkeit diskutiert werden. Wir

müssen dem gerecht werden. Denn der Meinungsstreit vor Ort ist aus der

jeweiligen Sicht nachvollziehbar und legitim.

 

Aber

bei allem Respekt für die Meinungsbildung vor Ort: Wir müssen Entscheidun­gen

treffen und zwar solche, die dem Land insgesamt dienen. Dieser Tatsache musste

sich die Landesregierung bei der Erstellung des Gesetzesentwurfs ebenfalls

stellen und diese Entscheidung obliegt nun Ihnen.

 

Anrede,

 

lassen

Sie mich vor allen anderen inhaltlichen Ausführungen eines deutlich sagen: Jede

unserer aktuellen Kreisstädte ist grundsätzlich geeignet, auch Kreisstadt eines

neu zu bildenden Landkreises zu sein. Dies macht die Entscheidung nicht

leichter, sondern erheblich schwerer. Die Entscheidung für eine bestimmte Stadt

stellt keine Nichtachtung der jeweiligen Alternative dar, es geht nicht um

Bevorzugung oder Zu­rücksetzung einer konkreten Kommune, sondern um eine aus

Landessicht richtige Entscheidung.

 

Vor

diesem Hintergrund kommt es elementar auf die Kriterien an, nach denen die

Kreissitzentscheidungen ausgerichtet werden sollen. Diese müssen sich der

lokalen Kritik stellen. Ich möchte daher zunächst darauf hinweisen, dass die

Kriterien zur Bestimmung des Kreissitzes eben aus diesem Grund klar und

objektiv ausgewählt wurden. Es hätte nur die Auseinandersetzungen vor Ort

weiter angeheizt, wenn Beg­riffe, die unterschiedliche ausgelegt werden könne,

zum entscheidenden Kriterium erhoben worden wären. Denn jeder Bürgermeister

hätte eine andere Begriffsausle­gung als maßgeblich reklamiert ¿ eben die

Definition von der er sich eigenen Vorteile verspricht.

 

Auch

die Anhörung zeigte, dass je nachdem, in welcher Situation sich die örtlichen

Vertreter befanden, ganz unterschiedliche Kriterien für eine Entscheidung über

die Kreissitze als notwendig erachtet wurden. Teilweise wurden sogar dieselben

Krite­rien genannt, aber mit unterschiedlichen Schlussfolgerungen versehen.

Auch er­innere ich daran, dass beispielsweise reklamiert wurde, bisher

verwaltungsschwache ehemalige Kreisstädte zum Kreissitz des neuen Landkreises

zu bestimmen ¿ sozu­sagen zum Ausgleich der bisherigen geminderten

Verwaltungskraft. Anderseits wurde die Verwaltungskraft auch als Kriterium

genannt weil man der Ansicht war, dass verwaltungsstarke Gemeinden weiter

gestärkt werden müssen. Hier zeigt sich sehr deutlich, dass das bloße Kriterium

häufig auch nicht weiterhilft. Wichtig ist viel­mehr die Frage, welcher

Zielsetzung die Kreissitzbestimmung folgen soll.

 

Anrede,

 

unser

Vorschlag will Bewährtes soweit möglich erhalten und eine leistungsstarke,

wirtschaftliche Verwaltung sichern. Dazu dienen die zunächst aufgestellten

Voraus­setzungen, nämlich, dass der neue Kreissitz schon bisher Sitz einer

Kreisverwaltung gewesen sein muss und dass er im Gebiet des neuen Landkreises

gelegen sein muss. Diese Kriterien werden soweit es mir ersichtlich ist auch

von keiner Partei in Zweifel gezogen.

 

Zudem

folgen wir den Zielsetzungen landesplanerischen Vorgaben über die Ent­wicklung

der Orte zu berücksichtigen. Dazu gehört auch die Wertung, dass große Kommunen

weiterhin und vorrangig gestärkt werden sollen.

 

Anrede,

 

abschließend

möchte ich darauf verweisen, dass die technische Entwicklung ¿ und gerade auch

die modernen Kommunikationsmittel - die Bedeutung der Kreissitzent­scheidung

für die Bevölkerung deutlich gemindert hat. Die verwaltungsmäßige Betreuung der

Bevölkerung wird auf jeden Fall gesichert werden. Die Notwendigkeit eines

persönlichen Aufsuchens der Kreisverwaltung dürfte ein Ausnahmefall sein,

insbesondere auch deswegen, weil viele Verwaltungsangelegenheiten nach unserer

Gemeindeordnung in den Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften erledigt wer­den

können, auch wenn sie in die Kompetenz des Landkreises oder anderer Behör­den

fallen.

 

Auch

die wirtschaftliche Bedeutung der Kreissitzentscheidung wird meines Erachtens

häufig überschätzt. Ich möchte in diesem Zusammenhang an das Beispiel der Stadt

Gardelegen erinnern, die trotz Kreissitzverlust eine wirtschaftlich besonders

positive Entwicklung genommen hat. Hier wird deutlich, dass wirtschaftliches

Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen nicht von dem örtlichen

Vorhandensein eines Ver­waltungssitzes abhängt. Entscheidend ist, wie die

jeweilige Kommune der Erreich­barkeit und sachliche Präsenz gegenüber Bürgern

und ansiedelungswilligen Unter­nehmen ausgestaltet.

 

Anrede,

 

lassen Sie uns

heute mit dieser Reform ein Gebäude vollenden, in dem sich die Menschen

wohlfühlen können und das ihnen vertraut sein wird, weil es nicht über­dimensioniert

sondern bedarfsgerecht gebaut ist.

 

Ich

bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

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