Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt
Fahrradfahrer im Visier der Polizei
04.10.2005, Halberstadt – 63
- Polizeidirektion Halberstadt
HBS - Pressemitteilung Nr.: 063/05
HBS - Pressemitteilung
Nr.: 063/05
Magdeburg, den 4. Oktober 2005
Fahrradfahrer im Visier der Polizei
Wie die
aktuelle Auswertung des Verkehrsunfallgeschehens für die ersten acht Monate des
Jahres 2005 im Dienstbereich der Polizeidirektion Halberstadt ergab, ist die
Beteiligung von Fahrradfahrern an Verkehrsunfällen alarmierend angestiegen. In
diesem Zeitraum ereigneten sich 417 Unfälle bei denen Radfahrer mit von der
Partie waren. Weit über 100 Radler wurden leicht oder schwerverletzt und 4
starben an den Unfallfolgen. Weit mehr als die Hälfte dieser Verkehrsunfälle
sind auf falsches Verhalten der Fahrradlenker zurückzuführen - im Vergleich zum
Vorjahreszeitraum eine Steigerung um nahezu 70%. Dieser Trend spiegelt sich in
allen 5 Landkreisen des Direktionsgebietes wieder.
In den
kommenden Monaten werden daher die Beamten der Polizeireviere
Aschersleben-Staßfurt, Halberstadt, Quedlinburg, Wernigerode und des
Bördekreises verstärkt das Verkehrsverhalten der Fahrradfahrer kontrollieren.
Besonderes Augenmerk wird hierbei auf die Hauptunfallursachen Fahruntüchtigkeit
und falsche Straßenbenutzung sowie auf sonstige nicht erlaubte Verhaltensweisen
dieser Verkehrsteilnehmergruppe gerichtet. Fahrradfahrer nehmen als vollwertige
Teilnehmer am Straßenverkehr teil, scheinen aber vielfach die Verkehrsregeln
nicht richtig zu kennen oder diese bewusst zu missachten.
Nachfolgend
weist die Polizei nochmals auf die wichtigsten dieser Regeln hin und gibt
weitere Ratschläge, die dazu dienen sollen, die Unfälle unter Beteiligung von
Fahrradfahrern zu minimieren:
-
Radfahrer im Straßenverkehr müssen sich an die Regeln der StVO halten.
-
Fußgängerzonen, Einbahnstraßen und Busspuren dürfen nur bei Vorhandensein eins
Zusatzschildes ¿Fahrrad frei¿ benutzt werden.
- Sind
gekennzeichnete Radwege oder Radfahrstreifen vorhanden, müssen diese benutzt
werden; auch hier gilt das Rechtsfahrgebot.
- Bei
gemeinsamen Fuß- und Radwegen darf nur Schrittgeschwindigkeit gefahren werden,
auf Fußgänger ist besonders Rücksicht zu nehmen.
-
Radwege oder gemeinsame Rad- und Gehwege auf der linken Fahrbahnseite dürfen
nur genutzt werden, wenn sie ausdrücklich auch für Fahrradfahrer durch
Verkehrszeichen freigegeben sind.
- Gibt
es keine gesonderten Radwege, müssen Radfahrer die Straße benutzten und nicht
den Gehweg. Ausnahme: Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr müssen als
Radfahrer Gehwege benutzen, Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr dürfen
dies.
-
Alkohol und Fahrradfahren passen nicht zusammen! Bereits bei geringen Blutalkoholwerten
lassen Sehvermögen und Reaktionsgeschwindigkeit nach, der Gleichgewichtssinn
wird gestört.
Bedenken
Sie außerdem: fahren Sie mit einem Blutalkoholwert von 0,3 bis 1,59 Promille
mit Ausfallerscheinungen oder mit 1,6 Promille oder mehr auf dem Rad, kann
Ihnen das sogar den Führerschein kosten.
- Nur
verkehrssichere Fahrräder sind im Straßenverkehrs zugelassen. Hierzu gehören
neben funktionstüchtigen Bremsen auch die vorgeschriebenen Reflektoren und eine
funktionierende Beleuchtung.
- Auch
für Radfahrer ist das Telefonieren mit einem Handy während der Fahrt verboten.
-
Walk-, Discman oder MP3-Player sind erlaubt, jedoch muss die Lautstärke so
eingestellt sein, dass die akustische Wahrnehmungsfähigkeit im Zusammenhang mit
dem Straßenverkehr nicht beeinträchtigt ist.
-
¿Tarnen¿ Sie sich und Ihre Kinder nicht durch dunkle Bekleidung. Helle
auffällige Farben oder reflektierende Applikationen machen Sie für die anderen
Verkehrsteilnehmer sichtbar und erhöhen Ihre Sicherheit im Straßenverkehr.
- Das
Tragen eines Schutzhelmes ist für Radfahrer nicht zwingend vorgeschrieben.
Untersuchungen haben aber belegt, dass zahlreiche tödlich verlaufende
Kopfverletzungen von Radfahrern oder dauerhafte neurologische Schäden durch das
Tragen eines Schutzhelmes hätten vermieden werden können.
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