Menu
menu

Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt

Fahrradfahrer im Visier der Polizei

04.10.2005, Halberstadt – 63

  • Polizeidirektion Halberstadt

 

 

 

 

 

 

 

 

HBS - Pressemitteilung Nr.: 063/05

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

HBS - Pressemitteilung

Nr.: 063/05

 

 

 

Magdeburg, den 4. Oktober 2005

 

 

 

Fahrradfahrer im Visier der Polizei

 

 

 

Wie die

aktuelle Auswertung des Verkehrsunfallgeschehens für die ersten acht Monate des

Jahres 2005 im Dienstbereich der Polizeidirektion Halberstadt ergab, ist die

Beteiligung von Fahrradfahrern an Verkehrsunfällen alarmierend angestiegen. In

diesem Zeitraum ereigneten sich 417 Unfälle bei denen Radfahrer mit von der

Partie waren. Weit über 100 Radler wurden leicht oder schwerverletzt und 4

starben an den Unfallfolgen. Weit mehr als die Hälfte dieser Verkehrsunfälle

sind auf falsches Verhalten der Fahrradlenker zurückzuführen - im Vergleich zum

Vorjahreszeitraum eine Steigerung um nahezu 70%. Dieser Trend spiegelt sich in

allen 5 Landkreisen des Direktionsgebietes wieder.

 

In den

kommenden Monaten werden daher die Beamten der Polizeireviere

Aschersleben-Staßfurt, Halberstadt, Quedlinburg, Wernigerode und des

Bördekreises verstärkt das Verkehrsverhalten der Fahrradfahrer kontrollieren.

Besonderes Augenmerk wird hierbei auf die Hauptunfallursachen Fahruntüchtigkeit

und falsche Straßenbenutzung sowie auf sonstige nicht erlaubte Verhaltensweisen

dieser Verkehrsteilnehmergruppe gerichtet. Fahrradfahrer nehmen als vollwertige

Teilnehmer am Straßenverkehr teil, scheinen aber vielfach die Verkehrsregeln

nicht richtig zu kennen oder diese bewusst zu missachten.

 

Nachfolgend

weist die Polizei nochmals auf die wichtigsten dieser Regeln hin und gibt

weitere Ratschläge, die dazu dienen sollen, die Unfälle unter Beteiligung von

Fahrradfahrern zu minimieren:

 

-

Radfahrer im Straßenverkehr müssen sich an die Regeln der StVO halten.

 

-

Fußgängerzonen, Einbahnstraßen und Busspuren dürfen nur bei Vorhandensein eins

Zusatzschildes ¿Fahrrad frei¿ benutzt werden.

 

- Sind

gekennzeichnete Radwege oder Radfahrstreifen vorhanden, müssen diese benutzt

werden; auch hier gilt das Rechtsfahrgebot.

 

- Bei

gemeinsamen Fuß- und Radwegen darf nur Schrittgeschwindigkeit gefahren werden,

auf Fußgänger ist besonders Rücksicht zu nehmen.

 

-

Radwege oder gemeinsame Rad- und Gehwege auf der linken Fahrbahnseite dürfen

nur genutzt werden, wenn sie ausdrücklich auch für Fahrradfahrer durch

Verkehrszeichen freigegeben sind.

 

- Gibt

es keine gesonderten Radwege, müssen Radfahrer die Straße benutzten und nicht

den Gehweg. Ausnahme: Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr müssen als

Radfahrer Gehwege benutzen, Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr dürfen

dies.

 

-

Alkohol und Fahrradfahren passen nicht zusammen! Bereits bei geringen Blutalkoholwerten

lassen Sehvermögen und Reaktionsgeschwindigkeit nach, der Gleichgewichtssinn

wird gestört.

 

Bedenken

Sie außerdem: fahren Sie mit einem Blutalkoholwert von 0,3 bis 1,59 Promille

mit Ausfallerscheinungen oder mit 1,6 Promille oder mehr auf dem Rad, kann

Ihnen das sogar den Führerschein kosten.

 

- Nur

verkehrssichere Fahrräder sind im Straßenverkehrs zugelassen. Hierzu gehören

neben funktionstüchtigen Bremsen auch die vorgeschriebenen Reflektoren und eine

funktionierende Beleuchtung.

 

- Auch

für Radfahrer ist das Telefonieren mit einem Handy während der Fahrt verboten.

 

-

Walk-, Discman oder MP3-Player sind erlaubt, jedoch muss die Lautstärke so

eingestellt sein, dass die akustische Wahrnehmungsfähigkeit im Zusammenhang mit

dem Straßenverkehr nicht beeinträchtigt ist.

 

-

¿Tarnen¿ Sie sich und Ihre Kinder nicht durch dunkle Bekleidung. Helle

auffällige Farben oder reflektierende Applikationen machen Sie für die anderen

Verkehrsteilnehmer sichtbar und erhöhen Ihre Sicherheit im Straßenverkehr.

 

- Das

Tragen eines Schutzhelmes ist für Radfahrer nicht zwingend vorgeschrieben.

Untersuchungen haben aber belegt, dass zahlreiche tödlich verlaufende

Kopfverletzungen von Radfahrern oder dauerhafte neurologische Schäden durch das

Tragen eines Schutzhelmes hätten vermieden werden können.

 

 

 

Impressum:

 

Polizeidirektion

Halberstadt

Pressestelle

Theaterstraße 6

38820 Halberstadt

Tel: 03941/590 - 208

Fax: 09341/ 590 - 260

Mail:

pressestelle@hbs.pol.lsa-net.de

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Polizeirevier Harz

Pressestelle

Theaterstraße 6

 

 

38820 Halberstadt

Tel: 03941/590 - 208 o. 204

Fax: 09341/ 590 - 260

 

 

Mail:

pressestelle@hbs.pol.lsa-net.de