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Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt

Landesregierung beschließt Verkauf der Liegenschaft
Allstedt an Bieterkonsortium

27.09.2005, Magdeburg – 54

  • Ministerium der Finanzen

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 54/05

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium der Finanzen -

Pressemitteilung Nr.: 54/05

 

 

 

Magdeburg, den 27. September 2005

 

 

 

Landesregierung beschließt Verkauf der Liegenschaft

Allstedt an Bieterkonsortium

 

 

 

Sachsen-Anhalts Landesregierung

hat heute den Verkauf des ehemaligen Flugplatzgeländes Allstedt an das

Bieterkonsortium Nooren / IMOVEST zum Festpreis von 865.000 Euro beschlossen.

 

Der Zuschlag erfolgte gemäß

Ausschreibung an den meistbietenden Bewerber, nachdem bereits seit 1995

vergeblich versucht wurde, Investoren für den 1993 dem Land Sachsen-Anhalt

zugeordneten ehemaligen Militärflugplatz zu finden. Soweit sich überhaupt

potentielle Käufer für die Liegenschaft interessierten, scheiterten weitere

Verhandlungen an Altlastenproblemen und fehlender Erschließung. Inzwischen hat

das Land bis 2004 ca. 4,5 Mio. Euro für die Altlastenbeseitigung verausgabt.

Die Liegenschaft war öffentlich ausgeschrieben worden.

 

Die Investoren planen, auf dem

rund 480 Hektar großen Gelände gewerblich zu investieren. Unter anderem sind verschiedene

Betriebsstätten im Bereich Luftfahrttechnik sowie die Errichtung einer

Schweinemastanlage geplant. Ab Erhalt der erforderlichen gewerblichen

Genehmigung sollen hier innerhalb von fünf Jahren 130 Vollzeitarbeitsplätze

geschaffen werden. Das Investitionsvolumen im Falle einer Erteilung der

beantragten Genehmigung wird voraussichtlich 103 Millionen Euro betragen. Außerdem

verpflichten sich die Käufer, die Kosten für die erforderlichen Landschaftspflegemaßnahmen

zu übernehmen. Eine Genehmigung seitens der zuständigen Behörden wird nur

erteilt, wenn alle Belange der Ökologie und des Tierschutzes berücksichtigt

sind.

 

Mit dem Verkauf

liegt das Risiko der noch ausstehenden Genehmigung der Investitionspläne durch

die zuständigen Behörden allein beim Käufer. Dies gelte insbesondere für die

Genehmigungsentscheidung nach den strengen Vorschriften des  Bundesimmissionsschutzgesetzes. Schädliche

Umweltbelastungen sind insoweit auszuschließen. Wie diese Genehmigung sich nach

Art und Umfang auf die geplanten Tierplätze der Schweinemastanlage auswirken

werde, sei noch völlig offen.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt

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39108 Magdeburg

Tel: (0391) 567-1105

Fax: (0391) 567-1390

Mail: thiel@mf.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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