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Landesregierung beschließt Verkauf der Liegenschaft
Allstedt an Bieterkonsortium
27.09.2005, Magdeburg – 54
- Ministerium der Finanzen
Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 54/05
Ministerium der Finanzen -
Pressemitteilung Nr.: 54/05
Magdeburg, den 27. September 2005
Landesregierung beschließt Verkauf der Liegenschaft
Allstedt an Bieterkonsortium
Sachsen-Anhalts Landesregierung
hat heute den Verkauf des ehemaligen Flugplatzgeländes Allstedt an das
Bieterkonsortium Nooren / IMOVEST zum Festpreis von 865.000 Euro beschlossen.
Der Zuschlag erfolgte gemäß
Ausschreibung an den meistbietenden Bewerber, nachdem bereits seit 1995
vergeblich versucht wurde, Investoren für den 1993 dem Land Sachsen-Anhalt
zugeordneten ehemaligen Militärflugplatz zu finden. Soweit sich überhaupt
potentielle Käufer für die Liegenschaft interessierten, scheiterten weitere
Verhandlungen an Altlastenproblemen und fehlender Erschließung. Inzwischen hat
das Land bis 2004 ca. 4,5 Mio. Euro für die Altlastenbeseitigung verausgabt.
Die Liegenschaft war öffentlich ausgeschrieben worden.
Die Investoren planen, auf dem
rund 480 Hektar großen Gelände gewerblich zu investieren. Unter anderem sind verschiedene
Betriebsstätten im Bereich Luftfahrttechnik sowie die Errichtung einer
Schweinemastanlage geplant. Ab Erhalt der erforderlichen gewerblichen
Genehmigung sollen hier innerhalb von fünf Jahren 130 Vollzeitarbeitsplätze
geschaffen werden. Das Investitionsvolumen im Falle einer Erteilung der
beantragten Genehmigung wird voraussichtlich 103 Millionen Euro betragen. Außerdem
verpflichten sich die Käufer, die Kosten für die erforderlichen Landschaftspflegemaßnahmen
zu übernehmen. Eine Genehmigung seitens der zuständigen Behörden wird nur
erteilt, wenn alle Belange der Ökologie und des Tierschutzes berücksichtigt
sind.
Mit dem Verkauf
liegt das Risiko der noch ausstehenden Genehmigung der Investitionspläne durch
die zuständigen Behörden allein beim Käufer. Dies gelte insbesondere für die
Genehmigungsentscheidung nach den strengen Vorschriften des Bundesimmissionsschutzgesetzes. Schädliche
Umweltbelastungen sind insoweit auszuschließen. Wie diese Genehmigung sich nach
Art und Umfang auf die geplanten Tierplätze der Schweinemastanlage auswirken
werde, sei noch völlig offen.
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