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Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt

Uneinsichtige und provokante Haltung des
Landesverbandes Jüdischer Gemeinden zur finanziellen Beteiligung der Synagogengemeinde
Halle: Generalsekretär legt Verhandlungsmandat nieder und bittet Land um
vorläufige Regelung und Haushaltsvorsorge

27.09.2005, Magdeburg – 227

  • Bildungsministerium

 

 

 

 

 

 

 

 

Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 227/05

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kultusministerium

- Pressemitteilung Nr.: 227/05

 

 

 

Magdeburg, den 27. September 2005

 

 

 

 

 

Uneinsichtige und provokante Haltung des

Landesverbandes Jüdischer Gemeinden zur finanziellen Beteiligung der Synagogengemeinde

Halle: Generalsekretär legt Verhandlungsmandat nieder und bittet Land um

vorläufige Regelung und Haushaltsvorsorge

 

 

 

In der

Auseinandersetzung um die Beteiligung der liberalen Synagogengemeinde Halle e.

V. am Landeszuschuss aus dem Vertrag des Landes Sachsen-Anhalt mit der

Jüdischen Gemeinschaft, die durch den Landesverband Jüdischer Gemeinden

verwaltet und verteilt werden, hat das Land Sachsen-Anhalt seit langem und

wiederholt auf eine einvernehmliche Lösung gedrängt. Dabei war das nach

überprüfung durch das Bundesverwaltungsgericht rechtskräftige Urteil des Oberverwaltungsgerichts

Magdeburg vom 11.11.04 zugunsten der Synagogengemeinde zu Halle von

entscheidender Bedeutung. Nunmehr hat auch der Generalsekretär des Zentralrats

der Juden in Deutschland, Herr Stefan Kramer, in seiner Eigenschaft als kommissarischer

Geschäftsführer der Synagogengemeinde zu Magdeburg in den vergangenen Wochen

den Versuch unternommen, hier ein für alle tragbares und tragfähiges Ergebnis

zu erzielen. Jetzt hat Generalsekretär Kramer in einem Schreiben an das Kultusministerium

mitgeteilt, dass seine Bemühungen zu keinem Erfolg geführt hätten. Er beklagt

in seinem Schreiben deutlich das Blockadeverhalten des Landesverbandes und

einige seiner Mitglieder, welches dem Ansehen der Jüdischen Gemeinschaft in Sachsen-Anhalt

weitergehenden schweren Schaden zufüge. Wörtlich schreibt der Generalsekretär:

¿Als Vertreter der Jüdischen Gemeinde Magdeburg und in dieser Funktion Verhandlungsführer

des Landesverbandes lege ich diese Funktion nieder und erkläre meine diesbezüglichen

Bemühungen für gescheitert.¿

 

 

 

Um eine

ordnungsgemäße und rechtlich einwandfreie Verwendung der Staatsleistungen sicher

zu stellen, bittet Herr Kramer die Landesregierung, vorläufige Regelungen zu

treffen. Dazu gehören die direkte Auszahlung von Mitteln an die

Synagogengemeinde zu Halle e. V. sowie die Bildung einer Rücklage auf einem

eigenen Treuhandkonto, die als Vorsorge für die Klärung aufgelaufener rückwirkender

Ansprüche der Synagogengemeinde zu Halle dienen soll. Die Auszahlungen an den

Landesverband werden sich dadurch entsprechend vermindern.

 

 

 

Staatssekretär

Winfried Willems, der Verhandlungsführer des Landes Sachsen-Anhalt bei der

überarbeitung des Staatsvertrags mit der Jüdischen Gemeinschaft, erklärte, dass

das Schreiben des Generalsekretärs des Zentralrats der Juden in Deutschland die

Dramatik der Situation jedem deutlich vor Augen führe. Die sture Haltung des Landesverbandes

sei unerträglich. Die Landesregierung habe gehofft, dass unter Mitwirkung des

Zentralrats ein Ausgleich zwischen den streitenden Parteien hinsichtlich der

finanziellen Partizipation erzielt werden könne.

 

 

 

Dieses gelte umso

mehr, als dass der Landesverband und seine Gemeinden dem Zentralrat angehören.

¿Wenn nun der Generalsekretär seine Verhandlungsführungsfunktion niederlegt¿,

so Willems, ¿dann kann ein weiteres Obstruktionsverhalten durch die Vertreter

des Landesverbandes seitens der Landesregierung keinesfalls länger hingenommen

werden. Das Land Sachsen-Anhalt beabsichtigt, die vorgeschlagenen Maßnahmen

umzusetzen und wird nun den Landesverband Jüdischer Gemeinden Sachsen-Anhalt über

die notwendige Vorgehensweise in Kenntnis setzen. Die getroffene vorläufige Regelung

wird dazu dienen, die Handlungsfähigkeit der Synagogengemeinde zu Halle zu

sichern, Vorsorge für eine endgültige Regelung zu treffen und die aufsichtsrechtliche

Funktion des Landes gegen über dem Landesverband und den Jüdischen Gemeinden

als Körperschaften öffentlichen Rechtes deutlich zu machen.

 

 

 

Staatssekretär

Willems würdigte ausdrücklich die intensiven Bemühungen und den hohen

persönlichen Einsatz des Herrn Kramer für eine gedeihliche Entwicklung des

jüdischen Lebens im Land Sachsen-Anhalt. Der Vorgang mache allerdings auch

deutlich, wie schwierig auch die Staatsvertragsverhandlungen mit der in sich

völlig uneinigen jüdischen Gemeinschaft seien und dass die unabhängige Prüfung

des Geschäftsgebarens der jüdischen Gemeinden unverzichtbar sei.

 

 

 

 

 

 

 

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