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Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt

Gespräche über Atemschutzübungsstrecke im
Landesverwaltungsamt

22.09.2005, Halle (Saale) – 97

  • Landesverwaltungsamt

 

 

 

 

 

Landesverwaltungsamt ¿ Pressemitteilung Nr. 97/2005

 

 

 

 

 

 

 

 

Landesverwaltungsamt ¿ Pressemitteilung Nr. 97/2005

 

 

 

Halle (Saale), den 22. September 2005

 

 

 

Gespräche über Atemschutzübungsstrecke im

Landesverwaltungsamt

 

 

 

Nachbesserungen durch LK Wittenberg dringend erforderlich

 

Nach den wahrnehmbaren öffentlichen Protesten der

Feuerwehren des Landkreises Wittenberg zum Thema Feuerwehrtechnisches Zentrum

im Landkreis Wittenberg hat das Landesverwaltungsamt zu einem Fachgespräch

geladen, um die vom Landkreis vorgelegten Zahlen und Daten erläutert zu

erhalten. In der Auseinandersetzung um die Finanzierung einer

Atemschutzübungsstrecke gab und gibt es noch großen Klärungsbedarf.

 

 

 

Das Landesverwaltungsamt sieht die dringende Notwendigkeit,

die gesetzlich festgeschriebene Ausbildung der Atemschutzgeräteträger zu

gewährleisten. Atemschutzgeräteträger müssen mindestens einmal im Jahr die

Atemschutzübungsstrecke durchlaufen. Dies ist durch den Landkreis Wittenberg

sicher zu stellen.

 

 

 

Angesichts der Tatsache, dass sich der Landkreis Wittenberg

in einer äußerst angespannten Haushaltslage befindet und die Möglichkeit einer

weiteren Kreditaufnahme für den Bau einer Atemschutzanlage zum jetzigen

Zeitpunkt nicht zu erkennen ist, konnte das Ziel des Gespräches nur sein, dem

Landkreis Wittenberg alternative Möglichkeiten aufzuzeigen, wie er seiner

gesetzlichen Verpflichtung nachkommen kann.

 

 

 

 

 

Ausgangssituation

 

Nach den Feststellungen des Landesverwaltungsamtes gibt es

keine haushaltsmäßige Absicherung für den Neubau einer Atemschutzübungsanlage

im Wert von ca. 1,5 Mio. Euro. Der Neubau einer solchen Atemschutzübungsanlage

hätte in der Haushaltsplanung enthalten sein müssen. Allerdings hat der

Kreistag bei seinem diesjährigen Beitrittsbeschluss zur kommunalaufsichtlichen

Haushaltsverfügung andere politische Prioritäten gesetzt und den Bau dieser

Anlage aus der Haushaltsplanung gestrichen. Aus diesem Grund scheint es derzeit

kaum möglich, eine Finanzierung der Anlage zu legitimieren. Eine anderweitige

Initiative ist im Moment für das Landesverwaltungsamt nicht erkennbar.

 

Selbst wenn der Kreistag dieses Vorhaben weiter verfolgen

wollte, müssten eine Reihe von Maßnahmen ergriffen werden, um die

haushaltsmäßige Absicherung herstellen zu können. In dem heutigen Fachgespräch

konnten vom Landkreis noch keine Maßnahmen genannt werden, die eine Ausdehnung

des genehmigten Kreditrahmens für die Finanzierung dieser Anlage ermöglichen

würde.

 

 

 

Im Übrigen gab das Fachgespräch Anlass, auf die Planungen

des Landkreises Wittenberg zum nachhaltigen Ausbau der feuerwehrtechnischen

Zentrale einzugehen. Der Landkreis hat in den vergangenen Jahren erhebliche

Summen in Teilkomponenten investiert, die nach Ansicht des

Landesverwaltungsamtes nur schwer wirtschaftlich zu betreiben sind. Umso

wichtiger erscheint dem Landesverwaltungsamt für weitere Komponenten des

feuerwehrtechnischen Zentrums eine strenge und konsequente Prüfung der

Wirtschaftlichkeit dieser Investitionen. Selbst ein Landkreis mit

vorbildlichster Haushaltsführung und Rücklagen, die eine derartige Investition

problemlos ermöglichen würden, wäre gehalten, die bisherige Planung für die

feuerwehrtechnische Zentrale zu überarbeiten und diese an die finanziellen

Möglichkeiten des Landkreises anzupassen. Dies gilt erst recht angesichts der

prekären Haushaltssituation des Landkreises Wittenberg, die in der

Vergangenheit selbst von führenden Verantwortlichen des Landkreises als "nicht

konsolidierbar" bezeichnet wurde.

 

 

 

Unter Berücksichtigung dieser Sachlage hat

erstaunlicherweise der Landkreis Wittenberg auch nicht darlegen können, welche

besonderen Anstrengungen er unternommen hat, um die Atemschutzgeräteträger in

Atemschutzübungsanlagen benachbarter Landkreise trainieren zu lassen, um damit

seiner gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen.  Die in der Öffentlichkeit

wahrnehmbare Behauptung, eine Fremdnutzung sei unpraktikabel, da nur die

"schlechten Übungszeiten" für die Wehren des Landkreises Wittenberg übrig

blieben, lässt sich nicht erklären, da nachweislich entsprechende Kapazitäten

organisierbar sind.

 

 

 

Auf der Grundlage seriöser Daten und Zahlen soll nun

überprüft werden, inwieweit eine vertraglich festgesetzte Nutzung von

Übungsstrecken anderer Landkreise angesichts des fehlenden Kreistagsbeschlusses

die vorerst praktikable Lösung sein kann. Hier stellen allerdings die in der

Öffentlichkeit genannten Zahlen keine belastbare Basis dar. Hier muss der

Landkreis nachbessern.

 

 

 

Das Landesverwaltungsamt sichert dem Landkreis Wittenberg

zu, die für die Ausstattung der Atemschutzübungsstrecke bewilligten

Fördermittel von 60.000 Euro trotz der lückenhaften Kalkulation bereitzuhalten.

Allerdings ist durch den Landkreis zu prüfen, ob dieser Übungsparcours

preiswerter errichtet werden kann, um eine Alternative für die Feuerwehrleute

zu einer Atemschutzübungsanlage (Kosten 1,5 Mio Euro) zu schaffen.

 

 

 

"Das Landesverwaltungsamt ist auch zu einer intensiven

Beratung des Landkreises bereit.", erklärt der Leiter der Kommunalaufsicht des

Landesverwaltungsamtes Volker Harms.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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