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Gespräche über Atemschutzübungsstrecke im
Landesverwaltungsamt
22.09.2005, Halle (Saale) – 97
- Landesverwaltungsamt
Landesverwaltungsamt ¿ Pressemitteilung Nr. 97/2005
Landesverwaltungsamt ¿ Pressemitteilung Nr. 97/2005
Halle (Saale), den 22. September 2005
Gespräche über Atemschutzübungsstrecke im
Landesverwaltungsamt
Nachbesserungen durch LK Wittenberg dringend erforderlich
Nach den wahrnehmbaren öffentlichen Protesten der
Feuerwehren des Landkreises Wittenberg zum Thema Feuerwehrtechnisches Zentrum
im Landkreis Wittenberg hat das Landesverwaltungsamt zu einem Fachgespräch
geladen, um die vom Landkreis vorgelegten Zahlen und Daten erläutert zu
erhalten. In der Auseinandersetzung um die Finanzierung einer
Atemschutzübungsstrecke gab und gibt es noch großen Klärungsbedarf.
Das Landesverwaltungsamt sieht die dringende Notwendigkeit,
die gesetzlich festgeschriebene Ausbildung der Atemschutzgeräteträger zu
gewährleisten. Atemschutzgeräteträger müssen mindestens einmal im Jahr die
Atemschutzübungsstrecke durchlaufen. Dies ist durch den Landkreis Wittenberg
sicher zu stellen.
Angesichts der Tatsache, dass sich der Landkreis Wittenberg
in einer äußerst angespannten Haushaltslage befindet und die Möglichkeit einer
weiteren Kreditaufnahme für den Bau einer Atemschutzanlage zum jetzigen
Zeitpunkt nicht zu erkennen ist, konnte das Ziel des Gespräches nur sein, dem
Landkreis Wittenberg alternative Möglichkeiten aufzuzeigen, wie er seiner
gesetzlichen Verpflichtung nachkommen kann.
Ausgangssituation
Nach den Feststellungen des Landesverwaltungsamtes gibt es
keine haushaltsmäßige Absicherung für den Neubau einer Atemschutzübungsanlage
im Wert von ca. 1,5 Mio. Euro. Der Neubau einer solchen Atemschutzübungsanlage
hätte in der Haushaltsplanung enthalten sein müssen. Allerdings hat der
Kreistag bei seinem diesjährigen Beitrittsbeschluss zur kommunalaufsichtlichen
Haushaltsverfügung andere politische Prioritäten gesetzt und den Bau dieser
Anlage aus der Haushaltsplanung gestrichen. Aus diesem Grund scheint es derzeit
kaum möglich, eine Finanzierung der Anlage zu legitimieren. Eine anderweitige
Initiative ist im Moment für das Landesverwaltungsamt nicht erkennbar.
Selbst wenn der Kreistag dieses Vorhaben weiter verfolgen
wollte, müssten eine Reihe von Maßnahmen ergriffen werden, um die
haushaltsmäßige Absicherung herstellen zu können. In dem heutigen Fachgespräch
konnten vom Landkreis noch keine Maßnahmen genannt werden, die eine Ausdehnung
des genehmigten Kreditrahmens für die Finanzierung dieser Anlage ermöglichen
würde.
Im Übrigen gab das Fachgespräch Anlass, auf die Planungen
des Landkreises Wittenberg zum nachhaltigen Ausbau der feuerwehrtechnischen
Zentrale einzugehen. Der Landkreis hat in den vergangenen Jahren erhebliche
Summen in Teilkomponenten investiert, die nach Ansicht des
Landesverwaltungsamtes nur schwer wirtschaftlich zu betreiben sind. Umso
wichtiger erscheint dem Landesverwaltungsamt für weitere Komponenten des
feuerwehrtechnischen Zentrums eine strenge und konsequente Prüfung der
Wirtschaftlichkeit dieser Investitionen. Selbst ein Landkreis mit
vorbildlichster Haushaltsführung und Rücklagen, die eine derartige Investition
problemlos ermöglichen würden, wäre gehalten, die bisherige Planung für die
feuerwehrtechnische Zentrale zu überarbeiten und diese an die finanziellen
Möglichkeiten des Landkreises anzupassen. Dies gilt erst recht angesichts der
prekären Haushaltssituation des Landkreises Wittenberg, die in der
Vergangenheit selbst von führenden Verantwortlichen des Landkreises als "nicht
konsolidierbar" bezeichnet wurde.
Unter Berücksichtigung dieser Sachlage hat
erstaunlicherweise der Landkreis Wittenberg auch nicht darlegen können, welche
besonderen Anstrengungen er unternommen hat, um die Atemschutzgeräteträger in
Atemschutzübungsanlagen benachbarter Landkreise trainieren zu lassen, um damit
seiner gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen. Die in der Öffentlichkeit
wahrnehmbare Behauptung, eine Fremdnutzung sei unpraktikabel, da nur die
"schlechten Übungszeiten" für die Wehren des Landkreises Wittenberg übrig
blieben, lässt sich nicht erklären, da nachweislich entsprechende Kapazitäten
organisierbar sind.
Auf der Grundlage seriöser Daten und Zahlen soll nun
überprüft werden, inwieweit eine vertraglich festgesetzte Nutzung von
Übungsstrecken anderer Landkreise angesichts des fehlenden Kreistagsbeschlusses
die vorerst praktikable Lösung sein kann. Hier stellen allerdings die in der
Öffentlichkeit genannten Zahlen keine belastbare Basis dar. Hier muss der
Landkreis nachbessern.
Das Landesverwaltungsamt sichert dem Landkreis Wittenberg
zu, die für die Ausstattung der Atemschutzübungsstrecke bewilligten
Fördermittel von 60.000 Euro trotz der lückenhaften Kalkulation bereitzuhalten.
Allerdings ist durch den Landkreis zu prüfen, ob dieser Übungsparcours
preiswerter errichtet werden kann, um eine Alternative für die Feuerwehrleute
zu einer Atemschutzübungsanlage (Kosten 1,5 Mio Euro) zu schaffen.
"Das Landesverwaltungsamt ist auch zu einer intensiven
Beratung des Landkreises bereit.", erklärt der Leiter der Kommunalaufsicht des
Landesverwaltungsamtes Volker Harms.
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