Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt
Erster Heimbericht Sachsen-Anhalts liegt vor
19.09.2005, Halle (Saale) – 95
- Landesverwaltungsamt
Landesverwaltungsamt ¿ Pressemitteilung Nr. 95/2005
Landesverwaltungsamt ¿
Pressemitteilung Nr. 95/2005
Halle (Saale), den 16. September 2005
Erster Heimbericht Sachsen-Anhalts liegt vor
890 Prüfungen hat die
Heimaufsicht beim Landesverwaltungsamt im vergangenen Jahr in den 584 Heimen
Sachsen-Anhalts durchgeführt. Dabei ist das Referat Heimaufsicht,
Rettungsdienst per Gesetz nicht nur für 314 Alten- und Pflegeheime, sondern
auch für die 49 Kurzzeitpflegeheime, 42 Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen, 3
Hospize sowie 169 Heime für Menschen mit Behinderungen und 7 Übergangswohnheime
mit insgesamt 32.134 Heimplätzen zuständig.
Insgesamt konnte die
Heimaufsicht eine positive Bilanz ziehen. Besonders die Betreuung und Förderung
in den Heimen für Menschen mit Behinderungen hat an Qualität gewonnen. Hier
sind 66 % der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausgebildete Fachkräfte, die
hier nicht nur für eine hohe Qualität der Betreuung und des Wohnens sorgen,
sondern auch für eine auf den Einzelnen abgestimmte sozialpädagogische und
heilpädagogische Förderung.
Von
den im vergangenen Jahr durchgeführten Prüfungen fanden 161 unangemeldet statt,
131 davon auf Grund von Beschwerden von Heimbewohnern oder deren Angehörigen,
etwa zur Pflege- und Betreuungsqualität oder wegen Entgelterhöhungen.
Festgestellte Mängel wurden mit den Trägern und Leitungen der Heime ausgewertet
und durch Nachkontrollen sicher gestellt, dass sie umgehend behoben werden.
Großer
Wert wird dabei immer auf eine gute Zusammenarbeit aller Beteiligten und
insbesondere die Einbeziehung der Bewohnerinnen und Bewohner der Heime gelegt.
Das ist ganz im Sinne des neuen Heimgesetzes (HeimG), das am 01.01.2002 in
Kraft trat.
Das neue Heimgesetz trägt den
grundlegend veränderten gesellschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen
Rechnung. Dazu gehören insbesondere die deutliche Erhöhung des
Durchschnittsalters beim Wechsel von der eigenen Wohnung in eine Einrichtung
der Altenhilfe und die starke Zunahme der Zahl pflegebedürftiger Bewohnerinnen
und Bewohner in Heimen sowie des Grades der Pflegebedürftigkeit.
Zur Umsetzung des
neuen Heimgesetzes wurden einige ergänzende Rechtsverordnungen, wie die
Heimmitwirkungsverordnung erlassen. Ziel dabei ist es, die Selbständigkeit und
Selbstbestimmung der Menschen im Heim zu gewährleisten und u.a. durch
Heimbeiräte die Mitwirkung der Bewohner im Heim zu verbessern. Wegen
zunehmenden Alters und Pflegebedürftigkeit der Bewohner konnte in einigen
Einrichtungen kein Heimbeirat gebildet werden. Mit der jetzt gegebenen
Möglichkeit, auch Dritte, z.B. Familienangehörige und sonstige
Vertrauenspersonen, wie Mitglieder örtlicher Seniorenvertretungen und
Behindertenorganisationen, in Heimbeiräte wählen zu können, wird die Bildung
des Heimbeirates erleichtert und seine Rechtsstellung gesichert und erweitert.
Die Arbeit der Heimbeiräte
hat sich bewährt. Die Prüfungen in den Heimen haben gezeigt, dass Träger,
Leitung, Personal und Bewohner in vielen Heimen die Möglichkeiten und Vorteile
gemeinsamen Handelns erkannt und nutzen gelernt haben.
Mit
der Neufassung des Gesetzes sind die Heimaufsichtsbehörden in Deutschland
gesetzlich verpflichtet, im Abstand von 2 Jahren einen Tätigkeitsbericht
vorzulegen, der von allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern nach
entsprechender Veröffentlichung zur Kenntnis genommen werden kann. Die
Heimaufsicht beim Landesverwaltungsamt hat die Ergebnisse ihrer Arbeit in einem
ersten Heimbericht zusammengefasst, der im Internetangebot des LVwA ab sofort
unter www.landesverwaltungsamt.sachsen-anhalt.de auch als Download zur
Verfügung steht.
Statistische Angaben (Auszüge)
I. Grunddaten der Heime
Anzahl der Heime gesamt
584
davon Altenheime (einschl. Altenwohnheime)
3
vollstationäre Pflegeheime (ohne Hospize)
311
Kurzzeitpflegeheime
49
Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen
42
Hospize
3
Heime für Menschen mit Behinderungen
169
Übergangswohnheime
7
Anzahl der im Berichtszeitraum geschlossenen Heime
37
Heimplätze gesamt
32.134
Eingestreute Plätze für
Kurzzeitpflege bzw. Verhinderungspflege sind nicht gesondert ausgewiesen.
davon in Altenheimen (einschl. Altenwohnheimen)
103
in vollstationären Pflegeheimen (ohne Hospize)
22.460
in Kurzzeitpflegeheimen
513
in Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen
461
in Hospizen
24
in Heimen für Menschen mit Behinderungen
8.344
in Übergangswohnheimen
229
Heimmitwirkung
Anzahl der Heime, für die die Wahl eines Heimbeirates
rechtlich vorgesehen ist
579
davon Anzahl der Heime, in denen ein Heimbeirat/-räte
gewählt wurde/wurden
459
Anzahl der Heime mit Ersatzgremien anstelle
des Heimbeirates
4
Anzahl der Heime mit Heimfürsprecher
99
Prüfungen nach § 15 HeimG
Anzahl gesamt
890
davon unangemeldete Prüfungen
161
anlassbezogene Prüfungen
131
Prüfungen zur Nachtzeit
18
gemeinsame Prüfungen mit MDK
23
Verzicht auf Prüfungen nach § 15 Abs. 4 Satz 2 HeimG
Anzahl gesamt
4
davon nach Prüfung des MDK
4
nach Prüfung unabhäng. akkreditierter
Sachverständiger
-
Anzahl der bei der Heimaufsicht eingegangenen Beschwerden
(gesamt)
98
davon Anzahl der von der AG 20 an die Heimaufsicht
übergebenen Beschwerden
-
Anzahl der Beschwerden (Mehrfachnennung
möglich) zu:
Pflege-/Betreuungsqualität
48
bauliche Mängel
-
Verstöße gegen HeimmitwirkungsV
-
Entgelterhöhungen
15
Sonstiges
35
Impressum:
Stabsstelle Kommunikation
0345-5141244
Impressum
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