Menu
menu

Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt

Erster Heimbericht Sachsen-Anhalts liegt vor

19.09.2005, Halle (Saale) – 95

  • Landesverwaltungsamt

 

 

 

 

 

Landesverwaltungsamt ¿ Pressemitteilung Nr. 95/2005

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landesverwaltungsamt ¿

Pressemitteilung Nr. 95/2005

 

 

 

Halle (Saale), den 16. September 2005

 

 

 

Erster Heimbericht Sachsen-Anhalts liegt vor

 

 

 

 

 

890 Prüfungen hat die

Heimaufsicht beim Landesverwaltungsamt im vergangenen Jahr in den 584 Heimen

Sachsen-Anhalts durchgeführt. Dabei ist das Referat Heimaufsicht,

Rettungsdienst per Gesetz nicht nur für 314 Alten- und Pflegeheime, sondern

auch für die 49 Kurzzeitpflegeheime, 42 Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen, 3

Hospize sowie 169 Heime für Menschen mit Behinderungen und 7 Übergangswohnheime

mit insgesamt 32.134 Heimplätzen zuständig.

 

 

 

Insgesamt konnte die

Heimaufsicht eine positive Bilanz ziehen. Besonders die Betreuung und Förderung

in den Heimen für Menschen mit Behinderungen hat an Qualität gewonnen. Hier

sind 66 % der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausgebildete Fachkräfte, die

hier nicht nur für eine hohe Qualität der Betreuung und des Wohnens sorgen,

sondern auch für eine auf den Einzelnen abgestimmte sozialpädagogische und

heilpädagogische Förderung.

 

 

 

Von

den im vergangenen Jahr durchgeführten Prüfungen fanden 161 unangemeldet statt,

131 davon auf Grund von Beschwerden von Heimbewohnern oder deren Angehörigen,

etwa zur Pflege- und Betreuungsqualität oder wegen Entgelterhöhungen.

Festgestellte Mängel wurden mit den Trägern und Leitungen der Heime ausgewertet

und durch Nachkontrollen sicher gestellt, dass sie umgehend behoben werden.

 

 

 

Großer

Wert wird dabei immer auf eine gute Zusammenarbeit aller Beteiligten und

insbesondere die Einbeziehung der Bewohnerinnen und Bewohner der Heime gelegt.

Das ist ganz im Sinne des neuen Heimgesetzes (HeimG), das am 01.01.2002 in

Kraft trat.

 

 

 

Das neue Heimgesetz trägt den

grundlegend veränderten gesellschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen

Rechnung. Dazu gehören insbesondere die deutliche Erhöhung des 

Durchschnittsalters beim Wechsel von der eigenen Wohnung in eine Einrichtung

der Altenhilfe und die starke Zunahme der Zahl pflegebedürftiger Bewohnerinnen

und Bewohner in Heimen sowie des Grades der Pflegebedürftigkeit.

 

 

 

Zur Umsetzung des

neuen Heimgesetzes wurden einige ergänzende Rechtsverordnungen, wie die

Heimmitwirkungsverordnung erlassen. Ziel dabei ist es, die Selbständigkeit und

Selbstbestimmung der Menschen im Heim zu gewährleisten und u.a. durch

Heimbeiräte die Mitwirkung der Bewohner im Heim zu verbessern. Wegen

zunehmenden Alters und Pflegebedürftigkeit der Bewohner konnte in einigen

Einrichtungen kein Heimbeirat gebildet werden. Mit der jetzt gegebenen

Möglichkeit, auch Dritte, z.B. Familienangehörige und sonstige

Vertrauenspersonen, wie Mitglieder örtlicher Seniorenvertretungen und

Behindertenorganisationen, in Heimbeiräte wählen zu können, wird die Bildung

des Heimbeirates erleichtert und seine Rechtsstellung gesichert und erweitert.

 

Die Arbeit der Heimbeiräte

hat sich bewährt. Die Prüfungen in den Heimen haben gezeigt, dass Träger,

Leitung, Personal und Bewohner in vielen Heimen die Möglichkeiten und Vorteile

gemeinsamen Handelns erkannt und nutzen gelernt haben.

 

 

 

Mit

der Neufassung des Gesetzes sind die Heimaufsichtsbehörden in Deutschland

gesetzlich verpflichtet, im Abstand von 2 Jahren einen Tätigkeitsbericht

vorzulegen, der von allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern nach

entsprechender Veröffentlichung zur Kenntnis genommen werden kann. Die

Heimaufsicht beim Landesverwaltungsamt hat die Ergebnisse ihrer Arbeit in einem

ersten Heimbericht zusammengefasst, der im Internetangebot des LVwA ab sofort

unter www.landesverwaltungsamt.sachsen-anhalt.de auch als Download zur

Verfügung steht.

 

 

 

Statistische Angaben (Auszüge)

 

I. Grunddaten der Heime

 

 

 

 

 

 

Anzahl der Heime gesamt

 

 

     584

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

davon Altenheime (einschl. Altenwohnheime)

 

 

         3

 

 

 

 

           vollstationäre Pflegeheime (ohne Hospize)

 

 

     311

 

 

 

 

           Kurzzeitpflegeheime

 

 

       49

 

 

 

 

           Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen

 

 

       42

 

 

 

 

           Hospize

 

 

         3

 

 

 

 

           Heime für Menschen mit Behinderungen

 

 

     169

 

 

 

 

           Übergangswohnheime

 

 

         7

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anzahl  der im Berichtszeitraum geschlossenen Heime

 

 

       37

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Heimplätze gesamt

 

 

32.134

 

 

 

 

Eingestreute Plätze für

Kurzzeitpflege bzw. Verhinderungspflege sind nicht gesondert ausgewiesen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

davon in Altenheimen (einschl. Altenwohnheimen)

 

 

     103

 

 

 

 

           in vollstationären Pflegeheimen (ohne Hospize)

 

 

22.460

 

 

 

 

           in Kurzzeitpflegeheimen

 

 

     513

 

 

 

 

           in Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen

 

 

     461

 

 

 

 

           in Hospizen

 

 

       24

 

 

 

 

           in Heimen für Menschen mit Behinderungen

 

 

  8.344

 

 

 

 

           in Übergangswohnheimen

 

 

     229

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Heimmitwirkung

 

 

 

 

 

 

Anzahl der Heime, für die die Wahl eines Heimbeirates

rechtlich vorgesehen ist

 

 

       579

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

davon  Anzahl der Heime, in denen ein Heimbeirat/-räte

gewählt wurde/wurden

 

 

       459

 

 

 

 

            Anzahl der Heime mit Ersatzgremien anstelle

des Heimbeirates

 

 

           4

 

 

 

 

            Anzahl der Heime mit Heimfürsprecher

 

 

         99

 

 

 

 

 

 

Prüfungen nach § 15 HeimG

 

 

 

 

 

 

Anzahl gesamt

 

 

      890

 

 

 

 

davon unangemeldete Prüfungen

 

 

      161

 

 

 

 

           anlassbezogene Prüfungen

 

 

      131

 

 

 

 

           Prüfungen zur Nachtzeit

 

 

        18

 

 

 

 

           gemeinsame Prüfungen mit MDK

 

 

        23

 

 

 

 

 

 

 

 

Verzicht auf Prüfungen nach § 15 Abs. 4 Satz 2 HeimG

 

 

 

 

 

 

Anzahl gesamt

 

 

         4

 

 

 

 

davon nach Prüfung des MDK

 

 

         4

 

 

 

 

           nach Prüfung unabhäng. akkreditierter

Sachverständiger

 

 

         -

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anzahl der bei der Heimaufsicht eingegangenen Beschwerden

(gesamt)

 

 

       98

 

 

 

 

davon Anzahl der von der AG 20 an die Heimaufsicht

übergebenen Beschwerden

 

 

         -

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anzahl der Beschwerden (Mehrfachnennung

möglich) zu:

 

 

 

 

 

 

 

            Pflege-/Betreuungsqualität

 

 

       48

 

 

 

 

            bauliche Mängel

 

 

         -

 

 

 

 

            Verstöße gegen HeimmitwirkungsV

 

 

         -

 

 

 

 

            Entgelterhöhungen

 

 

       15

 

 

 

 

            Sonstiges

 

 

       35

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Stabsstelle Kommunikation

 

0345-5141244

 

 

 

 

 

 

 

Impressum

 

LandesverwaltungsamtPressestelleErnst-Kamieth-Straße 206112 Halle (Saale)Tel: +49 345 514 1244Fax: +49 345 514 1477Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de