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Eröffnung der Antragsverfahren "Natura 2000 - Ausgleich" und "Erschwernisausgleich"
09.09.2005, Magdeburg – 150
- Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 150/05
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt
Pressemitteilung Nr.: 150/05
Magdeburg, den 9. September 2005
Eröffnung der Antragsverfahren "Natura 2000 - Ausgleich" und "Erschwernisausgleich"
Das Land Sachsen-Anhalt gewährt Landwirten einen Ausgleich von Kosten und Einkommensverlusten aufgrund von Bewirtschaftungserschwernissen für Flächen in Natura 2000-Gebieten (FFH- Gebieten und Vogelschutzgebieten). Diese Gebiete nehmen eine Schlüsselrolle bei der Erhaltung und Wiederherstellung der natürlichen Ressourcen ein.
Der bereits seit 1998 gewährte "Erschwernisausgleich" für Bewirtschaftungsbeschränkungen in den Naturschutzgebieten und Flächenhaften Naturdenkmalen auf der Grundlage des Naturschutzgesetztes des Landes Sachsen-Anhalt bleibt weiterhin möglich.
Den Antragstellern wird die Möglichkeit gegeben, Anträge für Flächen mit entsprechenden Bewirtschaftungsbeschränkungen nach den o. g. unterschiedlichen Rechtsgrundlagen auf einem einheitlichen Formular zu stellen. Dies setzt einen einheitlichen Bezugszeitraum voraus. Deshalb wurde bereits im Jahr 2004 das Verfahren im Rahmen der Erschwernisausgleichsverordnung auf ein einjähriges Verfahren umgestellt. Der Antrag kann bis zum 30.09.2005 beim zuständigen Amt für Landwirtschaft und Flurneuordnung eingereicht werden. Der Bezugszeitraum beträgt ein Jahr, beginnend mit dem 1.10.2005.
Antragsunterlagen, Merkblätter und weitere Informationen erhalten Landwirte ab dem 15.09.2005 bei den zuständigen ämtern für Landwirtschaft und Flurneuordnung.
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