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Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt

Alternative Streitkultur: 16 Richterinnen und Richter werden zu Mediatoren ausgebildet

07.09.2005, Magdeburg – 39

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 039/05

 

Magdeburg, den 7. September 2005

 

 

Alternative Streitkultur: 16 Richterinnen und Richter werden zu Mediatoren ausgebildet

Magdeburg/Benneckenstein (MJ). 16 Richterinnen und Richter Sachsen-Anhalts beginnen heute in einem Pilotprojekt des Justizministeriums mit einer Zusatzausbildung zu Mediatoren. Auf diesem Weg soll an den Gerichten verstärkt eine alternative Streitkultur erprobt werden. Mit dem Modellversuch ist beabsichtigt, eine Konfliktlösung durch Konsens, nicht durch Rechtsprechung, zu erzielen.

"Konflikte gehören zum Leben, aber nicht jeder gehört vor ein Gericht", sagte Justizminister Curt Becker im Aus- und Fortbildungszentrum der Justiz in Benneckenstein.

Mediation sei eine geeignete Methode, um die Kommunikation zwischen zwei Parteien mit dem Ziel zu fördern, eine von den Parteien selbstverantwortete Lösung herbei zu führen. Die dafür ausgebildeten Richterinnen und Richter nehmen die Rolle eines Moderators ein. Die Entscheidung der Streitparteien für eine Mediation ist natürlich freiwillig. Die Nichtöffentlichkeit des Verfahrens fördert zudem dessen Vertraulichkeit.

Mediation wird bei Scheidungsverfahren, Arbeitskonflikten, sowie bei Zivil- und Verwaltungsprozessen angewandt.

Das Pilotprojekt des Justizministeriums wird ab Januar 2006 an sieben Projektgerichten in Magdeburg, Naumburg, Dessau und Halle durchgeführt. "Eine außergerichtliche Verständigung hat viele Vorteile, denn letztlich gibt es keine Gewinner oder Verlierer. Es geht um die Lösung eines Konflikts. Dabei ist es auch möglich, ehemals gute persönliche oder geschäftliche Beziehungen zu Vermietern, Nachbarn oder Geschäftspartnern wieder herzustellen oder zu erhalten," so der Minister. Es geht um eine Form des sozialen Friedens.

Dabei ersetzt Mediation nicht die Rechtsprechung. Sie ist stets eine zusätzliche Option.

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