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Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt

Hinweis auf Sportwetten im Land
Sachsen-Anhalt

07.09.2005, Magdeburg – 12

  • Landeskriminalamt

 

 

 

 

 

Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 012/05

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt -

Pressemitteilung Nr.: 012/05

 

 

 

Magdeburg, den 15. April 2005

 

 

 

Hinweis auf Sportwetten im Land

Sachsen-Anhalt

 

 

 

Das

Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt weist aus gegebenem Anlass alle öffentlichen

Veranstalter -  insbesondere solche von Sportveranstaltungen ¿ darauf hin, sich

ihrer Verantwortung bewusst zu werden und illegale Sportwetten nicht zu

unterstützen.

 

 

 

Im Land

Sachsen-Anhalt hat nur die Lotto-Toto-GmbH Sachsen-Anhalt eine entsprechende

behördliche Genehmigung.

 

 

 

Das heißt

für ausnahmslos alle anderen Wettanbieter, dass sie sich zumindest dem

Verdacht aussetzen, illegal tätig zu werden.

 

 

 

Geprüft

werden in diesem Zusammenhang durch die beim LKA eingerichtete Ermittlungsgruppe

¿Joker¿ alle strafrechtlich relevanten Handlungen im Sinne der §§ 284 ff StGB

bzw.

 

§ 18 GlüG

LSA (Veranstalten, Bereitstellen von Einrichtungen, Werben , Entgegennahme,

Vermitteln , Beihilfe ).

 

 

 

Damit

setzen sich z.B. auch Medienanstalten bei Ausstrahlungen (beispielsweise

angebrachte Bandenwerbung) der Gefahr aus, in den Fokus kriminalpolizeilicher

Ermittlungen zu geraten.

 

 

 

Entscheidend

für ein strafrechtlich relevantes Handeln im Sinne der vorgenannten Rechtsnormen

ist das Fehlen einer behördlichen Erlaubnis.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt

Pressestelle

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Tel: (0391) 250-2020

Fax: (0391) 250-2003

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