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Hinweis auf Sportwetten im Land
Sachsen-Anhalt
07.09.2005, Magdeburg – 12
- Landeskriminalamt
Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 012/05
Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt -
Pressemitteilung Nr.: 012/05
Magdeburg, den 15. April 2005
Hinweis auf Sportwetten im Land
Sachsen-Anhalt
Das
Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt weist aus gegebenem Anlass alle öffentlichen
Veranstalter - insbesondere solche von Sportveranstaltungen ¿ darauf hin, sich
ihrer Verantwortung bewusst zu werden und illegale Sportwetten nicht zu
unterstützen.
Im Land
Sachsen-Anhalt hat nur die Lotto-Toto-GmbH Sachsen-Anhalt eine entsprechende
behördliche Genehmigung.
Das heißt
für ausnahmslos alle anderen Wettanbieter, dass sie sich zumindest dem
Verdacht aussetzen, illegal tätig zu werden.
Geprüft
werden in diesem Zusammenhang durch die beim LKA eingerichtete Ermittlungsgruppe
¿Joker¿ alle strafrechtlich relevanten Handlungen im Sinne der §§ 284 ff StGB
bzw.
§ 18 GlüG
LSA (Veranstalten, Bereitstellen von Einrichtungen, Werben , Entgegennahme,
Vermitteln , Beihilfe ).
Damit
setzen sich z.B. auch Medienanstalten bei Ausstrahlungen (beispielsweise
angebrachte Bandenwerbung) der Gefahr aus, in den Fokus kriminalpolizeilicher
Ermittlungen zu geraten.
Entscheidend
für ein strafrechtlich relevantes Handeln im Sinne der vorgenannten Rechtsnormen
ist das Fehlen einer behördlichen Erlaubnis.
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