Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt
Justizminister Becker: 18 Millionen Euro in
IT-Ausstattung der Justiz investiert ? Bürgerservice deutlich aus-gebaut
06.09.2005, Magdeburg – 389
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 389/05
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 389/05
Magdeburg, den 6. September 2005
Justizminister Becker: 18 Millionen Euro in
IT-Ausstattung der Justiz investiert ¿ Bürgerservice deutlich aus-gebaut
Justizminister
Curt Becker hat heute in Magdeburg über die Modernisierung der IT-Ausstattung
im Bereich der Justiz informiert. Seit Mai 2002
sind hier rund 18 Millionen Euro investiert worden. Mittlerweile seien neben
dem Justizministerium alle Gerichte, Staatsanwaltschaften sowie weitere nachgeordnete
Behörden mit moderner Computertechnik sowie Internetzugang ausgestattet, sagte
der Justizminister. Außerdem wurde seit Beginn der Legislaturperiode auch der
Ausbau elektronischer Serviceleistungen vorangetrieben. Als Beispiele nannte
der Ressortchef die seit 1. September 2005 im Internet abrufbaren
Insolvenzbekanntmachungen, den Ausbau des Elektronischen Mahnverfahrens (EMSA),
das elektronische Handelsregister und das elektronische Grundbuch sowie die für
den Bürger kostenlose Bereitstellung des kompletten Landesrechts im Internet.
Unter der Internet-Adresse www.insolvenzbekanntmachungen.de
können sich Bürger, Unternehmen sowie Verbände seit Monatsbeginn über den Stand
von Insolvenzverfahren informieren. Sowohl die Eröffnung, Aufhebung oder
Einstellung des Insolvenzverfahrens als auch wichtige Termine - wie
beispielsweise das Treffen der Gläubigerversammlung - werden auf dieser Seite
veröffentlicht. ¿Mit diesem Service kommen wir unseren Ziel einer
bürgerfreundlichen Verwaltung deutlich näher, denn Gläubiger können von zu
Hause aus den Stand des Verfahrens verfolgen¿, betonte Minister Becker. Ab 01.
Oktober 2005 werde dieser Service landesweit - also in den Amtsgerichten
Dessau, Magdeburg, Stendal und Halle-Saalkreis - angeboten. Seit 01. September
2005 sind bereits die Insolvenzbekanntmachungen des Amtsgerichts
Halle-Saalkreis via Internet abrufbar.
Der Minister verwies darauf, dass die
bisherige Veröffentlichung im Staatsanzeiger mit der Einführung der
Online-Publikation teilweise ersetzt wird. Im Staatsanzeiger würden weiterhin
die Summe der Forderungen sowie das dafür vorhandene Vermögen veröffentlicht.
Diese Informationen werden nicht im Internet publiziert.
Als weitere Säule für eine moderne Justiz
nannte der Minister das elektronische Mahnverfahren, das 2002 eingeführt
wurde. Außer den auf Diskette einzureichenden Anträgen werden mit Einführung
der zweiten Stufe auch schriftliche Anträge eingescannt und binnen 24 Stunden maschinell
bearbeitet. Das Amtsgericht Aschersleben wird ab 1. Oktober 2005 für alle
Mahnverfahren des Landes zuständig sein. ¿In einer weitere Stufe sollen Anträge
auch per E-Mail an das Mahngericht gesendet werden können¿, so Minister Becker.
Seit Anfang Juli ist auch die Einsicht in das
elektronische Handelsregister online mit Internet-Technik möglich. Zur
Zeit steht hier etwa die Hälfte des gesamten Registerbestandes in
Sachsen-Anhalt für die Einsichtnahme zur Verfügung. Voraussichtlich wird die
Umstellung bis zum Ende des nächsten Jahres abgeschlossen sein.
Weiterentwickelt wird auch das bereits
längere Zeit eingesetzte elektronische Grundbuch, in dem mehr als 1,1
Millionen Grundbücher elektronisch gespeichert sind. 180 ständige Nutzer
arbeiten mit diesen Daten unabhängig von Entfernungen und Öffnungszeiten per
Datenleitung. Mit der bevorstehenden Umstellung von ISDN auf
Internet-Technologie wird der Zugriff auf das elektronische Grundbuch weiter
vereinfacht. In 24 Amtsgerichten ist durch eine erweiterte Programmausstattung
eine elektronische Zusammenarbeit mit anderen Behörden bereits möglich.
¿Beispielsweise führt der schnelle Datenaustausch zwischen Grundbuch und Liegenschaftskataster
zu einer deutlichen Beschleunigung der Vorgänge¿, so der Minister.
Minister Becker verwies darauf, dass seit 1.
September die 280 Gesetze und 388 Verordnungen des Landes im Internet stets
aktualisiert verfügbar sind. ¿Dieser elektronische Service ist ein weiterer
Baustein, um Bürgerinnen und Bürger stärker an das Rechtssystem zu binden und
Berührungsängste zu Gesetzen und Verordnungen abzubauen¿, sagte er. (www.recht.sachsen-anhalt.de)
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