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Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt

Innenminister Jeziorsky: Landesregierung
modernisiert das Disziplinarrecht

02.09.2005, Magdeburg – 116

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 116/05

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern -

Pressemitteilung Nr.: 116/05

 

 

 

Magdeburg, den 2. September 2005

 

 

 

 

 

Innenminister Jeziorsky: Landesregierung

modernisiert das Disziplinarrecht

 

 

Auf Vorschlag von Innenminister Klaus

Jeziorsky hat das Kabinett in seiner letzten Sitzung, den Entwurf eines

Gesetzes zur Neuordnung des Landesdisziplinarrechts beschlossen. Mit diesem

Entwurf wird, so der Minister, das derzeit geltende Disziplinarrecht in eine

moderne und damit zeitgemäße Form gebracht.

 

Die Neuregelungen

finden sowohl auf die Beamtinnen und Beamten des Landes Sachsen-Anhalt als auch

auf die Beamtinnen und Beamten der Kommunen und der der Aufsicht des Landes

unterstehenden anderen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen

Rechts Anwendung. Für im öffentlichen Dienst beschäftigte Arbeitnehmer gelten

die geplanten Neuerungen nicht. Im Bereich des Landes Sachsen-Anhalt haben die

beabsichtigten Regelungen besonders Auswirkungen auf die Bereiche der Polizei

und der Justiz, da hier eine große Zahl von Beamtinnen und Beamten beschäftigt

ist. Aber auch für den Bereich der allgemeinen Verwaltung und für Lehrer,

sofern diese verbeamtet sind, hat der Gesetzentwurf Bedeutung.

 

Das

Disziplinarrecht kommt zur Anwendung, wenn eine Beamtin oder ein Beamter, die

diesem Berufsstand obliegenden Pflichten verletzt. Als Beispiele könne insoweit

ein Verstoß gegen das Verbot der Annahme von Belohnungen und Geschenken oder

die Nichtbeachtung dienstlicher Weisungen genannt werden.

 

Innenminister

Jeziorsky: ¿Je nach der Schwere der Pflichtverletzung kommen als Maßnahmen zur

Disziplinierung der Beamtinnen und Beamten ein Verweis, eine Geldbuße, eine

Kürzung der Dienstbezüge, eine Zurückstufung oder sogar die Entfernung aus dem

Beamtenverhältnis in Betracht.¿ Auch gegen Beamtinnen und Beamte, die sich

bereits im Ruhestand befinden, können Disziplinarmaßnahmen verhängt werden. Es

könne das Ruhegehalt gekürzt oder dieses sogar aberkannt werden.

 

Primäres Ziel des

Gesetzesentwurfs seien Vereinfachungen des Verfahrensrechts. Die gesetzlichen

Regelungen sollen in der Praxis leichter anzuwenden sein. Jeziorsky: ¿Zukünftig

sollen Disziplinarverfahren schneller als nach der alten Rechtslage zum

Abschluss gebracht werden können.¿

 

Dies spare nicht

nur Kosten, sondern führe auch dazu, dass auf ein Fehlverhalten der Be­amtinnen

und Beamten zeitnah reagiert werden könne, was die disziplinierende Wirkung

einer verhängten Maßnahme erhöhe.

 

Der Gesetzentwurf

wurde bereits dem Landtag zugeleitet.

 

Info:

 

Im Zeitraum von

1999 bis August 2004, wurden in der Landesverwaltung Sachsen-Anhalt insgesamt

956 Disziplinarverfahren eingeleitet. Verfahren, die zwar eingeleitet, aber im

oben genannten Zeitraum noch nicht abgeschlossen werden konnten, sind dabei

nicht erfasst.

 

Als

Disziplinarmaßnahmen wurden verhängt:

 

 

 

 

Disziplinarmaßnahme

 

 

Anzahl

 

 

 

 

Verweis

 

 

189

 

 

 

 

Geldbuße

 

 

154

 

 

 

 

Kürzung der

Dienstbezüge

 

 

75

 

 

 

 

Zurückstufung

 

 

6

 

 

 

 

Entfernung aus

dem Beamtenverhältnis

 

 

18

 

 

 

 

Aberkennung des

Ruhegehalts

 

 

1

 

 

 

 

Insgesamt wurden

in diesem Zeitraum 443 Disziplinarmaßnahmen verfügt und 513 von den

eingeleiteten Verfahren wurden eingestellt.

 

Im selben Zeitraum

wurden in den sachsen-anhaltischen Kommunen 140 Verfahren eingeleitet. Dort

endeten 27 Verfahren mit einem Verweis, 17 Verfahren mit einer Geldbuße, 6

Verfahren mit einer Gehaltskürzung und einen Verfahren mit einer Kürzung des

Ruhegehalts.

 

 

 

Impressum:

 

Verantwortlich:

Dr. Matthias Schuppe

Pressestelle

Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni

39112  Magdeburg

Tel: (0391) 567-5516/5517

Fax: (0391) 567-5519

Mail:

pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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