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Innenminister Jeziorsky: Landesregierung
modernisiert das Disziplinarrecht
02.09.2005, Magdeburg – 116
- Ministerium für Inneres und Sport
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 116/05
Ministerium des Innern -
Pressemitteilung Nr.: 116/05
Magdeburg, den 2. September 2005
Innenminister Jeziorsky: Landesregierung
modernisiert das Disziplinarrecht
Auf Vorschlag von Innenminister Klaus
Jeziorsky hat das Kabinett in seiner letzten Sitzung, den Entwurf eines
Gesetzes zur Neuordnung des Landesdisziplinarrechts beschlossen. Mit diesem
Entwurf wird, so der Minister, das derzeit geltende Disziplinarrecht in eine
moderne und damit zeitgemäße Form gebracht.
Die Neuregelungen
finden sowohl auf die Beamtinnen und Beamten des Landes Sachsen-Anhalt als auch
auf die Beamtinnen und Beamten der Kommunen und der der Aufsicht des Landes
unterstehenden anderen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen
Rechts Anwendung. Für im öffentlichen Dienst beschäftigte Arbeitnehmer gelten
die geplanten Neuerungen nicht. Im Bereich des Landes Sachsen-Anhalt haben die
beabsichtigten Regelungen besonders Auswirkungen auf die Bereiche der Polizei
und der Justiz, da hier eine große Zahl von Beamtinnen und Beamten beschäftigt
ist. Aber auch für den Bereich der allgemeinen Verwaltung und für Lehrer,
sofern diese verbeamtet sind, hat der Gesetzentwurf Bedeutung.
Das
Disziplinarrecht kommt zur Anwendung, wenn eine Beamtin oder ein Beamter, die
diesem Berufsstand obliegenden Pflichten verletzt. Als Beispiele könne insoweit
ein Verstoß gegen das Verbot der Annahme von Belohnungen und Geschenken oder
die Nichtbeachtung dienstlicher Weisungen genannt werden.
Innenminister
Jeziorsky: ¿Je nach der Schwere der Pflichtverletzung kommen als Maßnahmen zur
Disziplinierung der Beamtinnen und Beamten ein Verweis, eine Geldbuße, eine
Kürzung der Dienstbezüge, eine Zurückstufung oder sogar die Entfernung aus dem
Beamtenverhältnis in Betracht.¿ Auch gegen Beamtinnen und Beamte, die sich
bereits im Ruhestand befinden, können Disziplinarmaßnahmen verhängt werden. Es
könne das Ruhegehalt gekürzt oder dieses sogar aberkannt werden.
Primäres Ziel des
Gesetzesentwurfs seien Vereinfachungen des Verfahrensrechts. Die gesetzlichen
Regelungen sollen in der Praxis leichter anzuwenden sein. Jeziorsky: ¿Zukünftig
sollen Disziplinarverfahren schneller als nach der alten Rechtslage zum
Abschluss gebracht werden können.¿
Dies spare nicht
nur Kosten, sondern führe auch dazu, dass auf ein Fehlverhalten der Beamtinnen
und Beamten zeitnah reagiert werden könne, was die disziplinierende Wirkung
einer verhängten Maßnahme erhöhe.
Der Gesetzentwurf
wurde bereits dem Landtag zugeleitet.
Info:
Im Zeitraum von
1999 bis August 2004, wurden in der Landesverwaltung Sachsen-Anhalt insgesamt
956 Disziplinarverfahren eingeleitet. Verfahren, die zwar eingeleitet, aber im
oben genannten Zeitraum noch nicht abgeschlossen werden konnten, sind dabei
nicht erfasst.
Als
Disziplinarmaßnahmen wurden verhängt:
Disziplinarmaßnahme
Anzahl
Verweis
189
Geldbuße
154
Kürzung der
Dienstbezüge
75
Zurückstufung
6
Entfernung aus
dem Beamtenverhältnis
18
Aberkennung des
Ruhegehalts
1
Insgesamt wurden
in diesem Zeitraum 443 Disziplinarmaßnahmen verfügt und 513 von den
eingeleiteten Verfahren wurden eingestellt.
Im selben Zeitraum
wurden in den sachsen-anhaltischen Kommunen 140 Verfahren eingeleitet. Dort
endeten 27 Verfahren mit einem Verweis, 17 Verfahren mit einer Geldbuße, 6
Verfahren mit einer Gehaltskürzung und einen Verfahren mit einer Kürzung des
Ruhegehalts.
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