Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt
Beschluss der Landesregierung sichert Zukunft
der Künstlerhäuser Schloss Wiepersdorf, Ahrenshoop und Sonneck
30.08.2005, Magdeburg – 372
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 372/05
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 372/05
Magdeburg, den 30. August 2005
Beschluss der Landesregierung sichert Zukunft
der Künstlerhäuser Schloss Wiepersdorf, Ahrenshoop und Sonneck
Die Landesregierung hat sich in ihrer heutigen Sitzung mit dem Fondsvermögen,
den Liegenschaften sowie dem verbleibenden Kulturgut der in Liquidation
befindlichen Stiftung Kulturfonds beschäftigt. Um das laufende
Liquidationsverfahren voranzutreiben, war zu klären, wie mit den Künstlerhäusern
Schloss Wiepersdorf (Brandenburg), Ahrenshoop (Mecklenburg-Vorpommern) und Haus
Sonneck (Sachsen-Anhalt) sowie der Max-Klinger-Gedächtnisstätte
(Sachsen-Anhalt) weiter zu verfahren sei. Entsprechend dem Vorschlag von Kultusminister
Prof. Dr. Olbertz hat das Kabinett dem Beschluss des Stiftungsrates der
Stiftung Kulturfonds i.L. zugestimmt.
Danach sollen im gegenseitigen Einvernehmen die Liegenschaften der
Künstlerhäuser an die jeweiligen Sitzländer für den symbolischen Betrag von je
einem Euro verkauft werden. Voraussetzung hierfür ist die Festschreibung der
Nutzung für kulturelle und gemeinnützige Zwecke bis zum Jahre 2019. In
Sachsen-Anhalt werden die angekauften Liegenschaften an die Kunststiftung des
Landes weitergeleitet. Ebenso wird nach Abschluss der Liquidation der Anteil
Sachsen-Anhalts am Fondsvermögen an die Kunststiftung des Landes übertragen.
Wegen der hohen Betriebskosten hätte das Land Brandenburg das
Künstlerhaus Schloss Wiepersdorf aus eigener Kraft nicht weiterführen können.
Nach umfänglichen Verhandlungen hat sich die Deutsche Stiftung Denkmalschutz
bereit erklärt, Schloss Wiepersdorf zu übernehmen und für kulturelle Zwecke
weiterzuführen. Deshalb wird der Deutschen Stiftung Denkmalschutz die Liegenschaft
für den symbolischen Preis von einem Euro übereignet.
Kultusminister Olbertz begrüßte den gefundenen Kompromiss. ¿Die Zukunft
der Künstlerhäuser ist mit dieser Lösung gesichert. Gleichzeitig wird das Land
Sachsen-Anhalt von entsprechenden Verpflichtungen entbunden und mit weiterem
Vermögen ausgestattet.¿
Im Rahmen der Auflösung der Stiftung Kulturfonds war außerdem die Frage
zu klären, was mit dem Restbestand an Kunstgütern geschehen soll. Dabei handelt
es sich um insgesamt 1812 Kunstwerke, darunter 175 Gemälde, die sich als
Dauerleihgaben im Besitz des Kunstarchivs Beeskow befinden. Dieses wird
gemeinschaftlich von den Ländern Brandenburg, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern
getragen.
Eine Prüfung durch Sachverständige des Landes Sachsen-Anhalt hat
ergeben, dass keines der Gemälde und sonstigen Kunstgegenstände von
herausgehobenem Interesse für das Land ist. Die Museumssammlungen des Landes
verfügten selbst über wesentlich bedeutendere Bestände. Daher folgt die
Landesregierung auch hier dem Beschluss des Stiftungsrates, die Kunstsammlung
für einen Euro an das Kunstarchiv Beeskow zu veräußern.
Dazu Minister
Olbertz: ¿Im Kunstarchiv Beeskow ist eine sachgerechte Aufbewahrung und
Betreuung der 1812 Kunstwerke gegeben. Die Geschlossenheit der Sammlung sichert
eine in dieser Form in Deutschland einmalige Konzentration auf die Kunst der
DDR.¿
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