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Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt

Beschluss der Landesregierung sichert Zukunft
der Künstlerhäuser Schloss Wiepersdorf, Ahrenshoop und Sonneck

30.08.2005, Magdeburg – 372

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 372/05

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 372/05

 

 

 

Magdeburg, den 30. August 2005

 

 

 

Beschluss der Landesregierung sichert Zukunft

der Künstlerhäuser Schloss Wiepersdorf, Ahrenshoop und Sonneck

 

Die Landesregierung hat sich in ihrer heutigen Sitzung mit dem Fondsvermögen,

den Liegenschaften sowie dem verbleibenden Kulturgut der in Liquidation

befindlichen Stiftung Kulturfonds beschäftigt. Um das laufende

Liquidationsverfahren voranzutreiben, war zu klären, wie mit den Künstlerhäusern

Schloss Wiepersdorf (Brandenburg), Ahrenshoop (Mecklenburg-Vorpommern) und Haus

Sonneck (Sachsen-Anhalt) sowie der Max-Klinger-Gedächt­nisstätte

(Sachsen-Anhalt) weiter zu verfahren sei. Entsprechend dem Vorschlag von Kultusminister

Prof. Dr. Olbertz hat das Kabinett dem Beschluss des Stiftungsrates der

Stiftung Kulturfonds i.L. zugestimmt.

 

Danach sollen im gegenseitigen Einvernehmen die Liegenschaften der

Künstlerhäuser an die jeweiligen Sitzländer für den symbolischen Betrag von je

einem Euro verkauft werden. Voraussetzung hierfür ist die Festschreibung der

Nutzung für kulturelle und gemeinnützige Zwecke bis zum Jahre 2019. In

Sachsen-Anhalt werden die angekauften Liegenschaften an die Kunststiftung des

Landes weitergeleitet. Ebenso wird nach Abschluss der Liquidation der Anteil

Sachsen-Anhalts am Fondsvermögen an die Kunststiftung des Landes übertragen.

 

Wegen der hohen Betriebskosten hätte das Land Brandenburg das

Künstlerhaus Schloss Wiepersdorf aus eigener Kraft nicht weiterführen können.

Nach umfänglichen Verhandlungen hat sich die Deutsche Stiftung Denkmalschutz

bereit erklärt, Schloss Wiepersdorf zu übernehmen und für kulturelle Zwecke

weiterzuführen. Deshalb wird der Deutschen Stiftung Denkmalschutz die Liegenschaft

für den symbolischen Preis von einem Euro übereignet.

 

Kultusminister Olbertz begrüßte den gefundenen Kompromiss. ¿Die Zukunft

der Künstlerhäuser ist mit dieser Lösung gesichert. Gleichzeitig wird das Land

Sachsen-Anhalt von entsprechenden Verpflichtungen entbunden und mit weiterem

Vermögen ausgestattet.¿

 

Im Rahmen der Auflösung der Stiftung Kulturfonds war außerdem die Frage

zu klären, was mit dem Restbestand an Kunstgütern geschehen soll. Dabei handelt

es sich um insgesamt 1812 Kunstwerke, darunter 175 Gemälde, die sich als

Dauerleihgaben im Besitz des Kunstarchivs Beeskow befinden. Dieses wird

gemeinschaftlich von den Ländern Brandenburg, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern

getragen.

 

Eine Prüfung durch Sachverständige des Landes Sachsen-Anhalt hat

ergeben, dass keines der Gemälde und sonstigen Kunstgegenstände von

herausgehobenem Interesse für das Land ist. Die Museumssammlungen des Landes

verfügten selbst über wesentlich bedeutendere Bestände. Daher folgt die

Landesregierung auch hier dem Beschluss des Stiftungsrates, die Kunstsammlung

für einen Euro an das Kunstarchiv Beeskow zu veräußern.

 

Dazu Minister

Olbertz: ¿Im Kunstarchiv Beeskow ist eine sachgerechte Aufbewahrung und

Betreuung der 1812 Kunstwerke gegeben. Die Geschlossenheit der Sammlung sichert

eine in dieser Form in Deutschland einmalige Konzentration auf die Kunst der

DDR.¿

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des

Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Domplatz 4

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de