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Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt

Paqué: Herr Seibicke setzt falsche Vorwürfe
in die Welt / SPD und PDS betreiben Wahlkampfpolemik

26.08.2005, Magdeburg – 50

  • Ministerium der Finanzen

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 050/05

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium der Finanzen -

Pressemitteilung Nr.: 050/05

 

 

 

Magdeburg, den 26. August 2005

 

 

 

 

 

Paqué: Herr Seibicke setzt falsche Vorwürfe

in die Welt / SPD und PDS betreiben Wahlkampfpolemik

 

 

 

Finanzminister Paqué hat jüngste

Vorwürfe der SPD- und PDS-Fraktion und des Landesrechnungshofes, das

Finanzministerium habe gegen Haushaltsrecht verstoßen und die Rechte des

Parlaments missachtet, entschieden zurückgewiesen. Paqué: ¿Herr Seibicke setzt

falsche Behauptungen in die Welt. Das ist nicht akzeptabel.¿

 

Der Landesrechnungshofpräsident

hatte behauptet, bei Genehmigung der überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung

im Zusammenhang mit der Anmietung von Räumlichkeiten des Landesamtes für

Vermessung und Geoinformation im City-Carré in Magdeburg hätten die nötigen

haushaltsrechtlichen Voraussetzungen nicht vorgelegen. Insbesondere könne von

Unvorhersehbarkeit nicht die Rede sein.

 

Paqué führt dazu aus, dass die

Landesregierung erst im März dieses Jahres die Neustrukturierung der

Landesvermessungsverwaltung beschlossen habe. Das Ministerium des Innern habe

daraufhin die notwendigen Umsetzungsarbeiten vorgenommen und im Ergebnis am 27.

Juni 2005 den Antrag auf Genehmigung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung

für die Anmietung von Räumlichkeiten gestellt.

 

Überplanmäßige Ausgaben dürfen

nach § 3 Landeshaushaltsordnung (LHO) nur genehmigt werden, wenn sie (i) unvorhergesehen und (ii) unabweisbar

sind. Beide Voraussetzungen lagen vor.

 

(i) Eine Ausgabe ist unvorhergesehen , wenn der Bedarf so spät

erkennbar geworden ist, dass diese Mittel nicht mehr in den aktuellen Haushalt

eingestellt werden konnten. Dies war der Fall, da erst im März 2005 über die

Umstrukturierung im Kabinett entschieden wurde und bei Aufstellung des

Haushalts 2005/2006 im Jahre 2004 keine Etatreife vorlag, einfach weil es nicht

mehr gab als die politische Absicht der Umstrukturierung, aber noch keine

konkreten im Haushalt verwendbaren Pläne.

 

Paqué: ¿Der Landesrechnungshof

behauptet die Etatreife, ohne auch nur irgendein nachvollziehbares Argument

dafür zu liefern.¿ In seinem Schreiben an ihn vom 6. Juli 2005 habe der

Rechnungshofpräsident lediglich allgemein darauf verwiesen, dass bereits ein

Kabinettsbeschluss vom 25. Juni 2003 vorsehe, den Behördensitz nach Magdeburg

zu verlagern und danach immer die Absicht Bestand, dies auch zu tun.

 

Paqué: ¿Daraus die Etatreife zu

schließen ist absurd.¿ Die allseitige Kenntnis einer Absicht sei noch lange

nicht hinreichend für die Etatreife. Erst durch den Kabinettsbeschluss vom März

2005 und die anschließenden Verhandlungen des Ministeriums des Innern über den

Mietvertrag sei die Etatreife Mitte des Jahres 2005 entstanden.

 

(ii) Eine Ausgabe ist nur dann unabweisbar, wenn durch sie Nachteile für

das Land abgewendet werden. Dies trifft ebenfalls zu, da der Mietvertrag die

Grundlage für geringere Ausgaben in der Zukunft schafft. Dies hat die Prüfung

des Ministeriums des Innern ergeben. Ohne die überplanmäßige

Verpflichtungsermächtigung wäre ein Abschluss des Mietvertrages erst ab 2007

möglich gewesen. Einsparpotentiale wären ungenutzt geblieben. 

 

Paqué: ¿Herr Seibicke fordert

Reformen zum Sparen, aber er will deren Umsetzung blockieren.¿

 

Das Ministerium der Finanzen

erteilte deshalb zu Recht am 01. Juli 2005 gemäß §§ 37, 38 LHO die Einwilligung

zu einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung gegenüber dem Ministerium

des Innern.

 

Paqué weist in diesem

Zusammenhang darauf hin, dass es einer vorherigen Zustimmung des Landtages in

derartigen Fällen nicht bedarf. Gemäß Artikel 95 der Landesverfassung ist es

das alleinige Recht des Finanzministers, über die Genehmigung von über- und

außerplanmäßigen Ausgaben bzw. Verpflichtungsermächtigungen zu entscheiden.

Diese Entscheidungen sind dem Landtag erst im Nachgang zur Billigung

vorzulegen. Dies war für die nächste reguläre Sitzung des Finanzausschusses im

September 2005 geplant. Dem Finanzministerium nachzusagen, wie es PDS und SPD

tun, es habe den Finanzausschuss nicht informieren wollen, sei nichts als eine

bösartige Unterstellung. In einer Vorbesprechung zur Sitzung des

Finanzausschusses am gestrigen Tag habe der Haushaltsabteilungsleiter Ahlborn

Abgeordnete der CDU und FDP, darunter die Finanzobleute beider Fraktionen, auf

Anfrage darüber informiert. Staatskanzlei und Innenministerium seien schon länger

darüber informiert gewesen. Paqué: ¿Auch Rechte des Landtages wurden in keiner

Weise verletzt. SPD und PDS betreiben Wahlkampfpolemik.¿

 

 

 

 

 

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