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Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt

Präsident Leimbach beruft neue Mitglieder der
Besuchskommissionen im Landespsychiatrieausschuss

26.08.2005, Halle (Saale) – 84

  • Landesverwaltungsamt

 

 

 

 

 

Landesverwaltungsamt ¿ Pressemitteilung Nr. 84/2005

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landesverwaltungsamt ¿ Pressemitteilung Nr. 84/2005

 

 

 

Halle (Saale), den 26. August 2005

 

 

 

Präsident Leimbach beruft neue Mitglieder der

Besuchskommissionen im Landespsychiatrieausschuss

 

 

 

 

 

Im Rahmen einer Festveranstaltung im Landtag hat der

Präsident des Landesverwaltungs-amtes Thomas Leimbach die neuen Mitglieder der

Besuchskommissionen des Landes-psychiatrieausschusses berufen.

 

 

 

¿Der Landespsychiatrieausschuss und die Besuchskommissionen

sind wesentliche Kontrollorgane, die Mitglieder sind allesamt kompetente,

verantwortungsbewusste und engagierte Bürgerinnen und Bürger, PsychologInnen

und ÄrztInnen, die diese Aufgabe ehrenamtlich übernehmen. Das ist längst keine

Selbstverständlichkeit mehr, aus diesem Grunde sei dies hier noch einmal

besonders hervorgehoben.¿, so Leimbach in seiner Festrede.

 

 

 

Die Berufung der Mitglieder des Landespsychiatrieausschuss

erfolgt für jeweils vier Jahre. Nachdem im Mai 2005 der vierte Ausschuss seine

Arbeit aufgenommen hat, werden jetzt seine sechs regionalen Besuchskommissionen

zusammengesetzt.

 

 

 

24 Mitglieder des Ausschusses und 39 weitere Bürger haben

sich für dieses Ehrenamt zur Verfügung gestellt. Darunter sind PsychiaterInnen

und PsychologInnen, SozialarbeiterInnen und BetreuerInnen, RichterInnen und

Staatsanwältinnen, aber auch Angehörige psychisch Kranker, Landtagsabgeordnete

und weitere Personen des öffentlichen Lebens. Ein Drittel der Mitglieder wird

zum ersten Mal in einer Besuchskommission mitwirken; die übrigen Mitglieder

bringen bereits Erfahrungen aus der vorangegangenen Amtsperiode mit, einige

sind seit acht Jahren, andere sogar von Anfang an dabei.

 

 

 

Hintergrund

 

 

 

Der Landespsychiatrieausschuss

 

Der Ausschuss für Angelegenheiten der psychiatrischen

Krankenversorgung des Landes Sachsen-Anhalt (Landespsychiatrieausschuss) ist

vom Parlament vor zwölf Jahren eingesetzt worden, um die Rechte und Interessen

der Menschen zu vertreten, die dazu auf Grund ihrer schweren Erkrankung oder

Behinderung selbst nicht imstande sind. Ziel ist es, in Sachsen-Anhalt

zeitgemäße, personenbezogene Hilfen für psychisch kranke und behinderte

Menschen in ausreichender Anzahl und Qualität anzubieten. Noch ist dieses Ziel

nicht in vollem Umfang erreicht. Es muss mehr getan werden, um psychisch kranke

und behinderte Menschen in die Gesellschaft zu integrieren und die Bedingungen

zu sichern, damit sie ihr Leben so normal wie möglich leben können. Das

erfordert eine optimale Betreuungsstruktur. Als fachlich unabhängiges Gremium

überwacht der Ausschuss die Einhaltung der Vorschriften für die Hilfe und

Betreuung psychisch kranker und seelisch und geistig behinderter Menschen.

Darüber hinaus tragen die Mitglieder mit konstruktiven Vorschlägen und

Empfehlungen zur Weiterentwicklung des Bereichs der psychiatrischen Versorgung

bei. Es ist nicht zuletzt den Mitgliedern des Ausschusses zu verdanken, dass in

der Bevölkerung zunehmend Verständnis für die Belange psychisch kranker und

behinderter Menschen geweckt werden konnte.

 

 

 

 

 

Die Besuchskommissionen

 

Die Besuchskommissionen haben die Aufgabe, einmal im Jahr

alle Einrichtungen und Dienste zu inspizieren, die an der Versorgung von

psychisch kranken und geistig oder seelisch behinderten Menschen in

Sachsen-Anhalt beteiligt sind. Dazu zählen die psychiatrischen Krankenhäuser

und Abteilungen, Einrichtungen des Maßregelvollzuges, sozialpsychiatrische

Dienste und Suchtberatungsstellen, Wohnstätten und Heime, Werkstätten und

Rehabilitationseinrichtungen, insgesamt ein Arbeitspensum von über 400

Institutionen. Die Mitglieder verstehen sich in erster Linie als

"Fürsprecher" für diejenigen Mitbürger, die dort behandelt und

betreut werden. Für die Betroffenen ist es wichtig, dass sie sich mit allem,

was ihre Unterbringung und Therapie betrifft, an eine in jeder Hinsicht

unabhängige Instanz wenden können. Werden gravierende Missstände festgestellt,

kann der Ausschuss sofort die zuständigen Behörden einschalten. In Auswertung

der Besuche entsteht jährlich ein Bericht über die aktuelle psychiatrische

Versorgung im Land, der vom Ausschuss dem Landtag und der Landesregierung von

Sachsen-Anhalt vorlegt wird. In wenigen Tagen erscheint der 12. Bericht.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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