Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt
Pestalozzi-Gymnasium in Havelberg kann zwei
Fünfte Klassen bilden
26.08.2005, Magdeburg – 182
- Bildungsministerium
Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 182/05
Kultusministerium
- Pressemitteilung Nr.: 182/05
Magdeburg, den 26. August 2005
Pestalozzi-Gymnasium in Havelberg kann zwei
Fünfte Klassen bilden
Zum neuen Schuljahr wird es am Havelberger
Pestalozzi-Gymnasium zwei Fünfte Klassen mit jeweils 15 und 16 Schülerinnen und
Schülern geben. Diese von der üblichen Außenstellenregelung abweichende, großzügige
Sonderregelung trägt der Tatsache Rechnung, dass aufgrund der großen
Entfernungen zwischen der Stammschule in Tangermünde und der Außenstelle in
Havelberg Austauschtransporte nicht realistisch sind.
Dazu Staatssekretär Willems: ¿Die Klassenbildung erfolgt
normalerweise mit dem Klassenteiler 28. Das heißt, jeder 29. Schüler führt zu
einer Teilung der Klasse. Bei Außenstellen, die sich normalerweise in
räumlicher Nähe zu der Stammschule befinden, muss in Bezug auf die Klassenbildung
die Schülerzahl der gesamten Jahrgangsbreite berücksichtigt werden. Die Klassen
sind dann an einem der Standorte entsprechend aufzufüllen, um eine optimale Ausnutzung
der Ressourcen zu gewährleisten. Im vorliegenden Fall hätte die Gesamtschülerzahl
der 5. Jahrgangsstufe im Diesterweg-Gymnasium Tangermünde und in der
Außenstelle am Pestalozzi-Gymnasium Havelberg keineswegs gerechtfertigt, zwei
eigene Eingangsklassen in Havelberg zu bilden. Aufgrund der besonderen
Situation der räumlichen Entfernung zwischen Havelberg und Tangermünde und der
schwierigen Transportsituation haben wir uns aber zu dieser großzügigen
Sonderregelung entschlossen, um die Belastung der kleineren Schülerinnen und
Schüler so gering wie möglich zu halten. Hieran zeigt sich ein weiteres Mal ¿
entgegen mancher Unkenrufe - wie wohlgesonnen das Kultusministerium gegenüber
Havelberg ist.¿
Dazu gehört auch, dass dem Kultusministerium durch das
Oberverwaltungsgericht bestätigt wurde, zu Recht einem Privatgymnasium, das
keine verlässlichen Grundlagen nachweist, die Genehmigung versagt zu haben. Im
übrigen hat der freie Träger nicht eine einzige Auflage des erstinstanzlichen
Beschlusses des Verwaltungsgerichts Magdeburg bis Unterrichtsbeginn entsprochen,
sondern ist vielmehr völlig untätig geblieben.
Impressum:
Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Turmschanzenstr. 32
39114 Magdeburg
Tel: (0391) 567-3710
Fax: (0391) 567-3775
Mail: presse@mk.sachsen-anhalt.de
Web-Adresse Kultusministerium: http://www.mk.sachsen-anhalt.de
Web-Adresse Pressestelle Kultusministerium:
http://www.sachsen-anhalt.de/rcs/LSA/pub/Ch1/fld8311011390180834/mainfldvnb71elznj/fldg8s6ujfdyi/fldjagm4uronl/
Impressum:Ministerium für Bildung des LandesSachsen-AnhaltPressestelleTurmschanzenstr. 3239114 MagdeburgTel: (0391) 567-7777mb-presse@sachsen-anhalt.dewww.mb.sachsen-anhalt.de