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Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt

Becker: Einsatz der DNA-Analyse erweitern

26.08.2005, Magdeburg – 36

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 036/05

 

Magdeburg, den 26. August 2005

 

Becker: Einsatz der DNA-Analyse erweitern

Magdeburg (MJ). Justizminister Curt Becker zeigte sich über den Ermittlungserfolg im Mordfall Maria Juhl hoch erfreut. "Der Ermittlungserfolg verdeutlicht, dass Täter auch viele Jahre nach der Tat mit ihrer Entdeckung rechnen müssen", sagte der Minister am Freitag in Magdeburg. Jeder Verbrecher müsse sich bewußt sein, früher oder später seine gerechte Strafe zu erhalten, unterstrich der Ressortchef.

Der Minister bekräftigte, dass er sich weiter für eine Gleichbehandlung der DNA¿Analyse mit dem herkömmlichen Fingerabdruck einsetzen werde. "Die DNA Analyse muss zum Fingerabdruck des 21. Jahrhunderts werden", sagte er und bedankte sich bei den Ermittlern von Staatsanwaltschaft und Polizei für die erfolgreichen Ermittlungen.

Zu Ihrer Information:

Bislang ist für die Durchführung einer DNA-Analyse grundsätzlich eine richterliche Anordnung erforderlich. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Novellierung der forensischen DNA-Analyse am 01.11.2005 wird eine Eilkompetenz der Staatsanwaltschaft und ihrer Ermittlungspersonen für die Anordnung der Entnahme von Körperzellen und deren molekulargenetische Untersuchung vorgesehen.

Der Richtervorbehalt entfällt ganz bei der Untersuchung von anonymen Tatortspuren und ¿ insoweit ist das Gesetz nur klarstellend ¿ bei Einverständnis des Beschuldigten. Dabei ist gesetzlich eine Belehrung durch die Staatsanwaltschaft oder Polizei über den Untersuchungszweck vorgeschrieben.

Künftig soll die DNA-Analyse auch bei Straftaten von geringerem Unrechtsgehalt angeordnet werden können.

 

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