Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt
Wahl zum 16. Deutschen Bundestag am 18.
September 2005
Eintragung der Wahlberechtigten in das Wählerverzeichnis
22.08.2005, Magdeburg – 5
- Landeswahlleiter
Landeswahlleiter - Pressemitteilung Nr.: 003/05
Landeswahlleiter -
Pressemitteilung Nr.: 005/05
Magdeburg, den 22. August 2005
Wahl zum 16. Deutschen Bundestag am 18.
September 2005
Eintragung der Wahlberechtigten in das Wählerverzeichnis
Bei der
Bundestagswahl am 18. September 2005 kann grundsätzlich nur derjenige wählen,
der in einem Wählerverzeichnis eingetragen ist. Von Amts wegen werden alle
Wahlberechtigten, die am 35. Tag vor der Wahl, also am 15. August 2005, bei der
Meldebehörde der Gemeinde mit Hauptwohnung gemeldet waren, dort in das
Wählerverzeichnis eingetragen. Die Wahlberechtigten erhalten dann von ihrer
Gemeindebehörde spätestens bis zum 28. August 2005 eine Wahlbenachrichtigung,
auf der auch vermerkt ist, in welchem Wahllokal sie am 18. September 2005 ihre
Stimme abgeben können.
Die
Wählerverzeichnisse werden bei den Gemeindebehörden fünf Tage, und zwar in der
Zeit vom 29. August bis zum 2. September 2005 für Wahlberechtigte zur
Einsichtnahme bereitgehalten. Wer bis zum 28. August 2005 noch keine
Wahlbenachrichtigungskarte erhalten hat und der Auffassung ist, dennoch
wahlberechtigt zu sein, sollte sich unverzüglich mit dem Wahlamt am Ort seiner
Hauptwohnung in Verbindung setzen, damit eine Nachprüfung erfolgen kann.
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Der Landeswahlleiter Sachsen-Anhalt - Geschäftsstelle
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Halberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"
391112 Magdeburg
Tel: (0391) 567 - 5183
Fax: (0391) 567-5575
Mail: lwl@mi.lsa-net.de
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