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Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt

Wahl zum 16. Deutschen Bundestag am 18.
September 2005
Eintragung der Wahlberechtigten in das Wählerverzeichnis

22.08.2005, Magdeburg – 5

  • Landeswahlleiter

 

 

 

 

 

 

 

 

Landeswahlleiter - Pressemitteilung Nr.: 003/05

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landeswahlleiter -

Pressemitteilung Nr.: 005/05

 

 

 

Magdeburg, den 22. August 2005

 

 

 

 

 

Wahl zum 16. Deutschen Bundestag am 18.

September 2005

Eintragung der Wahlberechtigten in das Wählerverzeichnis

 

 

 

Bei der

Bundestagswahl am 18. September 2005 kann grundsätzlich nur derjenige wählen,

der in einem Wählerverzeichnis eingetragen ist. Von Amts wegen werden alle

Wahlberechtigten, die am 35. Tag vor der Wahl, also am 15. August 2005, bei der

Meldebehörde der Gemeinde mit Hauptwohnung gemeldet waren, dort in das

Wählerverzeichnis eingetragen. Die Wahlberechtigten erhalten dann von ihrer

Gemeindebehörde spätestens bis zum 28. August 2005 eine Wahlbenachrichtigung,

auf der auch vermerkt ist, in welchem Wahllokal sie am 18. September 2005 ihre

Stimme abgeben können.

 

Die

Wählerverzeichnisse werden bei den Gemeindebehörden fünf Tage, und zwar in der

Zeit vom 29. August bis zum 2. September 2005 für Wahlberechtigte zur

Einsichtnahme bereitgehalten. Wer bis zum 28. August 2005 noch keine

Wahlbenachrichtigungskarte erhalten hat und der Auffassung ist, dennoch

wahlberechtigt zu sein, sollte sich unverzüglich mit dem Wahlamt am Ort seiner

Hauptwohnung in Verbindung setzen, damit eine Nachprüfung erfolgen kann.

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Der Landeswahlleiter Sachsen-Anhalt - Geschäftsstelle

Pressestelle

Halberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"

391112 Magdeburg

Tel: (0391) 567 - 5183

Fax: (0391) 567-5575

Mail: lwl@mi.lsa-net.de

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Geschäftsstelle des Landeswahlleiters

Halberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"

39112 Magdeburg

Tel: (0391) 567-5183

Fax: (0391) 567-5575

Mail: lwl@mi.sachsen-anhalt.de