Menu
menu

Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt

Wahl zum 16. Deutschen Bundestag am 18.
September 2005
Anträge auf Zulassung zur Briefwahl

22.08.2005, Magdeburg – 2

  • Landeswahlleiter

 

 

 

 

 

 

 

 

Landeswahlleiter - Pressemitteilung Nr.: 002/05

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landeswahlleiter - Pressemitteilung Nr.: 002/05

 

 

 

Magdeburg, den 18. August 2005

 

 

 

 

 

Wahl zum 16. Deutschen Bundestag am 18.

September 2005

Anträge auf Zulassung zur Briefwahl

 

 

 

In der

Bundesrepublik Deutschland ist es ein guter demokratischer Brauch, dass die

Wähler am Wahltag ihre Stimme im Wahllokal persönlich abgeben.

 

Der

Landeswahlleiter macht darauf aufmerksam, dass jedoch in bestimmten

Ausnahmefällen auch die Stimmabgabe mit Briefwahl zugelassen ist. Zu diesen

Ausnahmen zählt nach dem Bundeswahlgesetz, wenn sich zum Beispiel ein

wahlberechtigter Bürger am Wahltag, d.h. am 18. September 2005, aus wichtigen

Grunde, beispielsweise wegen einer Urlaubsreise, nicht in seiner Wohngemeinde

aufhält. Auch aus beruflichen Gründen sowie bei Krankheit, hohem Alter oder

körperlichen Gebrechen ist die Briefwahl zugelassen, wenn der Wahlberechtigte

den Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen

kann.

 

Für die Briefwahl

muss der Wahlberechtigte bei seiner zuständigen Gemeinde einen Antrag auf

Erteilung eines Wahlscheines stellen. Der Antrag kann schriftlich, aber auch

durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax,

 

E-Mail oder durch

sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form gestellt werden.

Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, die jeder in das Wählerverzeichnis

eingetragene Wahlberechtigte erhält, befindet sich ein Vordruck für den

Wahlscheinantrag. Wahlschein und Briefwahlunterlagen können bis Freitag vor der

Wahl, 16. September 2005,

 

18 Uhr, und in besonderen

Ausnahmefällen noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, beantragt werden.

 

Achtung: Den

Antrag auf Briefwahlunterlagen muss der Wahlberechtigte entweder selbst bei

seiner zuständigen Gemeinde (Wahlamt) abgeben oder diesen seiner Gemeinde

freigemacht übersenden. Der Antrag sollte unverzüglich nach Erhalt der

Wahlbenachrichtigung gestellt werden, damit die Gemeinde die Unterlagen für die

Briefwahl (Stimmzettel, blauer Wahlumschlag, Wahlschein, roter

Wahlbriefumschlag und Merkblatt für die Briefwahl) rechtzeitig aushändigen oder

an die im Antrag angegebene Adresse übersenden kann.

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Der

Landeswahlleiter Sachsen-Anhalt - Geschäftsstelle

Pressestelle

Halberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"

391112 Magdeburg

Tel: (0391) 567 - 5183

Fax: (0391) 567-5575

Mail: lwl@mi.lsa-net.de

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Geschäftsstelle des Landeswahlleiters

Halberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"

39112 Magdeburg

Tel: (0391) 567-5183

Fax: (0391) 567-5575

Mail: lwl@mi.sachsen-anhalt.de