Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt
Wahl zum 16. Deutschen Bundestag am 18.
September 2005
Anträge auf Zulassung zur Briefwahl
22.08.2005, Magdeburg – 2
- Landeswahlleiter
Landeswahlleiter - Pressemitteilung Nr.: 002/05
Landeswahlleiter - Pressemitteilung Nr.: 002/05
Magdeburg, den 18. August 2005
Wahl zum 16. Deutschen Bundestag am 18.
September 2005
Anträge auf Zulassung zur Briefwahl
In der
Bundesrepublik Deutschland ist es ein guter demokratischer Brauch, dass die
Wähler am Wahltag ihre Stimme im Wahllokal persönlich abgeben.
Der
Landeswahlleiter macht darauf aufmerksam, dass jedoch in bestimmten
Ausnahmefällen auch die Stimmabgabe mit Briefwahl zugelassen ist. Zu diesen
Ausnahmen zählt nach dem Bundeswahlgesetz, wenn sich zum Beispiel ein
wahlberechtigter Bürger am Wahltag, d.h. am 18. September 2005, aus wichtigen
Grunde, beispielsweise wegen einer Urlaubsreise, nicht in seiner Wohngemeinde
aufhält. Auch aus beruflichen Gründen sowie bei Krankheit, hohem Alter oder
körperlichen Gebrechen ist die Briefwahl zugelassen, wenn der Wahlberechtigte
den Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen
kann.
Für die Briefwahl
muss der Wahlberechtigte bei seiner zuständigen Gemeinde einen Antrag auf
Erteilung eines Wahlscheines stellen. Der Antrag kann schriftlich, aber auch
durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax,
E-Mail oder durch
sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form gestellt werden.
Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, die jeder in das Wählerverzeichnis
eingetragene Wahlberechtigte erhält, befindet sich ein Vordruck für den
Wahlscheinantrag. Wahlschein und Briefwahlunterlagen können bis Freitag vor der
Wahl, 16. September 2005,
18 Uhr, und in besonderen
Ausnahmefällen noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, beantragt werden.
Achtung: Den
Antrag auf Briefwahlunterlagen muss der Wahlberechtigte entweder selbst bei
seiner zuständigen Gemeinde (Wahlamt) abgeben oder diesen seiner Gemeinde
freigemacht übersenden. Der Antrag sollte unverzüglich nach Erhalt der
Wahlbenachrichtigung gestellt werden, damit die Gemeinde die Unterlagen für die
Briefwahl (Stimmzettel, blauer Wahlumschlag, Wahlschein, roter
Wahlbriefumschlag und Merkblatt für die Briefwahl) rechtzeitig aushändigen oder
an die im Antrag angegebene Adresse übersenden kann.
Impressum:
Der
Landeswahlleiter Sachsen-Anhalt - Geschäftsstelle
Pressestelle
Halberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"
391112 Magdeburg
Tel: (0391) 567 - 5183
Fax: (0391) 567-5575
Mail: lwl@mi.lsa-net.de
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Geschäftsstelle des Landeswahlleiters
Halberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"
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