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Kabinett beschließt Auszahlung der ?X-Mittel?
an die Hochschulen
21.06.2005, Magdeburg – 276
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 276/05
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 276/05
Magdeburg, den 21. Juni 2005
Kabinett beschließt Auszahlung der ¿X-Mittel¿
an die Hochschulen
In ihrer heutigen Kabinettssitzung hat die
Landesregierung beschlossen, die sogenannten ¿X-Mittel¿ an die Hochschulen des
Landes auszuzahlen. Vorher sind noch die zuständigen Landtagsausschüsse für
Bildung und Wissenschaft sowie für Finanzen mit der Sache zu befassen. Wie Kultusminister
Prof. Dr. Jan-Hendrik Olbertz unterstrich, haben die Hochschulen nicht nur an
der Hochschulstrukturplanung aktiv mitgewirkt, sondern im vergangenen Jahr auch
deren Umsetzung realisiert bzw. eingeleitet. Olbertz: ¿Damit sind die in den
Zielvereinbarungen festgelegten Bedingungen von Seiten der Hochschulen erfüllt worden.¿
Im Zuge der Hochschulstrukturplanung wurden Doppelangebote abgebaut, Schwerpunkte
und Netzwerke gebildet und kooperationsfähige Standortprofile entwickelt. ¿Dies
war ein insgesamt sehr erfolgreicher Prozess, der in den kommenden Jahren fortgeführt
wird¿, so der Minister.
Für das Jahr 2005 sollen nach dem Willen der
Landesregierung insgesamt 28.800.000 Euro an die Hochschulen überwiesen werden.
Hiervon entfallen auf die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg 14.700.000
¿, die Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg 7.600.000 ¿, die Hochschule für
Kunst und Design, Burg Giebichenstein in Halle 900.000 ¿, die Hochschule Anhalt
(FH) 2.200.000 ¿, die Hochschule Magdeburg-Stendal (FH) 1.700.000 ¿, die Hochschule
Merseburg (FH) 1.300.000 ¿ und die Hochschule Harz (FH) 400.000 ¿.
Hintergrund:
Am 18.03.2003 hat das Kultusministerium mit
den Hochschulen Zielvereinbarungen für den Zeitraum vom 1.1.2003 bis zum
31.12.2005 abgeschlossen. Ein Kernanliegen der Zielvereinbarungen war es, die
Mitwirkung der Hochschulen an der Neuplanung der Hochschulstruktur in
Sachsen-Anhalt und ihrer Umsetzung zu erreichen. Hierfür wurde den Hochschulen
mit der Formel ¿90 plus x¿ ein stabiler und verlässlicher Finanzrahmen
zunächst bis 2006 eingeräumt, damit sie sich durch eine Straffung und Umstellung
ihrer Angebotsstrukturen auf die veränderten Budgets ab 2006 einstellen können.
Für den laufenden Zielvereinbarungszeitraum wurden Mittel für die Einleitung
und Realisierung des Umbaus in Höhe der Ansätze 2003 zugesichert, wenn die
Hochschulen aktiv und erfolgsorientiert an der Neustrukturierung der
Hochschullandschaft mitwirken.
Mit
dem Haushaltsplan 2005/06 wurden die Hochschulbudgets bereits auf das ab 2006
gültige Niveau gebracht, der Differenzbetrag zum Ausgleich der Hochschulkapitel
wurde auf das Niveau von 2003 ¿ die sog. x-Mittel ¿ veranschlagt. Die Freigabe
dieser Mittel im Umfang von zehn Prozent des Gesamtbudgets erfolgt durch
Entscheidung der Landesregierung unter Beteiligung der Landtagsausschüsse für
Bildung und Wissenschaft und für Finanzen auf der Grundlage entsprechender
Berichte der Hochschulen.
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