Menu
menu

Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt

Finanzminister Paqué: Versorgungswerk für
Steuerberater ist legitimes Anliegen

06.06.2005, Magdeburg – 34

  • Ministerium der Finanzen

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 34/05

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium der Finanzen -

Pressemitteilung Nr.: 34/05

 

 

 

Magdeburg, den 6. Juni 2005

 

 

 

Finanzminister Paqué: Versorgungswerk für

Steuerberater ist legitimes Anliegen

 

 

 

Anlässlich der 71.

Bundeskammerversammlung der Steuerberater, die heute in Dessau eröffnet wird,

hat Finanzminister Karl-Heinz Paqué erklärt, dass nach seinen Vorstellungen noch

in diesem Jahr ein eigenes Versorgungswerk für

die Steuerberaterinnen und Steuerberater in Sachsen-Anhalt

errichtet werden soll. Ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren werde zur Zeit

vorbereitet und sei auf gutem Wege. Das durch Landesgesetz zu errichtende

Versorgungswerk ist eine eigenfinanzierte Versorgungseinrichtung für Angehörige

der steuerberatenden Berufe für deren Alters-, Berufsunfähigkeits- und

Hinterbliebenenversorgung.

 

Paqué:  ¿Der Ruf nach einem eigenen Versorgungswerk

ist ein legitimes Anliegen der Steuerberaterinnen und Steuerberater. Der

Berufsstand wird mit der Errichtung des Versorgungswerks durch eine attraktive

Versorgung seiner Mitglieder gestärkt. Es wird auch berufstypischen Versorgungsproblemen

des steuerberatenden Berufes Rechnung getragen. Der häufig gegebene Wechsel von

der Angestelltentätigkeit in die selbständige Berufstätigkeit lässt bisher

keine kontinuierliche und verlässliche Absicherung zu. Die Frage der Versorgung

ist auch bei der Standortwahl von Bedeutung.¿

 

Der Landtag

hatte erst auf seiner vergangenen Sitzung die Einrichtung eines

Versorgungswerkes für die Rechtsanwälte in Sachsen-Anhalt in erster Lesung behandelt.

 

 

 

Hintergrund:

 

Knapp 600 Mitglieder der Steuerberaterkammer ST sind von dem Gesetz

betroffen. Für einen Teil der vorgenannten Mitglieder besteht die Möglichkeit

einer freiwilligen Mitgliedschaft, für die Übrigen wird eine Pflichtmitgliedschaft

begründet. Pflichtmitglied wird der Steuerberater, der bei In-Kraft-Treten der

Satzung das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, für die freiwillige

Mitgliedschaft gilt, dass das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet sein darf.

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Editharing 40

39108 Magdeburg

Tel: (0391) 567-1105

Fax: (0391) 567-1390

Mail: thiel@mf.lsa-net.de

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:Ministerium der FinanzenPressestelleEditharing 4039108 MagdeburgTel: (0391) 567-1105Fax: (0391) 567-1390Mail: presse.mf@sachsen-anhalt.de