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Ergänzungsvereinbarung über die universitäre
Lehrerausbildung unterzeichnet
02.06.2005, Magdeburg – 107
- Bildungsministerium
Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 107/05
Kultusministerium -
Pressemitteilung Nr.: 107/05
Magdeburg, den 2. Juni 2005
Ergänzungsvereinbarung über die universitäre
Lehrerausbildung unterzeichnet
Am 1. Juni 2005 unterzeichneten der
Kultusminister des Landes Sachsen-Anhalt, Prof. Dr. Jan-Hendrik Olbertz, und
die beiden Rektoren Prof. Dr. Wilfried Grecksch für die
Martin-Luther-Universität Halle¿Wittenberg sowie Prof. Dr. Klaus Erich Pollmann
für die Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg einen Vertrag über die
Neuordnung des Lehrerstudiums in Sachsen-Anhalt. Im Ergebnis dieser sogenannten
Ergänzungszielvereinbarung werden die Studiengänge für die künftigen
Lehrerinnen und Lehrer an allgemeinbildenden Schulen an der Halleschen Universität
konzentriert. Ein Studium zum Lehramt an berufsbildenden Schulen wird auch in
Zukunft allein in Magdeburg angeboten. Mit dieser Regelung wird der schon im
Jahr 2003 von der Landesregierung getroffene Strukturbeschluss zur
Konzentration der Lehrerstudiums umgesetzt.
¿Die Neuordnung der Lehrerbildung ist eine
der schwierigeren Etappen in der Hochschulstrukturreform¿, sagte der Minister.
Dies liege nicht nur daran, dass hiervon mehrere Tausend Studierende und beide
Universitäten in vielen ihrer Fachbereiche betroffen sind. Die
Neustrukturierung müsse auch als eine unvermeidliche Anpassung des
Hochschulsystems an die demographische Entwicklung im Land verstanden werden.
¿Wir haben ein halbes Jahr lang intensiv miteinander verhandelt, um den
Übergang in die neue Struktur vernünftig und mit möglichst wenig
Reibungsverlusten für die Beteiligten vorzubereiten¿, sagte Olbertz. Besonders
erfreulich sei, dass es gelungen ist, ¿eine allgemeine Völkerwanderung der
Studierenden nach dem Grundstudium nach Halle zu vermeiden. Die Beschränkung
der Immatrikulation auf das Grundstudium, die wir für Magdeburg im vergangenen
Jahr vorsichtshalber vorgenommen hatten, können wir jetzt aufheben¿, sagte der
Minister. Die Vereinbarung legt fest, dass die Studierenden der auslaufenden
Studiengänge für die Lehrämter an allgemeinbildenden Schulen an der
Otto-von-Guericke-Universität ordnungsgemäß bis zum Abschluss ihres Studiums
betreut werden.
Nach Auskunft des Ministers sei die
Zielvereinbarung nicht nur als ein Instrument der Strukturbereinigung zu
verstehen, vielmehr stünde die Verbesserung der Qualität der Ausbildung im
Vordergrund. ¿Wir wollen die Verantwortung und die Gestaltungsspielräume der
Universitäten für die Lehramtsstudiengänge vergrößern¿, so Olbertz. Die
Studiengänge werden modularisiert und ihre Ausbildungsniveaus mittelfristig an
ländergemeinsamen Standards für die Lehrerbildung ausgerichtet, die derzeit in
Deutschland erarbeitet werden. ¿Dadurch wollen wir erreichen, dass
Studienleistungen bereits während des Studiums besser als bisher vergleichbar
werden. Künftig können studienbegleitend abgelegte Prüfungen für das Staatsexamen
anerkannt werden, das entlastet nicht nur das Staatsexamen, das erleichtert es
Studierenden und Professoren auch, rechtzeitig auf Qualitätsprobleme zu
reagieren¿, erklärte der Minister. Im Vergleich zu anderen Studiengängen sei
der Anteil der Studienabbrecher in den Lehramtsstudiengängen zu hoch. Die
Vereinbarung sehe daher noch weitere Maßnahmen zur Qualitätssicherung vor.
Hierzu gehöre eine aktive Werbung überdurchschnittlich geeigneter und am
Lehrerberuf interessierter Abiturienten und eine stärker strukturierte Auswahl
der Studienanfänger durch die Universitäten. Außerdem soll die Koordination des
Lehrerstudiums an der Universität, die Verzahnung mit den Praxisanteilen des
Studiums und die Beratung der Studierenden verbessert werden.
Bei der Vertragsunterzeichnung zeigten sich die Rektoren und der
Minister überzeugt, dass die Zielvereinbarung nicht nur beim unvermeidlichen
Geldsparen helfe, sondern den Universitäten auch neue Freiräume für die
Gestaltung der Lehrerbildung im Rahmen der jeweiligen Ausprägung des
Hochschulprofils biete. Die Beteiligten stimmen darin überein, dass die Umsetzung
der Regelungen der Zielvereinbarungen in regelmäßigen Abständen überprüft werden
sollen.
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