Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt
Gemeinsame Pressemitteilung
Kultus- und Wirtschaftsministerium stimmenFörderpolitik für Forschung und
Entwicklung ab
01.06.2005, Magdeburg – 79
- Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung
Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 079/05
Ministerium für Wirtschaft und
Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 079/05
Magdeburg, den 1. Juni 2005
Gemeinsame Pressemitteilung
Kultus- und Wirtschaftsministerium stimmenFörderpolitik für Forschung und
Entwicklung ab
Mit Blick auf die Förderperiode
2007 bis 20013 für EU-Strukturfonds haben das Kultusministerium und das
Ministerium für Wirtschaft und Arbeit ihr Vorgehen bei der Innovationsförderung
koordiniert. Ihr Strategiepapier ¿Abstimmung der Konzeptionen des
Kultusministeriums und des Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur innovationsbezogenen
Förderung¿ trägt die Unterschriften beider Minister und wurde gestern im
Kabinett vorgestellt. Grundlage für die Erarbeitung des Papiers war ein
Kabinettsbeschluss vom 15. März 2005. Vorgesehen ist jetzt, dass auch das
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt in dieses Strategiepapier einbezogen
wird.
¿Mit der Vereinbarung einer
gemeinsamen Strategie zum abgestimmten Einsatz der Mittel aus den Strukturfonds
schließen wir nahtlos an die im Frühjahr im Wissenschaftsbereich gestarteten
Offensive ¿Netzwerke wissenschaftlicher Exzellenz an¿, sagte Kultusminister
Prof. Jan-Hendrik Olbertz. ¿Es hat sich häufig gezeigt, dass die bisherige
Verfahrensweise der Vergabe von Fördermitteln zu erheblichen Effizienzeinbußen
führt¿, ergänzte Wirtschaftsminister Dr. Horst Rehberger. ¿Jetzt werden wir das
verändern. Dafür haben wir die Weichen gestellt.¿
Das Strategiepapier basiert auf
einer detaillierten Bestandsaufnahme von Forschung und Entwicklung (FuE) in
Unternehmen Sachsen-Anhalts. 2003 waren hier je 1.000 Erwerbstätigen 2,1
FuE-Mitarbeiter beschäftigt. Der ostdeutsche Durchschnitt lag bei 3,1, der
gesamtdeutsche sogar bei 8,2 FuE-Mitarbeitern. Der Aufwand der kontinuierlich
FuE betreibenden Unternehmen in Sachsen-Anhalt betrug 2003 ca. 104 Euro je Erwerbstätigen.
Der Mittelwert der ostdeutschen Länder betrug zur gleichen Zeit ca. 130 Euro je
Erwerbstätigen.
Im Gegensatz zur
unternehmensnahen Forschung und Entwicklung hat das FuE-Personal an Hochschulen
und außeruniversitären Forschungseinrichtungen nach starkem Ausbau in den
letzten Jahren fast das Niveau der alten Bundesländer erreicht. Je 100.000
Einwohner sind an den Hochschulen Sachsen-Anhalts 109 FuE-Mitarbeiter tätig; in
den alten Ländern (Flächenländer) sind es 110. Die Relation von Sachsen-Anhalt
zu den alten Ländern (Flächenländer) beträgt speziell in den
Ingenieurwissenschaften 22 zu 22 und in den Naturwissenschaften 32 zu 34
FuE-Mitarbeitern.
Deutliche
Schwächen offenbaren sich dagegen beim Vergleich der Drittmitteleinnahmen aus
der gewerblichen Wirtschaft. Sie liegen bei den Hochschulen Sachsen-Anhalts um
rund ein Drittel niedriger als in den Altbundesländern.
Das
gilt insbesondere für den Bereich der Ingenieurwissenschaften. Erhebliche
Reserven gibt es bei der Anwendungsorientierung von Forschungsleistungen. Die
Verflechtung der Wissenschaft mit den Innovationssystemen der Wirtschaft muss
gestärkt werden. Deshalb wird der Ausbau von Kooperationen in der Forschung zum
wesentlichen Ansatzpunkt für die künftige Innovationsförderung. Wissenschaftseinrichtungen
und Unternehmen müssen ihren Dialog verstärken, um die Bedürfnisse und
Möglichkeiten des anderen besser zu verstehen und stabile Netzwerke aufzubauen.
Auf Seiten der Wissenschaft wird hier das am 29. Juni 2005 zu gründende
Wissenschaftszentrum des Landes in Wittenberg eine zentrale Rolle spielen.
Die Stärkung des Bereichs Forschung und
Entwicklung soll durch folgende Ansatzpunkte erreicht werden:
(1) Die Förderaktivitäten werden im Wissenschaftssystem auf
leistungsstarke Felder konzentriert. Die damit verbundene Bündelung von
Kompetenzen ist die Voraussetzung dafür, im Wettbewerb der Standorte bestehen
zu können. Dies trägt zu einer Clusterbildung im Wirtschaftssektor bei. Eine
zusätzliche Investitionslenkung im Sinne von Förderpräferenzen für einzelne
Branchen oder Standorte entspricht nicht dem wettbewerbspolitischen Leitbild
der Landesregierung. Dort, wo Unternehmen und/oder Wissenschaftseinrichtungen
aus eigener Initiative zusammenwirken und Netzwerke bilden, unterstützt die Landesregierung
diesen Prozess.
(2) Ziel einer gemeinsamen Innovationspolitik ist es, die
Mechanismen der Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Wirtschaft
wirkungsvoller zu gestalten. Dabei geht es um die Transformation von Wissen in
markt- und wettbewerbsfähige Produkte, um die Stärkung der Humankapitalbasis
und um die Förderung von Wachstum und Beschäftigung.
(3) Wesentliche Maßnahmen sind:
·
Förderung von Hochschulen und
Unternehmen über die einheitliche Verbundrichtlinie,
·
Konzentration Förderung im
Wissenschaftsbereich auf Exzellenz,
·
Unterstützung
technologieorientierter Unternehmensgründungen,
·
Verbesserung des Gründerklimas,
·
Internationalisierung von
Wissenschaft und Wirtschaft,
·
Bindung junger, hoch
qualifizierter Menschen an das Land,
·
Unterstützung des Personaltransfers
zwischen Wissenschaft und Wirtschaft,
·
Intensivierung der
Schutzrechtsarbeit,
·
Verbesserung der Information über
die Dienstleistungsangebote der Hochschulen,
·
Gründung des
Wissenschaftszentrums Wittenberg (WZW),
·
Aufbau einer zentralen,
wirtschaftsnah agierenden Koordinierungsstelle.
(4) In die regionale Innovationsstrategie werden die
Förderstrategien von Bund und Europäischer Union eingebettet. Hierbei geht es
um die umfassende Nutzung dieser Fördermöglichkeiten zur Stärkung der Innovationskraft
des Landes. Auf die Ausgestaltung der Bundes- und EU-Programme wird dahingehend
Einfluss genommen, dass die Strategie und die Prioritäten des Landes eine
stärkere Berücksichtigung erfahren.
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