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Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt

Landesregierung modernisiert das
Disziplinarrecht

31.05.2005, Magdeburg – 240

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 240/05

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 240/05

 

 

 

Magdeburg, den 31. Mai 2005

 

 

 

Landesregierung modernisiert das

Disziplinarrecht

 

Auf Vorschlag von Innenminister Klaus Jeziorsky hat

heute das Kabinett, den Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des

Landesdisziplinarrechts zur Anhörung freige­geben. Mit diesem Entwurf wird, so

Innenstaatssekretär Thomas Pleye, das derzeit geltende Disziplinarrecht in eine

moderne und damit zeitgemäße Form gebracht.

 

Die Neuregelungen finden sowohl auf die Beamtinnen

und Beamten des Landes Sachsen-Anhalt als auch auf die Beamtinnen und Beamten

der Kommunen und der der Aufsicht des Landes unterstehenden anderen

Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts Anwendung. Für

im öffentlichen Dienst be­schäftigte Arbeitnehmer gelten die geplanten

Neuerungen nicht. Im Bereich des Landes Sachsen-Anhalt haben die beabsichtigten

Regelungen besonders Aus­wirkungen auf die Bereiche der Polizei und der Justiz,

da hier eine große Zahl von Beamtinnen und Beamten beschäftigt ist. Aber auch

für den Bereich der allgemeinen Verwaltung und für Lehrer, sofern diese verbeamtet

sind, hat der Gesetzentwurf Bedeutung.

 

Das Disziplinarrecht kommt zur Anwendung,

wenn eine Beamtin oder ein Beamter, die diesem Berufsstand obliegenden

Pflichten verletzt. Dies gilt z. B. bei einem Verstoß gegen das Verbot der

Annahme von Belohnungen und Geschenken oder der Nichtbeachtung dienstlicher

Weisungen.

 

Staatssekretär Pleye: ¿Je nach der Schwere

der Pflichtverletzung kommen als Maß­nahmen zur Disziplinierung der Beamtinnen

und Beamten ein Verweis, eine Geld­buße, eine Kürzung der Dienstbezüge, eine Zurückstufung

oder sogar die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis in Betracht.¿ Auch gegen

Beamtinnen und Beamte, die sich bereits im Ruhestand befinden, können

Disziplinarmaßnahmen verhängt werden. Es könne das Ruhegehalt gekürzt oder

dieses sogar aberkannt werden.

 

Primäres Ziel des Gesetzesentwurfs seien

Vereinfachungen des Verfahrensrechts. Die gesetzlichen Regelungen sollen in der

Praxis leichter anzuwenden sein. Staatssekretär Pleye: ¿Zukünftig sollen

Disziplinarverfahren schneller als nach der alten Rechtslage zum Abschluss gebracht

werden können.¿ Dies spare nicht nur Kosten, sondern führe auch dazu, dass auf

ein Fehlverhalten der Beamtinnen und Beamten zeitnah reagiert werden könne, was

die disziplinierende Wirkung einer verhängten Maßnahme erhöhe.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Domplatz 4

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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Hegelstraße 42

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