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Landesregierung modernisiert das
Disziplinarrecht
31.05.2005, Magdeburg – 240
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 240/05
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 240/05
Magdeburg, den 31. Mai 2005
Landesregierung modernisiert das
Disziplinarrecht
Auf Vorschlag von Innenminister Klaus Jeziorsky hat
heute das Kabinett, den Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des
Landesdisziplinarrechts zur Anhörung freigegeben. Mit diesem Entwurf wird, so
Innenstaatssekretär Thomas Pleye, das derzeit geltende Disziplinarrecht in eine
moderne und damit zeitgemäße Form gebracht.
Die Neuregelungen finden sowohl auf die Beamtinnen
und Beamten des Landes Sachsen-Anhalt als auch auf die Beamtinnen und Beamten
der Kommunen und der der Aufsicht des Landes unterstehenden anderen
Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts Anwendung. Für
im öffentlichen Dienst beschäftigte Arbeitnehmer gelten die geplanten
Neuerungen nicht. Im Bereich des Landes Sachsen-Anhalt haben die beabsichtigten
Regelungen besonders Auswirkungen auf die Bereiche der Polizei und der Justiz,
da hier eine große Zahl von Beamtinnen und Beamten beschäftigt ist. Aber auch
für den Bereich der allgemeinen Verwaltung und für Lehrer, sofern diese verbeamtet
sind, hat der Gesetzentwurf Bedeutung.
Das Disziplinarrecht kommt zur Anwendung,
wenn eine Beamtin oder ein Beamter, die diesem Berufsstand obliegenden
Pflichten verletzt. Dies gilt z. B. bei einem Verstoß gegen das Verbot der
Annahme von Belohnungen und Geschenken oder der Nichtbeachtung dienstlicher
Weisungen.
Staatssekretär Pleye: ¿Je nach der Schwere
der Pflichtverletzung kommen als Maßnahmen zur Disziplinierung der Beamtinnen
und Beamten ein Verweis, eine Geldbuße, eine Kürzung der Dienstbezüge, eine Zurückstufung
oder sogar die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis in Betracht.¿ Auch gegen
Beamtinnen und Beamte, die sich bereits im Ruhestand befinden, können
Disziplinarmaßnahmen verhängt werden. Es könne das Ruhegehalt gekürzt oder
dieses sogar aberkannt werden.
Primäres Ziel des Gesetzesentwurfs seien
Vereinfachungen des Verfahrensrechts. Die gesetzlichen Regelungen sollen in der
Praxis leichter anzuwenden sein. Staatssekretär Pleye: ¿Zukünftig sollen
Disziplinarverfahren schneller als nach der alten Rechtslage zum Abschluss gebracht
werden können.¿ Dies spare nicht nur Kosten, sondern führe auch dazu, dass auf
ein Fehlverhalten der Beamtinnen und Beamten zeitnah reagiert werden könne, was
die disziplinierende Wirkung einer verhängten Maßnahme erhöhe.
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