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Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt

Umweltministerin Wernicke: Umsetzung der Pfandpflicht bleibt inkonsequent

27.05.2005, Magdeburg – 78

  • Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie

 

 

 

 

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 078/05

 

 

 

 

 

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt

Pressemitteilung Nr.: 078/05

 

Magdeburg, den 28. Mai 2005

 

 

Umweltministerin Wernicke: Umsetzung der Pfandpflicht bleibt inkonsequent

 

 

Auch nach dem Inkrafttreten einer 3. änderung mit dem heutigen Samstag bleibt die Verpackungsverordnung nach Ansicht von Sachsen-Anhalts Umweltministerin Petra Wernicke inkonsequent. "Zwar hat die Pfandpflicht mit dem Zurückdrängen der Dose ¿ und damit der Umweltverschmutzung - eines ihrer wesentlichen Ziele erreicht. Dennoch bleibt das Grundübel, dass sich die Verpackungsverordnung an Getränkearten orientiert und nicht an Verpackungsmaterialien", erklärte Wernicke.

 

Nach den Worten der Ministerin sollte es Ziel der Pfandpflicht sein, verwertbare Verpackungsmaterialien grundsätzlich einem Recycling zu zuführen. "Und da macht es keinen Sinn, zum Beispiel Weißblechdosen bis zu einem Füllvolumen von 3 Litern zu bepfanden, um eine hohe Erfassungsquote zu realisieren, und 5-Liter-Fässer aus dem gleichen Material pfandfrei zu stellen." Dies könne auch als ökologisch nicht begründbare Ungleichbehandlung einzelner Verpackungshersteller gesehen werden.

 

Mit der dritten änderungsverordnung zur Pfandpflicht wird ab Samstag in einer ersten Stufe eine einheitliche Pfandhöhe von 0,25 Euro für alle gegenwärtig bepfandeten Getränkeverpackungen mit einem Füllvolumen von 0,2 bis drei Liter umgesetzt. Kleinere und größere Getränkeverpackungen bleiben unabhängig vom Inhalt weiter pfandfrei.

 

Wernicke: "Für den Verbraucher wird durch dieses einheitliche Pfand die Regelung etwas übersichtlicher. Tatsächlich praktikabler wird die Pfandpflicht jedoch erst mit der Abschaffung der so genannten Insellösungen. Erst wenn die Discounter auch wirklich alle Verpackungen und nicht nur die, die sie selbst in den Verkehr gebracht haben, zurück nehmen, kann der Verbraucher aufatmen. Dann können Pfand-Einweggetränkeverpackungen unabhängig vom Ort des Erwerbs überall dort zurück zu geben, wo Einweggetränkeverpackungen gleichen Materials verkauft werden." Das wäre dann verbraucherfreundlich.

 

Diese Abschaffung der Insellösungen ist jedoch erst für Mai 2006 vorgesehen. Dann treten auch Pfandpflichten für weitere Getränkearten wie Alkopops und kohlensäurefreie Erfrischungsgetränke in Kraft. Allerdings bleiben auch dann weiterhin Einweggetränkeverpackungen für bestimmte Getränkearten unbepfandet. Unklarheiten beim Verbraucher werden also bleiben. Deutschland hat sich auch hier für ein inkonsequentes und kompliziertes Verfahren entschieden.

 

 

 

 

 

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