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Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt

Redebeitrag von Staatsminister Rainer Robra
zum Antrag der Fraktion der PDS ?Errichtung einer Stiftung ?Gedenkstätten
Sachsen-Anhalt? und Übernahme der KZ-Gedenkstätte ?Schloss Lichtenburg? in Prettin
sowie der Mahn- und Gedenkstätte ?Feldscheune Isenschnibbe? bei Gardelegen in
Trägerschaft des Landes? TOP 20 der Landtagssitzung am 27. Mai 2005 LT-Drs.
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27.05.2005, Magdeburg – 71

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 071/05

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 071/05

 

 

 

Magdeburg, den 27. Mai 2005

 

 

 

E s   g i l t  

d a s   g e s p r o c h e n

e   W o r t !

 

Redebeitrag von Staatsminister Rainer Robra

zum Antrag der Fraktion der PDS ¿Errichtung einer Stiftung ¿Gedenkstätten

Sachsen-Anhalt¿ und Übernahme der KZ-Gedenkstätte ¿Schloss Lichtenburg¿ in Prettin

sowie der Mahn- und Gedenkstätte ¿Feldscheune Isenschnibbe¿ bei Gardelegen in

Trägerschaft des Landes¿ TOP 20 der Landtagssitzung am 27. Mai 2005 LT-Drs.

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Anrede,

 

die

Landesregierung hat in der Sitzung des Landtages am 12. November 2004 bereits

angekündigt, dass das Land die Trägerschaft über die KZ-Gedenkstätte

Lichtenburg über­nehmen und sie zusammen mit den übrigen landeseigenen

Gedenkstätten in eine Stiftung ¿Sachsen-Anhaltische Gedenk­stätten¿ überführen

will.

 

Der

Beschluss der Landesregierung über die Überführung aller landeseigenen

Gedenkstätten in eine öffentlich-rechtliche Stiftung ist am 26. April 2005

erfolgt. Der Gesetzentwurf zur Errichtung der ¿Stiftung Sachsen-Anhaltische

Gedenkstätten¿ wird derzeit erarbeitet. Es ist vorgesehen, den Gesetzentwurf im

Herbst 2005 im Landtag einzubringen.

 

Dagegen

konnte der förmliche Beschluss der Landesregierung über die Übernahme der

KZ-Gedenkstätte Lichtenburg in Landesträgerschaft noch nicht gefasst werden.

Dies hat folgen­den Hintergrund: Wie allgemein bekannt ist, soll die künftige

Gedenkstätte im Werkstattbereich des Schlosses Lichtenburg eingerichtet werden.

Zwischenzeitlich hat die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben jedoch ein

Nutzungskonzept für das Schloss Lichtenburg in Auftrag gegeben. Dort wird

vorläufig der bisher für die künftige Gedenkstätte vorgesehene Werkstatt­bereich

für die Versorgungsanlagen des Gebäudekomplexes benötigt.

 

Die

Gedenkstätte könnte nach diesen Vorstellungen dann nur im früheren

Zuchthaus-Zellentrakt des Schlosskomplexes untergebracht werden.

 

Eine

derartige Lösung wäre für das Land jedoch nicht akzeptabel. Zum einem würde das

in diesem Gebäude nach Realisierung einer Umgestaltung bestehende Rauman­gebot

von der Gedenkstätte nur zum Teil benötigt werden. Zum anderen wären die hohen

Investitions- und Betriebskosten für diesen Gebäudekomplex für das Land nicht

finanzierbar, und der Bund sieht sich nicht in der Lage, die so entstehenden

Mehrkosten zu finanzieren.

 

Vor

diesem Hintergrund hat der Innenminister den Bund gebeten, sich zur

Eigentumsübertragung des Werkstattbereiches einschließlich der Überlassung des

Bunkerbereiches an das Land Sachsen-Anhalt eindeutig zu positionieren. Eine

abschließende Rückäußerung des Bundes steht gegenwärtig noch aus.

 

Anrede,

 

die

Landesregierung hat bislang nicht die Absicht, die Gedenkstätte ¿Feldscheune

Isenschnibbe¿ in Landesträgerschaft zu überführen.

 

In

der am Stadtrand von Gardelegen gelegenen Feldscheune des Gutes Isenschnibbe

fand am 13. April 1945 eines der furchtbarsten Verbrechen der Natio­nalsozialisten

statt, als über 1.000 KZ-Häftlinge, die sich auf dem Todesmarsch aus den

Außenlagern KZ-Dora und Hannover-Stöckern nach Bergen-Belsen befanden, bei

lebendigem Leibe verbrannt wurden. Auf Befehl der Amerikaner mussten die

Einwohner von Gardelegen die Toten in Einzelgräbern begraben. Auf einer Gedenk­tafel

wurde den Einwohnern von Gardelegen die Verpflichtung auferlegt, dauerhaft das

Andenken an die Toten zu bewahren und für den Erhalt der Begräbnisstätte zu

sorgen. Die Begräbnisstätte wurde im Laufe der Jahre in eine Gedenkstätte umge­staltet,

deren Hauptbestandteile die Frontmauer der Feldscheune und die Gräberan­lage

sind.

 

Der

Erhalt der Gedenkstätte ¿Feldscheune Isenschnibbe¿ wird deshalb seit Jahren

durch das Land finanziell gefördert. Darüber hinaus unterstützt das

Landesverwal­tungsamt die Stadt Gardelegen bei der konzeptionellen

Ausgestaltung der Gedenk­stätte. Ferner erhält die Kommune für die Gräberanlage

Bundesmittel nach dem Gräbergesetz.

 

Die

gegenwärtige Konzeption zur Förderung der kommunalen Gedenkstätte ¿Feld­scheune

Isenschnibbe¿ hat sich bewährt und soll von der Gedenkstättenstiftung un­verändert

fortgesetzt werden. Zu bedenken ist auch, dass eine Übernahme der Ge­denkstätte

¿Feldscheune Isenschnibbe¿ in Landesträgerschaft und eine anschlie­ßende

Überführung in die Gedenkstättenstiftung einer zunehmenden Zentra­lisierung der

Gedenkstättenarbeit gleich käme und dazu führen könnte, dass das

bürgerschaftliche Engagement vor Ort nachließe.

 

Anrede,

 

lassen

Sie mich abschließend noch einmal kurz auf die KZ-Gedenkstätte Lichten­burg

zurückkommen.

 

Die

KZ-Gedenkstätte Lichtenburg ist seit dem 8. November 2004 geschlossen. Die

Leiterin ist vom Landkreis Wittenberg, wie weitere Angestellte aus anderen

Berei­chen, für die Bearbeitung von Anträgen auf Arbeitslosengeld nach

Hartz IV einge­setzt worden. Eine endgültige Entscheidung über die

Beendigung des Betriebes der Gedenkstätte ist durch den Kreistag noch nicht

getroffen worden.

 

Die

Landesregierung wird mit dem Landkreis Wittenberg weiterhin in enger Verbin­dung

bleiben und sich bis zur Übernahme der KZ-Gedenkstätte Lichtenburg in Lan­desträgerschaft

für eine Wiedereröffnung und Weiterführung der Gedenkstätte ein­setzen. Der

Landkreis hat mittlerweile bereits zugesichert, dass der zur Gedenk­stätte

gehörende Bunker weiterhin besichtigt werden kann.

 

Selbstverständlich

ist die Landesregierung bereit, im Innenausschuss über die nä­here

Ausgestaltung der geplanten Gedenkstättenstiftung zu berichten. Die Zukunft der

KZ-Gedenkstätte Lichtenburg ist ohnehin Gegenstand der nächsten Sitzung des

Innenausschusses.

 

Ich

danke für Ihre Aufmerksamkeit.

 

 

 

Impressum:

 

Verantwortlich:

Dr. Matthias Schuppe

Pressestelle

Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni

39112  Magdeburg

Tel: (0391) 567-5516/5517

Fax: (0391) 567-5519

Mail:

pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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