Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt
Redebeitrag von Innenminister Klaus Jeziorsky
zum Gesetz zur Fortentwicklung des Kommunalverfassungsrechts - TOP 13 der
Landtagssitzung am 26./27. Mai 2005 - LT-Drs. 4/2177
27.05.2005, Magdeburg – 70
- Ministerium für Inneres und Sport
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 070/05
Ministerium des Innern -
Pressemitteilung Nr.: 070/05
Magdeburg, den 26. Mai 2005
E s g i l t
d a s g e s p r o c h e n
e W o r t !
Redebeitrag von Innenminister Klaus Jeziorsky
zum Gesetz zur Fortentwicklung des Kommunalverfassungsrechts - TOP 13 der
Landtagssitzung am 26./27. Mai 2005 - LT-Drs. 4/2177
Ziel
des vorliegenden Gesetzentwurfs ist es, die kommunale Handlungsfähigkeit zu
sichern und zu stärken. Zudem sollen die gewählten Vertreter in ihrer
demokratischen Legitimation gestärkt werden. Den kommunalen Akteuren soll eine
Kommunalverfassung an die Hand gegeben werden, die ihnen schnelle und
rechtssichere Entscheidungen vor Ort ermöglicht und den Bürgerinnen und Bürgern
soviel Mitwirkung und Mitverantwortung wie möglich gewährt.
Der
vorliegende Gesetzentwurf soll daher das Kommunalverfassungsrecht des Landes
Sachsen-Anhalt an die Erfordernisse und Bedürfnisse der Praxis anpassen und
weiterentwickeln und Fehlentwicklungen entgegensteuern.
In
Auswertung vielfacher Vorschläge, insbesondere aus dem kommunalen Bereich,
haben wir daher eine Fülle von Veränderungen zum Kommunalverfassungsrecht in
den Gesetzentwurf aufgenommen.
Änderungsbedarf
ergibt sich nicht zuletzt auch aus verschiedenen Einzelfragen, die in der
Verwaltungspraxis bisher strittig oder unklar waren und daher einer Änderung
oder Klarstellung bedürfen.
Im
Interesse der Sicherung und der Stärkung der kommunalen Handlungsfähigkeit
sollen daher neben zahlreichen Vorschriften der Gemeindeordnung und der
Landkreisordnung auch weitere Regelungen des Beamtengesetzes, des
Eigenbetriebsgesetzes, des Kommunalwahlgesetzes sowie des Gesetzes über den
Kommunalen Versorgungsverband Sachsen-Anhalt überarbeitet werden.
Anrede,
lassen
Sie mich im Übrigen einige der exemplarisch vorgeschlagenen Änderungen
herausgreifen:
· Der vorliegende Gesetzentwurf verbessert die
Mitwirkungsmöglichkeiten der Mandatsträger durch eine Einschränkung der ein Mitwirkungsverbot
begründenden Tatbestände. Die Ausschlussgründe des geltenden Rechts haben bei
ihrer Handhabung in der Praxis vielfach zu Rechtsunsicherheiten geführt und
sind teilweise in sich weder schlüssig noch widerspruchsfrei. Die Änderungen
werden daher die Anwendung des Mitwirkungsverbots in der kommunalpolitischen
Praxis erleichtern.
· Außerdem beseitigt der vorgelegte Gesetzentwurf
die bei den Kommunalwahlen im Jahr 2004 aufgetretenen Rechtsunsicherheiten
hinsichtlich der Anwendbarkeit der Regelungen zu Ergänzungswahlen, wenn im
Ergebnis der (allgemeinen) Neuwahl zu den Vertretungen nicht die erforderliche
Mindestanzahl von zwei Drittel der Mitglieder der Vertretung besetzt werden
konnte.
· Um Interessenkollisionen schon im Ansatz zu vermeiden
und das Vertrauen der Einwohner in die Tätigkeit der Verwaltung zu fördern,
wollen wir außerdem den Anwendungsbereich der Vorschriften über die
Hinderungsgründe auf sachkundige Einwohner erweitern. Sachkundige Einwohner,
die ein Eigeninteresse oder die eine enge Beziehung zu natürlichen oder
juristischen Personen haben, sollen mit der neuen Regelung an der Einflussnahme
auf die Entscheidungsfindung gehindert werden, damit von vornherein bereits
jeder ¿böse Anschein¿ einer sachwidrigen Verfolgung von Sonderinteressen
vermieden wird.
· Mit dem Entwurf werden die gesetzlichen
Vorgaben zum Umfang der Gleichstellungstätigkeit der kommunalen
Gleichstellungsbeauftragten im Interesse der Stärkung der kommunalen
Selbstverwaltung und der Deregulierung gelockert.
· Zur Stärkung der aktiven Teilnahme am
kommunalpolitischen Geschehen erfolgt eine Ausweitung des Anwendungsbereiches
für Einwohnerfragestunden, indem ‑ neben den Einwohnern von
Einheitsgemeinden ‑ auch den Einwohnern von Mitgliedsgemeinden einer
Verwaltungsgemeinschaft Informationsrechte im Rahmen der
Gemeinschaftsausschusssitzungen eingeräumt werden.
· Eine
weitere grundlegende Änderung soll hinsichtlich der Zuständigkeiten für die
überörtliche Prüfung der Zweckverbände erfolgen. Die mit dem Gesetzentwurf
vorgesehene Konzentration der überörtlichen Prüfungszuständigkeiten für die
Zweckverbände auf den Landesrechnungshof dient der Verbesserung der Effektivität
der überörtlichen Prüfung. Zudem wird eine Prüfung der nachhaltigen Wirkung
finanzieller Zuwendungen des Landes auf die Wirtschaftlichkeitsführung der
Zweckverbände ermöglicht.
· Im Bereich der Aufsicht wird nunmehr
ausdrücklich ein Kompetenzwechsel für den Fall, dass der Landkreis in einer
Angelegenheit, über die er als Kommunalaufsichtsbehörde zu entscheiden hat,
als kommunale Gebietskörperschaft im eigenen Wirkungskreis beteiligt ist,
geregelt.
· Zudem wird der Fachaufsichtsbehörde unter
besonderen Voraussetzungen die Möglichkeit eines Selbsteintrittsrechts
eingeräumt.
Anrede,
im
Zuge der Weiterentwicklung des Kommunalverfassungsrechts in Sachsen-Anhalt
sollen zahlreiche weitere Änderungen vorgenommen werden, die Anpassungs- bzw.
Klarstellungscharakter haben und zudem die als Bestandteil des
Selbstverwaltungsrechts verfassungsrechtlich garantierte
Eigenverantwortlichkeit der Kommunen stärken. Insbesondere sollen auch kommunalwirtschaftliche Regelungen
redaktionellen Änderungen unterzogen, durch die das geltende Recht
klargestellt wird bzw. durch die die Regelungen sprachlich stringenter gefasst
werden.
Anrede,
das
von der Landesregierung vorgeschlagene Änderungsgesetz zur Fortentwicklung des
Kommunalverfassungsrechts ist zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung und
Aufrechterhaltung der kommunalen Handlungsfähigkeit erforderlich. Denn die Idee
der kommunalen Selbstverwaltung ist viel zu sehr von der bürgerschaftlichen
Mitwirkung geprägt, als dass der Gesetzgeber die Erfordernisse der Praxis und
die Entwicklungen im kommunalen Bereich ignorieren dürfte.
Ich
hoffe daher auf Ihre Unterstützung und auf eine zügige Beratung in den Ausschüssen,
damit das Gesetz schnellstmöglich verkündet werden und ‑ im
Interesse der Kommunen ‑ rechtssichere Entscheidungen vor Ort getroffen
werden können.
Ich
danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Impressum:
Verantwortlich:
Dr. Matthias Schuppe
Pressestelle
Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni
39112 Magdeburg
Tel: (0391) 567-5516/5517
Fax: (0391) 567-5519
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