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Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt

Redebeitrag von Innenminister Klaus Jeziorsky
zum Gesetz zur Fortentwicklung des Kommunal­verfassungsrechts - TOP 13 der
Landtagssitzung am 26./27. Mai 2005 - LT-Drs. 4/2177

27.05.2005, Magdeburg – 70

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 070/05

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern -

Pressemitteilung Nr.: 070/05

 

 

 

Magdeburg, den 26. Mai 2005

 

 

 

E s   g i l t  

d a s   g e s p r o c h e n

e   W o r t !

 

Redebeitrag von Innenminister Klaus Jeziorsky

zum Gesetz zur Fortentwicklung des Kommunal­verfassungsrechts - TOP 13 der

Landtagssitzung am 26./27. Mai 2005 - LT-Drs. 4/2177

 

 

Ziel

des vorliegenden Gesetzentwurfs ist es, die kommunale Handlungsfähigkeit zu

sichern und zu stärken. Zudem sollen die gewählten Vertreter in ihrer

demokratischen Legitimation ge­stärkt werden. Den kommunalen Akteuren soll eine

Kommunal­verfassung an die Hand gegeben werden, die ihnen schnelle und

rechtssichere Entscheidungen vor Ort ermöglicht und den Bürgerinnen und Bürgern

soviel Mitwirkung und Mitverantwor­tung wie möglich gewährt.

 

Der

vorliegende Gesetzentwurf soll daher das Kommunalver­fassungsrecht des Landes

Sachsen-Anhalt an die Erfordernisse und Bedürfnisse der Praxis anpassen und

weiterentwickeln und Fehlentwicklungen entgegensteuern.

 

In

Auswertung vielfacher Vorschläge, insbesondere aus dem kommunalen Bereich,

haben wir daher eine Fülle von Verän­derungen zum Kommunalverfassungsrecht in

den Gesetzent­wurf aufgenommen.

 

Änderungsbedarf

ergibt sich nicht zuletzt auch aus verschie­denen Einzelfragen, die in der

Verwaltungspraxis bisher strittig oder unklar waren und daher einer Änderung

oder Klarstellung bedürfen.

 

Im

Interesse der Sicherung und der Stärkung der kommunalen Handlungsfähigkeit

sollen daher neben zahlreichen Vorschriften der Gemeindeordnung und der

Landkreisordnung auch weitere Regelungen des Beamtengesetzes, des

Eigenbetriebsge­setzes, des Kommunalwahlgesetzes sowie des Gesetzes über den

Kommunalen Versorgungsverband Sachsen-Anhalt über­arbeitet werden.

 

Anrede,

 

lassen

Sie mich im Übrigen einige der exemplarisch vorgeschlagenen Änderungen

herausgreifen:

 

· Der vorliegende Gesetzentwurf verbessert die

Mitwirkungsmöglichkeiten der Mandatsträger durch eine Einschränkung der ein Mitwirkungsverbot

begrün­denden Tatbestände. Die Ausschlussgründe des geltenden Rechts haben bei

ihrer Handhabung in der Praxis vielfach zu Rechtsunsicherheiten geführt und

sind teilweise in sich weder schlüssig noch widerspruchsfrei. Die Änderungen

werden daher die Anwendung des Mitwirkungsverbots in der kommunalpolitischen

Praxis erleichtern.

 

· Außerdem beseitigt der vorgelegte Gesetzentwurf

die bei den Kommunalwahlen im Jahr 2004 aufgetretenen Rechtsunsicherheiten

hinsichtlich der Anwendbarkeit der Regelungen zu Ergänzungswahlen, wenn im

Ergebnis der (allgemeinen) Neu­wahl zu den Vertretungen nicht die erforderliche

Mindestanzahl von zwei Drittel der Mitglieder der Vertretung besetzt werden

konnte.

 

· Um Interessenkollisionen schon im Ansatz zu vermeiden

und das Vertrauen der Einwohner in die Tätigkeit der Verwaltung zu fördern,

wollen wir außerdem den Anwendungsbereich der Vorschriften über die

Hinderungsgründe auf sachkundige Einwohner erweitern. Sachkundige Einwohner,

die ein Eigeninteresse oder die eine enge Beziehung zu natürlichen oder

juristischen Personen haben, sollen mit der neuen Regelung an der Einflussnahme

auf die Entscheidungsfindung gehin­dert werden, damit von vornherein bereits

jeder ¿böse Anschein¿ einer sachwidri­gen Verfolgung von Sonderinteressen

vermieden wird.

 

· Mit dem Entwurf werden die gesetzlichen

Vorgaben zum Umfang der Gleichstel­lungstätigkeit der kommunalen

Gleichstellungsbeauftragten im Interesse der Stärkung der kommunalen

Selbstverwaltung und der Deregulierung gelockert.

 

· Zur Stärkung der aktiven Teilnahme am

kommunalpolitischen Geschehen erfolgt eine Ausweitung des Anwendungsbereiches

für Einwohnerfragestunden, indem ‑ neben den Einwohnern von

Einheitsgemeinden ‑ auch den Einwohnern von Mitgliedsgemeinden einer

Verwaltungsgemeinschaft Informationsrechte im Rah­men der

Gemeinschaftsausschusssitzungen eingeräumt werden.

 

· Eine

weitere grundlegende Änderung soll hinsichtlich der Zuständigkeiten für die

überörtliche Prüfung der Zweckverbände erfolgen. Die mit dem Gesetzentwurf

vorgesehene Konzentration der überörtlichen Prüfungszuständigkeiten für die

Zweckverbände auf den Landesrechnungshof dient der Verbesserung der Effek­tivität

der überörtlichen Prüfung. Zudem wird eine Prüfung der nachhaltigen Wirkung

finanzieller Zuwendungen des Landes auf die Wirtschaftlichkeitsführung der

Zweckverbände ermöglicht.

 

· Im Bereich der Aufsicht wird nunmehr

ausdrücklich ein Kompetenzwechsel für den Fall, dass der Landkreis in einer

Angelegenheit, über die er als Kommunalauf­sichtsbehörde zu entscheiden hat,

als kommunale Gebietskörperschaft im eigenen Wirkungskreis beteiligt ist,

geregelt.

 

· Zudem wird der Fachaufsichtsbehörde unter

besonderen Voraussetzungen die Möglichkeit eines Selbsteintrittsrechts

eingeräumt.

 

Anrede,

 

im

Zuge der Weiterentwicklung des Kommunalverfassungsrechts in Sachsen-Anhalt

sollen zahlreiche weitere Änderungen vorgenommen werden, die Anpassungs- bzw.

Klarstellungscharakter haben und zudem die als Bestandteil des

Selbstverwaltungs­rechts verfassungsrechtlich garantierte

Eigenverantwortlichkeit der Kommunen stärken. Insbesondere sollen auch kommunalwirtschaftliche Regelungen

redakti­onellen Änderungen unterzogen, durch die das geltende Recht

klargestellt wird bzw. durch die die Regelungen sprachlich stringenter gefasst

werden.

 

Anrede,

 

das

von der Landesregierung vorgeschlagene Änderungsgesetz zur Fortentwicklung des

Kommunalverfassungsrechts ist zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung und

Aufrechterhaltung der kommunalen Handlungsfähigkeit erforderlich. Denn die Idee

der kommunalen Selbstverwaltung ist viel zu sehr von der bürgerschaftlichen

Mitwirkung geprägt, als dass der Gesetzgeber die Erfordernisse der Praxis und

die Entwicklungen im kommunalen Bereich ignorieren dürfte.

 

Ich

hoffe daher auf Ihre Unterstützung und auf eine zügige Beratung in den Aus­schüssen,

damit das Gesetz schnellstmöglich verkündet werden und ‑ im

Interesse der Kommunen ‑ rechtssichere Entscheidungen vor Ort getroffen

werden können.

 

Ich

danke für Ihre Aufmerksamkeit!

 

 

 

Impressum:

 

Verantwortlich:

Dr. Matthias Schuppe

Pressestelle

Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni

39112  Magdeburg

Tel: (0391) 567-5516/5517

Fax: (0391) 567-5519

Mail:

pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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