Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt
Statement von Kultusstaatssekretär Winfried
Willems zur Presseerklärung der Jüdischen Gemeinde zu Halle vom 23. 05. 2005
25.05.2005, Magdeburg – 95
- Bildungsministerium
Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 095/05
Kultusministerium -
Pressemitteilung Nr.: 095/05
Magdeburg, den 25. Mai 2005
Statement von Kultusstaatssekretär Winfried
Willems zur Presseerklärung der Jüdischen Gemeinde zu Halle vom 23. 05. 2005
Dem Kultusministerium wurde unter dem 24. 05.
2005 die Presseerklärung der Jüdischen Gemeinde zu Halle zur Mitteilung des MDR
¿Sachsen-Anhalt geht Reform für Jüdische Gemeinden an¿ vom 22. 05. 2005
übersandt.
Herr Staatssekretär Willems kann in der
angesprochenen MDR-Mitteilung keine Unrichtigkeiten erkennen.
Schließlich hatte der Landesrechnungshof in
seinem Prüfbericht vom 10. 12. 2002 auch in der Jüdischen Gemeinde zu Halle
erhebliche Unregelmäßigkeiten bei der Mittelverwendung festgestellt, was
letztlich zu den laufenden staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen führte.
In der Presseerklärung der Jüdischen Gemeinde
zu Halle wird zudem der Eindruck erweckt, als handle es sich bei Fragen einer
rechtsstaatlichen Normen genügenden Satzungsgestaltung der Jüdischen Gemeinde
zu Halle um eine innerreligiöse Angelegenheit. Dem ist nicht so. Eine
rechtsstaatliche Satzung gehört im Gegenteil zu den maßgeblichen
Voraussetzungen, nach denen das Land einer Religionsgemeinschaft die
Körperschaftsrechte verleiht.
Abwegig ist die Einlassung zu Fragen der
Verteilung der Staatsleistungen in Bezug auf die Ansprüche der
Synagogengemeinde zu Halle, wenn davon gesprochen wird, dass ¿der Landesverband
der Synagogengemeinde zu Halle nicht die Teilnahme an den Staatsleistungen
verweigert.¿
Vielmehr gab es
wegen der Weigerung des Landesverbandes, die Synagogengemeinde zu Halle an den
Staatsleistungen zu beteiligen, eine acht Jahre währende Auseinandersetzung,
die zuletzt am 11. 11. 2004 durch das OVG Magdeburg zu Gunsten eines Anspruchs
der Synagogengemeinde zu Halle entschieden wurde. Dieses Urteil erlangte noch
keine Rechtskraft, weil der Landesverband Beschwerde beim
Bundesverwaltungsgericht gegen die Nichtzulassung der Berufung eingereicht hat.
Alle Vermittlungsversuche des Landes in den
zurückliegenden Jahren schlugen fehl. Selbst ein von der Synagogengemeinde zu
Halle angebotener Kompromiss, der den Interessen des Landesverbandes durchaus
entgegen kam, wurde im Frühjahr 2004 von diesem zurückgewiesen. Der
Landesregierung ist im Interesse aller hier lebenden Mitbürgerinnen und
Mitbürger jüdischen Glaubens an einer baldigen tragfähigen Regelung der offenen
Probleme außerordentlich gelegen, sie strebt entsprechende vertragliche
Neuregelungen an.
Aus diesem Grund hat Herr Staatssekretär
Willems alle Vertragspartner für den 01. 06. 2005 zu einem ersten Gespräch in
das Kultusministerium eingeladen. Für erfolgreiche Vertragsverhandlungen wird
es notwendig sein, dass der Vorstand der Jüdischen Gemeinde zu Halle, der sich
in den vergangenen zwei Jahren ¿ entgegen den Vorständen der Jüdischen
Gemeinden in Magdeburg und Dessau allen Lösungsvorschlägen verweigert hat ¿
diese uneinsichtige Haltung, wie sie nun auch in dieser Pressemitteilung zum
Ausdruck gebracht wird, grundlegend geändert. ¿Dafür ist es höchste Zeit¿ ¿ so
Herr Staatssekretär Willems.
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