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Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt

Land und Verbände einigen sich über
Frühförderung / Entwicklungschancen für Frühförderkinder in Sachsen-Anhalt
gewährleistet

25.05.2005, Magdeburg – 77

  • Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Gesundheit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.:

077/05

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Gesundheit und

Soziales - Pressemitteilung Nr.: 077/05

 

 

 

Magdeburg, den 20. Mai 2005

 

 

 

Land und Verbände einigen sich über

Frühförderung / Entwicklungschancen für Frühförderkinder in Sachsen-Anhalt

gewährleistet

 

Magdeburg . Am 17. Mai 2005 haben sich das Sozialministerium

und Verbände der Freien Wohlfahrt zugunsten der Frühförderung von Kindern mit

Behinderungen auf eine Übergangsregelung geeinigt. Gemeinsam wurde nun

erreicht, dass die Förderung auch weiterhin im gesamten notwendigen Umfang

geleistet werden kann. Für die zukünftige Ausrichtung wurden wichtige

Grundlagen gelegt. Die Entwicklungschancen der Frühförderkinder werden damit in

Sachsen-Anhalt gewährleistet.

 

Als Ergebnis intensiver Verhandlungen zahlt das Land für

den Zeitraum vom 01.01.2005 zunächst bis zum 31.07.2005 eine landesweit

einheitliche Pauschale von 70 Euro pro Frühfördereinheit, so dass künftig

vergleichbare Leistungen auch gleich vergütet werden. Damit ist sowohl für die

betroffenen Kinder eine landesweit einheitliche Leistungsgewährung als auch

eine angemessene Vergütung der Leistungserbringer gesichert. Die vereinbarte

Pauschale gilt für alle Kinder, die im vorgenannten Zeitraum Leistungen der

Frühförderung erhalten. Bereits in der Vergangenheit hatten die

Verhandlungspartner einen Bedarf von 45 bis zu 60 Minuten direkter Förderung am

Kind innerhalb einer Fördereinheit als bedarfsgerecht angesehen. Es wurde

vereinbart, dass die Frühförderung zukünftig in dem vereinbarten Umfang auch

landesweit erbracht wird. Der nun vereinbarte Förderzeitraum war bislang nicht

überall üblich. Bisher bestand dazu eine sehr unterschiedliche

Leistungserbringung. Damit wird der Förderbedarf der Frühförderkinder noch stärker

in den Mittelpunkt gerückt.

 

Mit

der Einigung zu dieser Übergangsregelung rückt das gemeinsame Ziel des Landes

und der Leistungserbringer, die Gestaltung der Frühförderung zu einer

sogenannten Komplexleistung zu qualifizieren ein wesentliches Stück näher.

Unter Komplexleistung ist dabei die Kombination medizinischer und heilpädagogischer Leistungen zu

verstehen. Im Hinblick auf diese Komplexleistung wird die angemessene Verteilung

von ambulanter und mobiler Leistungserbringung vorbereitet und schrittweise

umgesetzt, wobei das Sozialministerium von durchschnittlich gleichen Anteilen

zwischen mobiler und ambulanter Frühförderung ausgeht. Während einerseits

Frühförderer weiterhin Kinder mobil zu Hause aufsuchen, wird andererseits nun

ein vernetztes ambulantes Angebot in den Frühförderstellen aufgebaut.

 

Mit der zum 01.08.2005 vorgesehenen schrittweisen

Einführung der Komplexleistung werden die erforderlichen Leistungen damit zukünftig

entsprechend der seit 2003 geltenden gesetzlichen Grundlagen erbracht werden.

 

Zwischen Land und Verbänden bestand Einigkeit darin, den

dafür notwendigen Abschluss der Landesrahmenvereinbarung weiter zu forcieren.

Hierzu werden Sozialministerium und Wohlfahrtsverbände kurzfristig die

Gespräche mit den Krankenkassen über deren finanzielle Beteiligung fortführen.

Land und Verbände einigten sich dahingehend, dass die in der Übergangsregelung

gefundenen Zahlungsmodalitäten bis zum Abschluss der Landesrahmenvereinbarung

fortgeführt werden. Dieser Verabredung liegt zugrunde, dass beide Seiten vom

Abschluss der Landesrahmenvereinbarung bis spätestens Ende 2005 ausgehen.

 

 

 

Impressum:

 

Ministerium für Gesundheit und Soziales

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Tel: (0391) 567-4607

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Mail: ms-presse@ms.lsa-net.de

 

 

 

 

 

 

 

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